Möglichkeiten bei Schimmelbefall

Hallo,

wir starten im jahr 2011. im oktober begann sich in einem schlafzimmer sichtbar schimmel an der wand auszubreiten. ausserdem lagen auf einmal ganz viele tote ameisen im gleichen raum tot auf dem fensterbrett. in dem jahr wurde sich an den vermieter gewendet und der schimmel wurde beseitigt und die ameisen bekämpft.

jetzt, ein jahr später, ist wieder schimmel sichtbar geworden, diesmal aber im wohnzimmer. geaändert hat sich zu letztem jahr dazu noch, dass nun ein fast 3 monate alter sohn dabei ist und dass der vorfall auch nach 3 wochen nicht bearbeitet wurde. vor drei 3 wochen vertröstete der vermieter, es werde sich wieder eine firma melden und einen termin ausmachen. da sich diese aber immernoch nicht gemeldet hat, habe wurde der vermieter mittlerweile ein 2. mal darauf hingewiesen, dass ein 3-monatiger sohn mit in der wohnung lebt und der schimmel unbedingt weg muss. heute kam von ihm eine nachricht, in der er schrieb, dass die firma ihn versetzt habe und sich demnächst der hausmeister melden würde.

man hat nun auch erfahren, dass in dieser gegend ständig schimmel aufkommt. aus diesem grund ist ein sofortiger umzug unabdinglich. schon allein aus dem grund, dass das anscheinend jedes jahr aufs neue passiert und die dauer, bis es bearbeitet wurde unnormal ist.

die frage ist nun, was für möglichkeiten gibt es, um möglichst schnell aus der wohnung zu kommen

Hallo !

Wie geht man in vergleichbaren Fällen vor ?

Man entdeckt Schimmel.

Schlecht !

Man versucht die Ursache zu finden und zu beheben.
Ist es Feuchte von eigener Nutzung ? Heizen,lüften ?
Sind es Baumängel,Leckagen ?

Bei Ursachenfindung kann ein Sachverständiger helfen,Mietervereine oder auch die Verbraucherberatungen haben solche Fachleute,die vor Ort kommen,Messungen machen,Proben nehmen und Abhilfe aufzeigen.

Sind es dann Baumängel,also Vermietersache,dann hätte man einen guten Anhalt ihn zur schnellen Abhilfe aufzufordern.

In schweren Fällen(Gesundheitsgefahr) kann auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.
Nur muss das ja auch objektiv vorliegen,also muss es jemand feststellen.
Und es muss keine schnelle Sanierung/Abhilfe möglich sein.

MfG
duck313