Möglichkeit, eigenes Haus zu begutachten?

Nachbar (N) baut seine Einfahrt aus und beschädigt dabei den Putz des Hausbesitzers (H) des Nachbarhauses. H macht sich Sorgen um den Zustand seines Hauses und würde das gerne begutachten, was ihm N jedoch verwehrt.
> Kann H darauf bestehen, und wenn ja, wie kann er das durchsetzen?
> Durfte N ohne Einwilligung des H den Putz zum Ausbau beschädigen auch wenn er diesen wieder in Ordnung bringen will?

Grüßle und Dank im voraus…

Hallo erst einmal,

Nachbar (N) baut seine Einfahrt aus und beschädigt dabei den
Putz des Hausbesitzers (H) des Nachbarhauses. H macht sich
Sorgen um den Zustand seines Hauses und würde das gerne
begutachten, was ihm N jedoch verwehrt.
> Kann H darauf bestehen, und wenn ja, wie kann er das
durchsetzen?

H kan sein Haus so oft und so lange Begutachten wie er will! Da brauch er N gar nicht zu fragen.

> Durfte N ohne Einwilligung des H den Putz zum Ausbau
beschädigen auch wenn er diesen wieder in Ordnung bringen
will?

Na ja, Vorsatz würde ich mit gesunden Menschenverstand ausschliessen. Und wenn er etwas zerstört udn dann wieder in Stand setzt, dann ist doch alles erledigt.

Christian

Danke für die Antwort.

Das Problem ist, daß H zum Begutachten das Grundstück des N betreten müsste.

Hallo Phillipp oder Kiki oder was auch kommt,

Stichwort: Hamerschlag- und Leiterrecht.

Christian