Hallo,
der Vaterschaft widersprechen, wenn nicht hundertprozentig sicher ist, dass man wirklich der Vater ist.
Auch wenn sie jetzt sagt, dass sie kein Geld will, kann sie das jederzeit wieder ändern. Sie kann nämlich nicht rechtskräftig auf Geld, das ja dem Kind gehört, verzichten.
Unterhalt für das Kind wird dann so lange fällig, bis das Kind seine erste Ausbildung beendet hat. Das kann locker die nächsten 25 bis 30 Jahre der Fall sein.
Wenn der Vaterschaft gegenüber den polnischen Behörden/Gerichten widersprochen wird, wird vom Gericht ein Vaterschaftstest angeordnet. Deutsche Gerichte werden hier wohl - innerhalb der EU - Rechtshilfe leisten.
Ein Preservativ wäre die billigere Investition gewesen. Obwohl, eigentlich hast Du viel Glück gehabt, es ist evtl. „nur“ ein Kind, es hätte als Folge auch HIV und andere Geschlechtskrankheiten geben können. Das konnte ich mir jetzt nicht ganz verkneifen.
Gruß