Familie A hat ein Reihenhaus gebaut und da das Grundstück nebenan noch nicht verkauft war, hier aber weitere Reihenhäuser entstehen sollten, wurde zur Dämmung und Isolierung eine Dämmschicht angebracht und verputzt.
Knapp ein Jahr später hat ein Bauträger angefangen weitere Reihenhäuser (mit einzelnen Wohnungen) zu errichten.
Seit einigen Tagen sind diese Häuser bewohnt. Familie A hatte nun den Fall, dass der Schlagbohrer bei der Küchenmontage einer Wohnungspartei extrem deutlich im Haus zu hören war. Gegen abend dringt dumpfes Türknallen bis in das Elternschlafzimmer von Familie A (welches noch einen Ankleideraum davor hat) und Herr A hat die letzten Tage zu einer bestimmten Uhrzeit immer das Gefühl ein Kind weinen zu hören.
Als Herr A danach ins Erdgeschoss geht, kann er für einen kurzen Moment eine Partei im Nebenhaus reden hören.
Familie A rätselt nun, was sie tun können bzw. in welchem Rahmen so ein Lärm vielleicht sogar „normal“ sein könnte.
Ist es ein Problem, dass Familie A ein paar Steckdosen zur Außenwand besitzt?
Von den Bewohnern des anderen Reihenhauses, welche durch den gleichen Bauträger von A errichtet wurde, bekommen sie nichts mit.
Servus,
vor allfälligen rechtlichen Aspekten wären hier die technischen Gegebenheiten zu klären.
Es fehlt die Beschreibung, welches Material genau und in welcher Anordnung und mit welchen Abständen sich zwischen der Tapete des schon bestehenden und der des neu dazugebauten Reihenhauses befindet. Insbesondere bleibt unklar, ob die beiden überhaupt als Reihenhäuser aneinander anschließend gebaut worden sind, und falls ja: In welche Richtung die Außenwand mit den Steckdosen zeigt.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Ein Baufehler ist es allemal, das kann man jetzt bereits sagen. Der Mindestschallschutz wird nicht eingehalten.
Genauere Ursachenforschung muss ein Sachverständiger vor Ort und nach den Bauunterlagen machen.
Du schreibst, die zuerst freistehende Fassade Richtung zukünftiger Nachbar war gedämmt und geputzt. Das ist soweit klar, wenn man keine provisorische Folie haben wollte.
Nur, da durfte man ja nicht einfach dranbauen !
Was geschah also ? Sollte bekannt sein, wenn man da schon wohnte.
Putz ab, Dämmung ab ?
Dann neue Trennlage und Aufmauern der neuen Wand des neuen Nachbarn ?
Dann wäre man akustisch wie vorgeschrieben entkoppelt und Schall kann allenfalls über ein gemeinsames Fundament/Bodenplatte in Maßen herüberkommen.
Wird Zeit für einen Fachmann.
MfG
duck313