Möglichkeiten bei Überschuldung während Hartz IV

Hallo, zusammen!

Seit einiger Zeit arbeite ich ehrenamtlich für eine Organisation der Kinder- und Jugendhilfe. Gestern kam ein 22jähriger Mann zu mir mit seinen gesammelten Rechnungen und Mahnbescheiden. Er ist arbeitslos, bezieht während einer vermittelten Maßnahme ausschließlich Hartz IV. Nach Durchsicht seiner Rechnungen beträgt die Gesamtschuld ca. 2800€. Ungefähr die Hälfte der Gesamtsumme ist durch gerichtliche Vollstreckungsbescheide unmittelbar pfändbar. Über eine eigene Wohnung verfügt der Teilnehmer nicht, er ist in einer offen Einrichtung für Wohnungslose untergebracht. Wie kann dem jungen Mann geholfen werden? Vielen Dank für Eure Antworten!

Hallo, wenn ihm niemand anderes helfen kann würde ich ihm die Schuldberveratung empfehlen, da er Hartz bekommt kann auch kein Geld gepfändet werden, wenn er aber nicht reagiert wachsen die Schulden immer mehr an. Momentan ist die Summe ja überschaubar. Er muß sich auf alle Fälle mit allen Schuldnern in Verbindung setzen und Ihnen mitteilen das er nicht zahlungsfähig ist. Günstig wäre da die Schuldnerberatung, weil es evtl. Möglichkeiten des Vergleiches gibt, wo man vielleicht 5 Euro bezahlt oder es gestundet wird oder wenn er Geld zur Verfügung hat, vielleicht die Hälfte bezaht, wichtig ist nur das er sich kümmert, vielleicht kannst du ihn ja begleiten, wie gesagt die Summe ist noch überschaubar, aber bei Vollstreckungsbescheiden fallen jeden Tag Zinsen an lg gabi

Kann Dir leider hier nicht weiter helfen, aber trotsdem viel Erfolg für Dich
DontKnow1

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Das Zauberwort heißt Privatinsolvenz (vermutlich mit 0-Plan). Dann ist er in spätestens 7 Jahren seine Gläubiger los. In der Zeit hat er Schutz vor den Gläubigern. Hierzu einfach mal googeln. Als Betreuer dann aber keinen RA nehmen, sondern eine caritative Einrichtung.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Hallo, da kann ich dir leider nicht helfen. Wie wäre es damit das der junge Mann private Insolvenz anmeldet?

Hallo.
Leider kann ich die Frage nicht beantworten, weil ich es einfach nicht genau weiß. Ich kann aber ein entsprechendes Forum empfehlen, wo sich etliche Experten tummeln, die das beantworten können. Die ist:

http://hartz.info/index.php

Einfach die Frage dort nochmals stellen. Das lohnt sich auf jeden Fall.
LG Paco

hallo profLX,
so wie du das schnilderst hat der junge Mann keine eigen Wohnung, jedemenge Schulden am Hals und weis jetzt nicht weiter,
Hatte in meiner Verwandschaft auch so ein Fall. Hat der junge Mann darüber mal nach gedacht zu einer Schuldnerberatungsstelle zu gehen und sich beraten zu lassen.
Leider kann ich dir nicht sagen, was der jenige aus meiner Verwandschaft gemacht hat, da ich keinen Kontakt mehr zu ihm habe, er hat sich von allen los gesagt. Und wenn er mal einen sieht macht er einen großen Bogen um alle.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008

Hallo profLX,

da Hab und Gut nicht vorhanden ist, kann eine unmittelbare Pfändung nur über das Konto erfolgen, wenn er denn eines hat. Dann sollte, wenn noch nicht geschehen, dieses Konto als sogenanntes P-Konto eingerichtet werden. Dieses Konto ist dann bis zur gesetzlichen Pfändungsgrenze geschützt und Gläubiger können erst über diese Grenze hinaus bedient werden. Einzelheiten kannst du hier nachlesen: http://www.pkonto.org/
Desweiteren rate ich dem jungen Mann, die Gläubiger einzeln anzuschreiben. Wenn er ein kleines finanzielles Polster ansparen kann… ich weiß… kann er einen Vergleich anbieten, das heißt: er bietet eine Einmalzahlung von etwa 60% der Schuldsumme und bittet im Gegenzug um Erlass der restlichen 40%. Wenn ein solches Schreiben mit Hilfe einer Organisation aufgesetzt wird, hat es mehr Gewicht. Ist das keine Option, sollte er Ratenzahlungen anbieten, mit sogenannten Kleinstbeträgen. Damit bekundet er seine Zahlungswilligkeit auch bei eigentlicher Zahlungsunfähigkeit. Da hier mehrere Gläubiger antreten, sollte er die drei Gläubiger mit den geringsten Beträgen zuerst in Angriff nehmen. Den anderen soll er aber mitteilen, das er in der Regelung seiner negativen Finanzen um Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bittet und erst ab etwa dem Zeitpunkt, wo der die drei abgearbeitet hat, einen Zahlungsplan vorschlagen kann. Eine Kopie des Hartz IV-Bescheides bitte beilegen. Die dreimal 10€ Mindestrate soll er dann aber unbedingt einhalten. Solange Geld kommt, werden Vollstreckungsmaßnahmen nicht weiter voran getrieben. Vielleicht findet sich ab und zu ein kleiner Gelegenheitsjob, wo er sich die 30€ dazu verdienen kann. Dann tut es nicht so weh.
Oft geben sich die Gläubiger mit diesen Kleinstbeträgen nicht zufrieden und fordern Mindestraten von utopischer Höhe. Bitte nicht beirren lassen und den vorgeschlagenen Ratenplan nicht unterschrieben zurück schicken. Regelmäßig die Kleinstbeträge zahlen und er ist auf der sicheren Seite. Kurz vor dem Ende einer Schuldbegleichung beim Gläubiger anrufen und anfragen, wie hoch die Restschuld ist. Meist kommen da ja nich ein paar Zinsen drauf.
Ich wünsch dem jungen Mann ganz viel Durchhaltevermögen…

Gruß Caro

Ich empfehle folgende Institution:
Tacheles e.V.
Rudolfstrasse 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
E-Mail: [email protected]

Offene und persönliche Beratung
Mittwoch + Donnerstag
jeweils ab 9:00 Uhr
im Café Tacheles, Rudolfstrasse 125, 42285 Wuppertal (Unterbarmen).

Telefonische Beratung
Jeden Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr
unter Tel: 0202 - 31 84 41

Gruß USKO

Hallo,

leider habe ich von dieser Materie nur wenig Ahnung, allerdings einen Tip. Wenn der junge Mann eine Haftstrafe verbüßen müßte, dann wären zumindest einige Probleme gelöst. Denn das BGB sieht vor, daß Haftentlassene die Wohnungserstausstattung bezahlt bekommen. Vielleicht besteht überdies die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Schulden abzuarbeiten.

LG

Martin

Hi ProfLX,
da Hartz IV das Minimum zum Leben ist wird wahrscheinlich nichts gepfändet werden können.
Ansonsten: Am besten nimmt der junge Mann professionelle Schuldnerberatung (die ist immer kostenfrei - z.B. Awo o.ä.) in Anspruch.
beste grüße
R.

hier findest du alles was du brauchst
www.schuldnefrust.de
Stichwort „Vergleiche“

hallo - ich kann nur raten, dass der junge mann zu einer schuldnerberatung geht, da die genau wissen, wie da vorgegangen werden muss. man könnte im vorfeld allen gläubigern die situation schriftlich schildern und eventuell eine geringe ratenzahlung vereinbaren. ob die arge da weiter helfen kann, bezweifel ich. lg.

also der normale Weg ist der, das einer seiner Gläubiger verlangen wird, das der junge Mann eine eidesstattliche Versicherung abgibt. Das hat zur Folge, dass er einen Negativeintrag bei der Schufa bekommt, welches zur Folge hat, dass er z.B. keinen Handyvertrag abschließen kann.

Hallo, gibts evtl. Unterstützung von der Familie oder Freunden/Verwandten? Wenn nicht, unbedingt mit der ARGE persönlich darüber sprechen und Kontakt mit den schuldnern aufnehmen zur Ratenzahlung in ganz kleinen Beträgen.

@profLX,

bin erst heute wieder am Rechner, entschuldige bitte.

Der Junge Mann sollte ein „P“ Konto eröffnen auf einer Bank oder sein vorhandenes Konto darauf umstellen.
Damit wird gesichert, dass Sie ihm nicht alles pfänden können.
Im steht dann ein Selbstbehalt von 980 .- € zum Leben zu.

Des Weiteren würde ich zu einer Schuldnerberatung gehen, die ihn beraten und unterstützen.

Vorab würde ich den Gläubigern schreiben, dass zur Zeit kein Einkommen aus diesen und jenen Gründen nicht möglich ist und von Hartz IV lebt.
Mehr kann man im Moment nicht tun und hoffen, dass die Gläubiger sich ruhig verhalten werden oder wenn möglich ihnen einen kleinen Teil der Schulden zu bezahlen anbieten. Das sollte aber ein Profi machen von der Verbraucherzentrale.
mfg falkoo

1.028,89 € ist der freie Betrag bei einem „P“ Konto!

hallo,

leider wird in diesem fall nur eine privatinsolvenz helfen um da raus zu kommen. allerdings ist die summe auch nicht so hoch, dass er diesen schritt unbedingt machen muss. einen umschuldungskredit wir er bei keiner bank bekommen. mein vorschlag wäre, es darauf ankommen zu lassen. auch der gerichtsvollzieher wird ihm nichts wegnehmen können. nimmt er irgendwann eine arbeit auf, sollte er ratenzahlungen beantragen um von seinen schulden runter zu kommen.

wichtig wäre vielleicht, sich mit den gläubigern in verbindung zu setzen und die lage zu erklären. vielleicht kann man die ja dazu bewegen, wenigstens auf zinsen zu verzichten. wenn alles schief geht und auch keine aussicht auf arbeitsaufnahme besteht bleibt nur der obe schon erwähnte weg der privatinsolvenz.

mit freundlichen grüßen,
hansemann