Mögliches Urteil?

Hallo,

obwohl mir vollkommen klar ist, daß ein Urteil vom Gericht nahezu nach Belieben innerhalb der im StGB vorgesehenen Strafspanne fällen kann, frage ich mich was der Kandidat in folgendem Fall zu erwarten hat, Einschätzungen evtl. auf Basis bekannter Fällen:

  1. Urkundenfälschung (Kontoauszüge, andere Bankdokumente, Dokumente des Warenverkehrs (Lagerscheine, Spediteurbescheinigungen etc.), Rechnungen, Auftragsbestätigungen uvm.) in mehreren hundert Fällen mit hohem technischen Aufwand (quasi mit eigener Fälscherwerkstatt)
  2. Bilanzfälschung (331 HGB)
  3. Kreditbetrug über 6 Jahre
  4. mehrfacher Betrug im Volumen von insg. rd. 2 Mio. Euro
  5. u.U. Geldwäsche über 6 Jahre im Volumen von zig Mio. Euro (noch nicht sicher)
  6. Bankrott gem. § 283 (1) 5., 6., 7. a) und 8., wobei es dabei auch um 283a gehen könnte.
  7. Konkursverschleppung (64 GmbHG) über 6 Jahre

Sowie jeweils Anstiftung Dritter.

Das Gesamtvolumen des versenkten Kreditvolumens beläuft sich nach derzeitigen Schätzungen auf 40-60 Mio. Euro. Die auf Basis der gefälschten Urkunden usw. getätigten Scheingeschäfte belaufen sich in einem Zeitraum von 5 Jahren auf rd. 100 Mio. Euro.

Mildernde Elemente: Selbstanzeige (nachdem allerdings die ersten Verdachtsmomente schon bestanden) und nach derzeitigem Stand der Dinge keine persönliche Bereicherung.

Ich bitte um seriöse Vorschläge.

Gruß und Danke
Christian

P.S.
Um Mißverständnissen vorzubeugen: 1-7 sind als UND-Verknüpfung zu verstehen.

Hallo Christian!

Je nach Prominenzgrad ist hier zwischen 5 Jahren auf Bewährung und 10 Jahren mit Freigang nach 3-5 Jahren alles drin, schätze ich.

In einem ähnlich gearteten mir bekannten Fall (Untreue, Kreditbetrug, Konkursverschleppung, alles in Tateinheit) wurde auf 7 Jahre befunden, nach 1 Jahr gab es dann Freigang, nach 3 Jahren Bewährung.

Der Kollege hat also einiges zu erwarten.

Grüße,

Mathias

obwohl mir vollkommen klar ist, daß ein Urteil vom Gericht
nahezu nach Belieben innerhalb der im StGB vorgesehenen
Strafspanne fällen kann, frage ich mich was der Kandidat in
folgendem Fall zu erwarten hat, Einschätzungen evtl. auf Basis
bekannter Fällen:

  1. Urkundenfälschung (Kontoauszüge, andere Bankdokumente,
    Dokumente des Warenverkehrs (Lagerscheine,
    Spediteurbescheinigungen etc.), Rechnungen,
    Auftragsbestätigungen uvm.) in mehreren hundert Fällen mit
    hohem technischen Aufwand (quasi mit eigener
    Fälscherwerkstatt)
  2. Bilanzfälschung (331 HGB)
  3. Kreditbetrug über 6 Jahre
  4. mehrfacher Betrug im Volumen von insg. rd. 2 Mio. Euro
  5. u.U. Geldwäsche über 6 Jahre im Volumen von zig Mio. Euro
    (noch nicht sicher)
  6. Bankrott gem. § 283 (1) 5., 6., 7. a) und 8., wobei es
    dabei auch um 283a gehen könnte.
  7. Konkursverschleppung (64 GmbHG) über 6 Jahre

Sowie jeweils Anstiftung Dritter.

Das Gesamtvolumen des versenkten Kreditvolumens beläuft sich
nach derzeitigen Schätzungen auf 40-60 Mio. Euro. Die auf
Basis der gefälschten Urkunden usw. getätigten Scheingeschäfte
belaufen sich in einem Zeitraum von 5 Jahren auf rd. 100 Mio.
Euro.

Mildernde Elemente: Selbstanzeige (nachdem allerdings die
ersten Verdachtsmomente schon bestanden) und nach derzeitigem
Stand der Dinge keine persönliche Bereicherung.

Ich bitte um seriöse Vorschläge.

Gruß und Danke
Christian

P.S.
Um Mißverständnissen vorzubeugen: 1-7 sind als UND-Verknüpfung
zu verstehen.