Möllemann und Einstellung der Steuerfahndung

Kam heute mal so ne Frage auf.Bei Möllemann war ja die Steuerfahndung als er gestorben ist.Warum wird die eingestellt?Was paassiert mit dem Geld was verschwunden ist?Und haben dann die die villeicht damit drinstecken nichts mehr zu befürchten?

Kam heute mal so ne Frage auf.Bei Möllemann war ja die
Steuerfahndung als er gestorben ist.Warum wird die
eingestellt?Was paassiert mit dem Geld was verschwunden
ist?Und haben dann die die villeicht damit drinstecken nichts
mehr zu befürchten?

Hallo,

das eingeleitete Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung wird eingestellt. Das macht auch keinen Sinn, wenn der Beschuldigte nicht mehr lebt. Ob und in welcher Form dem Fiskus Leistungen zustehen, wird mit den Erben geregelt. Wobei das Verfahren gegen Möllemann eingestellt ist, gegen weitere Beteiligte gehen die Verfahren selbstverständlich weiter.

Gruss Günter

Kam heute mal so ne Frage auf.Bei Möllemann war ja die
Steuerfahndung als er gestorben ist.Warum wird die
eingestellt?Was paassiert mit dem Geld was verschwunden
ist?Und haben dann die die villeicht damit drinstecken nichts
mehr zu befürchten?

Das ist Politik in Rein-Kultur.

  1. Die Finanzbeamten + Staatsanwälte sind in Ihrer Ausübung nicht frei, sonst wäre das jetzt alles kein Thema mehr. Siehe Strauss sen. + jun. und Becker u.s.w.
  2. Wenn das ein „kleiner“ gemacht hätte, würde man ihn den Arsch aufreissen.
  3. Steuern müssen immer nur die dummen Zahlen. Also wir.

Frage dich doch mal, warum gibt es 70.000 Steuergesetze?

Hallo Ralf,

Das ist Politik in Rein-Kultur.

  1. Die Finanzbeamten + Staatsanwälte sind in Ihrer Ausübung
    nicht frei, sonst wäre das jetzt alles kein Thema mehr. Siehe
    Strauss sen.

Wann wurde gegen Strauss sen. ein Verfahren erwogen, aber nicht durchgeführt ?

  • jun.

Gegen Max Strauss ist die Anklage zwischenzeitlich zugelassen, es kommt zum Prozess. Nicht alles was nützlich ist, muss richtig sein.

und Becker u.s.w.

Begen Becker wird erneut ermittelt und Becker muss auch erneut vor Gericht.

  1. Wenn das ein „kleiner“ gemacht hätte, würde man ihn den
    Arsch aufreissen.

Wenn alle „Kleinen“, die das Finanzamt betrügen eingesperrt würden, dann müßtest Du wohl um ganz Deutschland eine Mauer bauen und daraus ein einziges Gefängnis machen. Die, die noch nie zuviele Kilometer abgerechnet haben oder Einnahmen nicht angegeben haben, die zu versteuern waren, sind auch als Steuerhinterzieher bez. wegen Steuerbetruges strafbar. Entscheidend ist nach Dt. Recht nicht, wie hoch der Schaden ist, sondern dass es zu einer Straftat gekommen ist. Dort setzt dann als Ursache das Ermittlungsverfahren an.

Die Höhe des Schadens und die Art, mit welcher krimineller Energie der Einzelne den Erfolg für sich geschaffen hat, der wird jedoch unterschiedlich abgeurteilt, wobei es hier natürlich darauf ankommt, ob sich jemand persönlich bereichert hat oder zu Gunsten Dritter straffällig ist.

  1. Steuern müssen immer nur die dummen Zahlen. Also wir.

Frag mal Deinen Freund Schröder, weshalb er die Vermögenssteuer abgeschafft hat und weshalb er nur bei den Kleinen sparen will.

Frage dich doch mal, warum gibt es 70.000 Steuergesetze?

Es gibt keiner 70 000 Steuergesetze. Wer behauptet denn so etwas.

Gruss Günter

Hallo,

die Klage gegen Max ju. wurde zwar zugelassen, aber die Staatsanwaltschaft Augsburg findet die Beweismittel nicht mehr.
Na wo könnte den die klitzekleine beschlagnahmte Festplatte sein?
Welche Verkettung von „Zufällen“ es dabei gab kann hier nachgelesen werden:

http://www.biermoesl-blosn.de/bavaroise.htm

Recht ist nicht gleich Recht gilt in Deutschland auch vor dem Finanzamt.

mfg: Josef

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Hallo,

die Klage gegen Max ju. wurde zwar zugelassen, aber die
Staatsanwaltschaft Augsburg findet die Beweismittel nicht
mehr.
Na wo könnte den die klitzekleine beschlagnahmte Festplatte
sein?
Welche Verkettung von „Zufällen“ es dabei gab kann hier
nachgelesen werden:

http://www.biermoesl-blosn.de/bavaroise.htm

Es sollte allgemein bekannt sein, dass nicht die StA die Eröffnung eines Verfahrens vornimmt, sondern dieses Verfahren beantragen muss bei dem zuständigen Richter. Was also dieser bayrische Komödienstadel „biermoesl“ darstellt ist schlicht Unsinn.

Recht ist nicht gleich Recht gilt in Deutschland auch vor dem
Finanzamt.

Diese Frage stelle ich mir zwar seit gestern auch, aber nicht wegen eines Finanzamtes sondern wegen dem merkwürdigen Verhalten bundesdeutscher Kuttenträger der Justiz, die jemand unter einem bestimmten Verdacht ins Ausland reisen lassen, während sie jeden anderen Bürger wegen Flucht - und Verdunklungsgefahr hinter Gitter bríngen würden.

Keine Sorge, Max Strauss wird an den Fiskus zahlen. Ob und wie er verurteilt wird, hat ein Gericht zu entscheiden. Weder der Stern noch der Spiegel haben in DE das Monopol „In Namen des Volkes“ Urteilen zu verteilen.

Gruss Günter

Würde einfach mal die Glotze einschalten und einen gewissen Herrn Mocken, StA, Düsseldorf anhören. Keine Sorge, da wird ermittelt, denn hier hat man mit Sicherheit längst Weisungen aus Berlin, die die Angelegenheit bearbeitet werden muss und was als Ergebnis bekannt werden muss und was bekannt werden darf.

Gruss Günter

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Hallo,

der Stadel gibt nur die Berichte der Presse wieder.
Keine Zeitung wurde aufgrund dieser Berichterstattung verklagt oder mußte gar eine Gegendarstellung bringen.

Wie und über was sollen unse edlen Gericht urteilen, wenn die Ermittlungsbehörden die Beweise beiseite schafft.

Na ja, es ist ja gut so, wenn es noch ein paar Menschen gibt die an irgendwelche Werte glauben.

mfg: Josef

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