Möglichkeit der Zweigwohnsteuer zu entkommen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich musste letzte Monat eine Zweitwohnsteuererklärung ausfüllen („da sonst geschätzt wird“). Ich bin Student, bekomme BaföG und beziehe kein geregeltes Einkommen. Ich habe ca. 900 € im Monat zum leben in München.

Nun kam der Bescheid (muss bis Anfang November 150€ rückwirkend für 2008 und 2009) zahlen. Ich habe die Wohnung 2009 umgemeldet als Erstwohnsitz, daher nur rückwirkend. Ich würde gerne wissen, ob es sich lohnt Widerspruch einzulegen bzw. was dabei beachtet werden sollte?

Herzlichen Dank für Ihre liebe Hilfe.

MFG,
kirikuu

Hallo,

zu dieser Thematik bin ich leider überfragt.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
ich kenne mich mit der Zweitwohnsteuer nicht aus, da sie m.M. nach bei der Gemeinde erklärt und festgesetzt wird.

Handelt es sich um steuerpflichtigen BaföG? Oder nur um welches, was dem Progressionsvorberhalt unterliegt?
Denn beim letzteren fällt keine Einkommensteuer an. Warum sollte dann Zweitwohnsitzsteuer anfallen?
Verstehe ich nicht ganz.

Gruß

Hallo,

es gibt in München eine Befreiung von der ZWS, wenn man unter 25.000,00 € Jahreseinkommen hat. Die Befreiung geschieht nur auf Antrag. Daher einen Einspruch einlegen und auf das geringe Einkommen verweisen (unter Berufung auf Artikel 3, Absatz 3 Satz 2-7 des Kommunalabgabengesetzes). Gilt aber, glaub ich, erst ab 2009, also müßte für 2008 eventuell noch gezahlt werden.

Viele Grüße,
C.

Hallo,

leider kenne ich mich nicht mit Zweitwohnungssteuer aus. (Ist m.E. auch keine Steuer im herkömlichen Sinne sondern eine Abgabe an die Komunen).

Hallo kirikuu,

die „Zweitwohnsteuer“ ist m. E. eine reine Abgabe, die die Kommunen erheben; in sofern müsste Dir der Bescheid auch von der Stadt zugekommen sein und nicht vom Finanzamt.

Ich empfehle bei der Stadt die entsprechende Gebührensatzung anzufordern, dort einzusehen.

Aber die grundsätzliche Anforderung sollte rechtens sein, wenn auch hart.

Bei der Berechnungsgrundlage kann man prüfen, ob die Basisdaten sichtig sind.

Ein Widerspruch erscheint mir ohne wesentlichen Erfolg; ich empfehle aber Ratenzahlung anzustreben.

MfG

Stefan Seidel

Hallo kirikuu,

leider kann ich Dir auf deine Frage keine ANtwort geben, da dies in den Verantwortungsbereich der städtischen Verwaltung und nciht des Finanzamts fällt. Ist also nicht mein Bereich! Sorry!!!

Viele Grüße
benhed

Sry - bitte Kollegenantworten einholen.