Hallo zusammen,
ich würde gerne ein „nichteingetragenes Einzelunternehmen“ bei der Gemeinde anmelden. Ist es möglich ein ein Phantasienamen zu nutzen?
Z. B. Max Mustermann und als Zusatz „Lalelu“
Oder muss im Zusatz erkennbar sein, was der Unternehmenszweck ist?
Weiter würde mich noch interessieren, ob für die Domain im Internet ein Phantasienamen gewählt werden kann, falls es bei der Gewerbeanmeldung nicht gestattet ist?
Danke schon mal für die hilfreichen Antworten!
Viele Grüße
Anjara