Ist es erlaubt auf einem Privat-PC Software die durchaus Computersysteme lahmlegen könnte und offensichtlich von der betreffenden Person selbst programmiert ist (Quellcode etc. vorhanden) gespeichert zu haben?
Oder ist nur das verbreiten der Software z.B. durch E-mail usw. verboten?
MfG
-schumi-
PS: Habe bereits gegoogelt, nur Ergebnisse wie:
Hilfe! Mein PC ist kaputt! Ist das ein Virus?
Wie man einen Virus programmiert (für Leute denen man erklären muss was eine Batch-Datei ist…)
Und noch was: Ich will niemandem schaden!!! Hab nur gestern was gebastelt was sich selbst kopiert + ausfürt -> könnte für Virus gehalten werden. (Möchte das Teil gern behalten)
Ist es erlaubt auf einem Privat-PC Software die durchaus
Computersysteme lahmlegen könnte und offensichtlich von der
betreffenden Person selbst programmiert ist (Quellcode etc.
vorhanden) gespeichert zu haben?
Natürlich ist das erlaubt. Alle meine Windows-Systeme enthalten z. B. das Programm ‚shutdown‘, welches allein dem Zweck dient, das lokale oder ferne Systeme ‚lahmzulegen‘. Bislang musste ich mir deswegen keine Sorgen um staatsanwaltschaftliche Besuche machen.
Es liegt im Wesen unseres Rechtssystems, dass nur genau umrissene Tatbestände strafbar sein können (Bestimmtheitsgebot), daher kann eine derart unbestimmte Frage wie die deine gar nicht anders beantwortet werden als mit ‚Es ist erlaubt‘!
Ist es erlaubt auf einem Privat-PC Software die durchaus
Computersysteme lahmlegen könnte und offensichtlich von der
betreffenden Person selbst programmiert ist (Quellcode etc.
vorhanden) gespeichert zu haben?
StGB §202c, 303a und 303b
Hängt von den genauen Umständen und der Software ab. Wüsste aber nicht das schon jemand durch die blosse Programmierung verurteilt wurde…
Wenn ein Straftatbestand nach 202 c gegeben ist, ist der
alleine durch die Programmierung bereits erfüllt. Genau das
steht nämlich in 202 c drin.
Das ist hier allerdings schon etwas abwegig. Immerhin heißt es im ersten Satz (siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html):
„Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet…“. Wo sollte denn das gegeben sein, diese Absicht besteht doch wohl (hoffentlich) gar nicht.
Gruß
loderunner (ianal)