Möglichkeit für Gewerbename für nicht

Hallo zusammen,

ich würde gerne ein „nichteingetragenes Einzelunternehmen“ bei der Gemeinde anmelden. Ist es möglich ein ein Phantasienamen zu nutzen?

Z. B. Max Mustermann und als Zusatz „Lalelu“

Oder muss im Zusatz erkennbar sein, was der Unternehmenszweck ist?

Weiter würde mich noch interessieren, ob für die Domain im Internet ein Phantasienamen gewählt werden kann, falls es bei der Gewerbeanmeldung nicht gestattet ist?

Danke schon mal für die hilfreichen Antworten!

Viele Grüße
Anjara

Hallo Anjara,

soweit ich weiß ist rechtlich der Name des Unternehmers relevant. Man kann dann aber in der Kommunikation durchaus Zusätze benutzen, z.B. „Fa. LaLeLu Anjara Schönername“. Bei der Domain darf man verwenden was man will.

Viel Erfolg und schöne Grüße

Harald

Bitte gleich beim Gewerbeamt fragen…

Gruß - Helena

Hallo Anjara,
ein kleines Gewerbe, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann sich auch eine Geschäftsbezeichnung ausdenken, gerne Lalelu ( wenn es nicht geschützt ist von jemand anderem…) Allerdings muss dem Geschäftsnamen immer beigefügt sein: Name der Inahberin/des Inhabers und die Adresse. Für die Internetseite des Geschäftes gilt ähnliches: Der Domain-Name kann Lalelu sein, im Impressum sind jedoch alle erforderlichen Angaben nach dem Telemediengesetz zu machen…
Also, im Prinzip ja! Viel Erfolg und freundliche Grüße,
Birgitt Torbrügge
Unternehmensberaterin
Autorin von „Teilzeitselbständigkeit - Das Handbuch für die Kleinunternehmerin“

Hallo Harald,

vielen Dank für deine präzise Antwort. Sie haben mir damit sehr geholfen!

Herzliche Grüße aus München
Anjara

Hallo Helena,

oben wurde mir die Frage beantwortet.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Viele Grüße
Anjara

Bitte gleich beim Gewerbeamt fragen…

Gruß - Helena

Guten Abend Frau Torbrügge,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Der Name den ich mir ausgesucht habe, ist nicht geschützt, das habe ich im Vorfeld schon gecheckt.

Ich werde nun meinen Wunschnamen nehmen und nächste Woche zum Gewerbeamt gehen :smile:

Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Anjara

Ein Firmenname ist frei wählbar. Aber jetzt kommt die Gewerbeordnung. Es muss immer erkennbar sein Firmeninhaber, Sinn und Zweck des Unternehmens müssen erkennbar sein.
grüsse