Möglichkeiten für Basilianer nach D zukommen?

Hallo,

mein Freund ist Brasilianer und ich bin Deutsche. Wir würden gerne mal eine Zeit lang gemeinsam in einem Land (Deutschland) verbringen, wollen aber nicht nur aus dem Grund der Aufenthaltsgenehmigung heiraten. Wir sind auch noch jung und unsere Liebe frisch. Und da sich es in Deutschland relativ schwierig gestaltet, stellen sich uns nun ein paar Fragen, die uns vielleicht jemand von hier beantworten kann.

Welche Möglichkeit haben Brasilianer nach Deutschland zu kommen (Visabestimmungen)?
Gibt es auch für Brasilianer die Möglichkeit für ein einjähriges „work and holiday“-Visum?
Und ist es möglich, wenn man einen Wohnsitz nachweisen kann, das Touristen- bzw. Besuchervisum zu verlängern, auch ohne Deutschkenntnisse?
Und wenn man das Visum verlängern möchte, muss der Besucher dann erst wieder ausreisen, oder kann man das auch vor Ort beantragen?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass er ein Rückflugticket vorweisen muss, was ja wiederum heißt, dass man viel Geld in Sand setzt bei einer Stonierung?

könnt ihr mir helfen??
Danke schon mal für eure Mithilfe!

Liebe Grüße
Claudia Lengerer

Hallo Claudia,

da Brasilien ein anerkannter Positivstaatler im Sinne des Anhang II der VO (EG) Nr. 539/2001 (zuletzt geändert durch VO EG Nr. 1932/2006) ist, ist es einem brasilianischem Staatsangehörigen erlaubt visumsfrei bis zu drei Monate einzureisen. (Touristenaufenthalt).

http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsv.html#anl…

Ich bin sogar der Meinung, dass Brasilianer, genau wie Japaner oder US-Amerikaner ihren Aufenthaltstitel hier im Land verlängern können. Würde mich da aber jetzt nicht drauf versteifen.

Und für alle anderen Fragen würde ich vorschlagen sich an die zuständige Ausländerbehörde zu wenden.
Wenn er länger bleiben möchte ist es erforlderlich, dass er einen Zweck verfolgt. Wie du schon sagtest zum Beispiel das „Work and Holiday-Visum“.
Dazu muss er bei einer gültigen Aldresse angemeldet werden, aber das macht meistens auch die Ausländerbehörde mit einer parallelen Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen lebensumstände und Möglichkeiten.

Hoffe ein wenig geholfen zu haben.

LG
Sasi

hallo SunnySasi,

danke für deine Antwort.
Das mit dem Tourisenvisum wusste ich zwar schon, und ich habe mich auf der Onlineseite des Auswärtigenamt nach so einem „woork and holiday“-Visum umgesehn, aber nur für Industriestaatler gefunden.
hmm…naja…mal schaun, welche Lösung wir finden können.

Aber danke!!!

Huhu Claudia,

schau mal hier. http://www.anyworkanywhere.com/visas_de.html

Im Umkehrschluss deute ich, dass einem Brasilianer demnach „nur“ die normalen Zwecke des AufenthG zur Verfügung stehen. (Sprich Arbeiten, Selbstständigkeit, dt. Ehegatte, etc…)

LG
SunnySasi

cool…danke!
ich muss dazu sagen, mein Freund ist halb Brasilianer und halb Japaner…meinst du dass er dann als halb Japaner auch das „work and holiday“-visa beantragen kann?

wär super wenn es dann doch eine realtiv einfache Lösung geben würde :smiley:

kommt immer drauf an, was für einen pass er hat… ^^
Viel Erfolg.

Hi

frag das doch mal in meinem Sandkasten.Nutze auch die Suche - ähnliche Fälle wurden gerade in letzter Zeit erörtert.

Hier gsth’s lang:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

grüssies fons

Liebe Claudia,
ich kann mich leider mit Brasilien nicht aus, hab nur vor längerer Zeit eine afrikanische Studentin eingeladen, das ist ja eine andere Situation.
Ich wünsch euch viel Glück!
Marion

Hallo Claudia,
brasilianische Staatsangehörige können ohne Visum für einen Touristenaufenthalt für drei Monate in das Bundesgebiet einreisen und sich hier aufhalten. Danach besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für weitere drei Monate zu erteilen (§ 7 AufenthG i. V. m. § 40 AufenthV). Hier muss aber der Lebensunterhalt entsprechend gesichert sein, gearbeitet werden darf nicht.
Des Weiteren können Brasilianer ohne Visum zur Familienzusammenführung einreisen, aber das kommt für Euch ja nicht in Frage. Für alle anderen Aufenthaltszwecke wird ein Visum benötigt.
Working-Holiday-Programme gibt es leider nicht zwischen Deutschland und Brasilien.
Hoffe, dass ich Dir weitergeholfen hab.
Beste Grüße
Maike

Hallo Claudia, mir ist da noch eingefallen, dass Dein Freund auch zum Deutschintensivkurs oder zum Studium ohne Visum einreisen kann. Aber auch hier muss der Lebensunterhalt nachweislich gesichert sein.

Gruß Maike

Hallo,
da gibt es keine Möglichkeit, einfach nur so mal 1 Jahr in D zu bleiben. Er kann nur für max. 90 Tage als Tourist einreisen und muss dann wieder ausreisen.

Grüsse
alwosa

Hallo Frau Lengerer,

  • Als Erstes mal kann Ihr Freund für 90 Tage ohne Visum in die BRD einreisen, er bekommt einen Stempel in den Paß, der gilt dann als zeitlich begrenztes Visum (laut „Auswärtigen Amt“).
  • nach meinem Kenntnisstand gibt es „Work and Holiday“ in der BRD überhaupt nicht (für kein Land), da man zum Arbeiten eine Aufenthaltsgenehmigung braucht und einen gemeldeten Wohnsitz braucht.
  • Das mit dem Wohnsitz ist nicht so einfach, er ohne Aufenthaltsgenehmigung auch keine Wohnung bekommt und so nur im Hotel o.ä. oder bei Ihnen wohnen kann, allerdings nur befristet, als Besuch, ohne Genehmigung des Vermieters und darüber hinaus vermutlich nur mit einer Verpflichtungserklärung, das Sie dafür sorgen, das der Besuch nach Ablauf des Touristen"Visums" wieder die Wohnung verläßt.
  • Die Verlängerung der 90 Tage ist nur durch Beantragung eines ordentlichen Visums möglich.
    Eine Verlägerung dieses Visums allerdings eher unwahrscheinlich, da die zuständige Behörde höchstwahrscheinlich die Fristgerechte Rückreisebereitschaft anzweifeln wird.
  • Wo ein Visum beantragt bzw. verlängert wird, hängt vom Herkunftsland ab, bitte bei der örtlichen Stadtverwaltung nachfragen.
  • Flugticket ist, so weit ich weiß, nicht erforderlich
  • Innerhalb der 90 Tage können sie beide sich relativ frei in Europa bewegen, allerdings wenn Ihr Freund sich alleine bewgen möchte, brauchts dafür idealerweise eine Verpflichtungserklärung von Ihnen, zur Übernahme von Lebensunterhalt und aller öffentlichen Aufwendungen, die nötig sind ihn evtl. in sein Land zurück zuführen. Das erleichtert seine Bewegungsfreiheit deutlich und mindert den Behördenstress bei Grenzübergängen.
    ALLERDINGS RATE ICH IHNEN DRINGEND DAVON AB!!!
    Bei aller Liebe, Sie können jeden nur vor dem Kopf gucken und sollte es zum Fall der Fälle kommen, sind die aufzubringenden Summen Existents bedrohend.
    Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen!

Gruß,
DNe

Hallo Claudia,

ich kann nicht alle Punkte zuverlässig beantworten. Meine Antworten schreibe ich in GROSSBUCHSTABEN in deinen Text. Alles was ich nicht beantwortet habe sind Fragen die du einfach mit der Ausländerbehörde deines Rathauses klären kannst. Falls ihr gerade in Brasilien seid, dann ist die deutsche Botschaft Ansprechpartner. Meine Antworten siehe unten:

mein Freund ist Brasilianer und ich bin Deutsche. Wir würden
gerne mal eine Zeit lang gemeinsam in einem Land (Deutschland)
verbringen, wollen aber nicht nur aus dem Grund der
Aufenthaltsgenehmigung heiraten. Wir sind auch noch jung und
unsere Liebe frisch. Und da sich es in Deutschland relativ
schwierig gestaltet, stellen sich uns nun ein paar Fragen, die
uns vielleicht jemand von hier beantworten kann.

Welche Möglichkeit haben Brasilianer nach Deutschland zu
kommen (Visabestimmungen)? FÜR BRASILIEN DÜRFTE DAS SELBE GELTEN WIE FÜR ANDERE LATEINAMERIKANISCHE LÄNDER: OHNE VISUM DREI MONATE. EIN SEHR GUTER ABER NICHT BILLIGER TRICK FÜR MEHR ALS EIN JAHR NACH DEUTSCHLAND ZU KOMMEN IST EIN SPRACHKURS ZUR VORBEREITUNG AUF EIN STUDIUM. Z.B. HIER KRIEGST DU INFOS DARÜBER: www.sprachenkolleg.de DER DEUTSCHKURS MUSS MINDESTENS 20 STUNDEN/WOCHE HABEN UND VIELE SCHULEN HABEN ALS VORAUSSETZUNG; DASS MAN IN DER EIGENEN HEIMAT EINEN SCHULABSCHLUSS HAT; UM AN DER UNI ZU STUDIEREN. DAS GANZE IST NICHT BILLIG; ABER DIE IDEALE VORAUSTZUNG UM GLEICH AUCH NOCH PERFEKT DIE DEUTSCHE SPRACHE ZU LERNEN. DIE GRUNDLAGE FÜR JEDE INTEGRATION! UND AUCH FÜR ALLES ANDERE WIE EVTL. ARBEITEN ZU KÖNNEN ETC.
Gibt es auch für Brasilianer die Möglichkeit für ein
einjähriges „work and holiday“-Visum? ARBEITEN IN DEUTSCHLAND GEHT LEGAL SICHER NICHT!!!
Und ist es möglich, wenn man einen Wohnsitz nachweisen kann,
das Touristen- bzw. Besuchervisum zu verlängern, auch ohne
Deutschkenntnisse?
Und wenn man das Visum verlängern möchte, muss der Besucher
dann erst wieder ausreisen, oder kann man das auch vor Ort
beantragen?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass er ein Rückflugticket
vorweisen muss, was ja wiederum heißt, dass man viel Geld in
Sand setzt bei einer Stonierung?

könnt ihr mir helfen??
Danke schon mal für eure Mithilfe!

Liebe Grüße
Claudia Lengerer

Hi Claudia,
Brasilianer dürfen visumsfrei für 3 Monate ins Schengengebiet einreisen, ich sehe da überhaupt kein Problem. Er darf nicht arbeiten etc. aber dich besuchen auf alle Fälle. Nach 3 Monaten müsste er eben ausreisen, könnte aber jederzeit wieder kommen.
Ein längeres Visum zu bekommen ist wahrscheinlich recht schwer. Fangt doch mal mit 3 Monaten an…
Detaillierte und viel fundiertere Tips bekommst du bei info4alien.de.
Viel Glück!
lg
dago

Hallo Claudia,

bezüglich der Möglichkeit der Erlangung eines Aufenthaltes verweise ich auf das Aufenthaltsgesetz:

http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#9

Einreisen und Aufenthalte, für die ein Visum in einer deutschen Botschaft im Ausland erlangt werden muss, z. B. Studium, können nur im Ausland erlangt werden und meiner Ansicht nach nicht im Inland verlängert werden.

Touristenaufenthalte können nur in eng gesteckten Grenzen und bei Vorliegen von z. B. schweren Krankheiten verlängert werden. Bezüglich einer Heirat und der folgenden Famlienzusammenführung sind bei der zuständigen Ausländerbehörde Informationen einzuholen. Jedoch haben mangelnde Deutschkenntnisse etc. mit der Verlängerungsbedingungen eines Touristenvisums nichts zu tun.

Bezüglich des Work and Holiday sind mir Infos für Deutsche im Ausland untergekommen.

Ein Rückflugticket muss nicht vorgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans W. Nilles

  1. Vorsitzender
    des
    pro integration Ausländerhilfe e. V. Duisburg

hallo,
späte antwort,da ich gesperrt war(weil ich einige nicht beantwortet hatte)
Besuchsvisum geht ja immer.einladung eines Deutschen.Rückflugticket muß sein-jemand könnte ja untertauchen wollen. oder
ein visum für europareisen beantragen.ich glaube das geht für 4 oder 6 monate.
wenn ihr vorher verheiratet seid-wäre das gar kein problem mit dem einreisen…