mögliche Rückforderungen

Folgender fiktiver Fall:

AN hat vor vielen Jahren einen Job angenommen, im Arbeitsvertrag steht das vereinbarte Gehalt.

Im Laufe der Jahre hat er mehrere Male eine Gehaltserhöhung bekommen, es wurde jedoch immer nur mündlich darüber verhandelt, schriftliche Bestätigungen darüber hat er nicht bekommen.

Könnte der AG jetzt irgendwann behaupten, er hätte sich mit dem Gehalt geirrt, die Verhandlungen, die ja immer unter vier Augen stattfanden, gab es nie und die zuviel gezahlte Differenz zurückfordern?

Wie könnte der AN sich im Nachhinein absichern?

Was ist in Unternehmen üblich, wenn Gehalt erhöht wird, bekommt man das normalerweise schriftlich bestätigt?

Grüße

Holygrail

AN könnte bei Beginn Arbeit einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
AN und AG könnten mündlich eine Gehaltserhöhung vereinbaren
AN könnte diese in seinen Gehaltsabrechnungen überprüfen und hätte dabei einen ausagekräftigen Nachweis. AG müsste dann auch nicht eine Gehaltserhöhung noch schriftlich mitteilen

AN könnte bei Beginn Arbeit einen Arbeitsvertrag
unterschreiben.

AN hätte ja Arbeitsvertrag am Beginn der Beschäftigung.

AN und AG könnten mündlich eine Gehaltserhöhung vereinbaren
AN könnte diese in seinen Gehaltsabrechnungen überprüfen und
hätte dabei einen ausagekräftigen Nachweis. AG müsste dann
auch nicht eine Gehaltserhöhung noch schriftlich mitteilen

Prüft er ja. Steht ja auch das Gehalt drin, was mündlich vereinbart wurde.

Was aber, wenn der AG nach Jahren behauptet, das wäre ein Fehler gewesen, ein Gespräch über die Erhöhung gab es nicht?

Grüße

Holygrail