Möglichkeit Vertragskündigung vor Arbeitsantritt?

Guten Tag,
kann man einen Arbeitsvertrag, den man im Dez. 2009 unterzeichnet hat -für eine Beschäftigung ab April 2010 - im Januar oder Februar 2010 problemlos wieder kündigen, also bevor das Arbeitsverhältnis angefangen hat? Oder muss man im April erstmal anfangen und dann in der vertraglich geregelten Frist für Probezeiten kündigen…

Danke für die Beantwortung…

Hallo

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages vor Arbeitsbeginn ist im Regelfalle dann möglich, wenn dies im AV nicht audrücklich ausgeschlossen oder offensichtlich ungewollt war. Anzeichen dafür, daß eine Kü vor Arbeitsaufnahme offensichtlich ungewollt ist können sein : der Verzicht auf eine Probezeit, Lange Kündigungsfristen, Vertragsstrafen. Alternativ dazu kann man mit dem AG auch ins Gespräch gehen und um eine Aufhebung des AV bitten. Oft hat der AG kein Interesse daran, jemanden gegen dessen eigentlichen Willen zu beschäftigen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

jetzt bin ich leicht verwirrt. Gerade gestern haben wir im Unterricht Rechtsbewusstes Handeln, genau diese Frage behandelt. Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Dabei kam heraus, dass der Arbeitnehmer einer Antrittspflicht unterliegt und am ersten Tag erscheinen muss. Dann kann er allerdings sofort kündigen und darf nach der gesetzlichen Kündigungsfrist in der Probezeit gehen. Ausnahmen gibt es natürlich bei ungültigen Arbeitsverträgen, oder falls der Arbeitnehmer beispielsweise über bestimmte Vorschriften nicht vor Unterzeichnung des Vertrages aufgeklärt worden ist. Dann kann er vorzeitig zurück treten.
Das bedeutet für mich aber, dass es nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geschrieben stehen muss, dass er nicht vor Antritt kündigen dar, sondern dass es generell so ist.

Liege ich jetzt völlig falsch?

LG und Danke für die Aufklärung
Lena

Hallo,

nein, dein Lehrer hat keine Ahnung.

VG
EK

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Seltsamer Weise hatte ich am Montag auch das Gefühl… wie schön, dass ich heute Abend wieder hin muss :wink:

LG Lena