möglichkeiten um die kündigungsfrist zu verkürzen wenn man kurzfristig eine neue wohnung hätte

Hallo

Ich wohne in einer kleine 1-Zimmer Wohnung und habe vor kurzem ein Wohnungsangebot bekommen was für mich praktischer wäre. Allerdings möchter der Vermieter der Wohnung bis spätestens 1.6. jemanden in der Wohnung haben.

Jetzt meine frage kann ich den 3 monaten irgentwie entgehen das ich die Möglichkeit hätte am 1.6 dort einzuziehen?

Danke
Grüße Sahra

Hallo,

insofern du die Wohnung, die du loswerden möchtest auch wieder vermietest an einen Nachmieter, kannst du die 3 Monate abkürzen. Dabei muss aber dein Vermieter dem neuen Mieter zustimmen, was aber in der Regel kein Problem darstellt, solange du nicht irgendwelche Assis ihm präsentierst. Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht, soweit mir bekannt ist.

Hallo,

normalerweise muss man die Kündigungsfrist als Mieter immer einhalten. In diesem Fall (3 Monats-Frist) könnte erst zum 31.07. gekündigt werden und Du könntest erst ab 01.08. in die neue Wohnung einziehen. Allerdings kann man nach Rücksprache mit dem Vermieter vereinbaren, einen Nachmieter zu suchen und so bereits früher ausziehen. Vielleicht klappt es ja und dem Umzug steht nichts mehr im Weg…

Viele Grüße,
Mrs. Marple

Hallo Sahra,

soweit mir bekannt ist gibt es keine Möglichkeit diese Zeit zu umgehen nicht mal wenn man vorweisen kann dass man einen neuen Job in einer anderen Stadt hat. Die einzigste Möglichkeit Dir ein Teil der Mietkosten zu sparen ist, dass Du auf die Schnelle einen Nachmieter für Deine jetzige Wohnung findest.
LG fedora66

Hallo, kann evtl. kurzfristig ein Nachmieter gestellt werden? Im Übrigen müssten sich die Kündigungsfristenaus dem Mietvertrag ergeben. tut mit leid, aber hier kann ich auch nicht weiterhelfen.

Viel Erfolg!
Marie-sofie

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Hallo Sahra

Leider kann ich dir nicht gewissenhaft auf diese Frage antworten, da ich mich mit dem deutschen Recht nicht auskenne.
Ich habe allerdings ein bisschen mit deutschen Freunden gesprochen und im Internet recherchiert.
Schau mal in deinem Mietvertrag ob eine sogenannte „Nachfolgeklause“ aufgeführt wird. In diesem Fall kannst du einen Nachmieter für die Wohnung finden und sofort ausziehen ohne erst drei Monate abzuwarten. Auch wenn diese Klausel nicht im Mietvertrag aufgeführt ist, könntest du dich vielleicht mit deinem Vermieter darauf einigen.
Oder falls deine Wohnung im „schlechteren“ Zustand ist und evtl. deine Gesundheit gefährden könnte (z.B wegen Schimmel), kannst du dich auf Paragraf „§ 544 BGB“ berufen und deinen Mietvertrag vorzeitig kündigen.
Ansonsten gilt das ein unterschriebener Vertrag rechtskräftig ist und du die drei Monate Kündigungsfrist auch einhalten musst.

Oft bewirken aber Gespräche ein Wunder. Vielleicht kannst du dich ja mit deinem Vermieter zusammensetzten und einen gemeinsamen Nenner finden.

Viel Glück

Freundliche Grüsse
Shibito

Hallo Sahra!
Ich denke dass es in diesem Fall am besten ist sich mit dem Vermieter abzusprechen.sage ihm dass du früher ausziehen willst und biete ihm an dass du neue Mieter stellen würdest.Ansonsten einen Beratungsschein für einen Anwalt im Mietrecht einholen.Der kennt sich ganz sicher gut aus.Ganz liebe Grüße Mario

Hallo Sahra,
vermutlich hast du in deinem Mietvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten eingetragen. Die kannst du nicht einseitig abkürzen.
Sprich doch mit deinem Vermieter, ob er die Wohnung nicht schon früher weiter vermieten kann. Durch sein Entgegenkommen wäre eine kürzere Kündigungsfrist möglich.
Grüße
daisy