Wie macht man dass mit dem Versicherungskennzeichen beim Kauf eines Mofa-rollers vom Baumarkt Praktiker? Kann man das Kennzeichen direkt beim Baumarkt kaufen oder muss man dass bei einer Versicherung machen. Ohne Kennzeichen darf man ja nicht fahren. Lässt man den Mofa-roller dann auf dem Baumarktparkplatz stehen während man das Kennzeichen kauft?
Hallo,
Wenn das FZG " mitnahmebereit " wäre, … ( geht mal von " Bezahlt " aus ), dann wäre noch zu Fragen: " Händler, können Sie mir auch ein Kennzeichen vermitteln " ? )
Wenn er das nicht könnte, dann hätte der Käufer bestimmt die Fahrzeugpapiere, damit er sich sein Versicherungskennzeichen bei einer Versicherung kaufen könnte.
Es soll aber auch nichts falsches erwähnt werden, ob ein bezahlter Roller denn zumindest am Markt selbst mit Kennzeichen unmittelbar abholbereit wäre…
Gäbe es dort nur Ausstellungsstücke, wäre es mitunter für den Käufer mit Wartezeit verbunden, bis der bestellte Roller abholungsbereit wäre…
Die Fahrzeugspezifischen Papiere wären nötig, um ein Versicherungskennzeichen beantragen zu können.
Es soll nicht gesagt sein, sondern nachgefragt: Ist das FZG ein " Mitnahmeartikel ", oder müßte es erst bestellt werden ?
Bitte gebe uns Infos, wie es damit aussieht…Ich brauchte auch mal " schnell " … dann war aber die Lieferzeit des Baumarktes, weil das Produkt im Laden nicht vorrätig war.
" Geld zurück " war nach Schilderung der Situation kein Problem…
Aber dazu sollte erst mal der B.M. befragt werden, da in meinem Fall die Lieferfristen nicht eingehalten werden konnten…
Ein Versicherungskennzeichen bedarf Eigentum an einem bestimmtem Fahrzeug…( Rahmen / Fahrzeugnummer…physikalischer Besitz )
Kläre uns ggf. bitte auf, wie es sich damit derweil verhält…
mfg
nutzlos
Komplizierter geht’s wohl nicht!
Warum denn nun so eine Antwort?
Das geht doch auch einfacher:
Sollte zufälliger Weise der Baumarkt Versicherungen verkaufen/vermitteln (ich kenne keinen) könnte man mit den fahrbereiten Roller natürlich gleich nach Hause fahren. Ansonsten muss man sich erst bei einer Versicherung ein Kennzeichen mit den zu dem Fahrzeug gehörenden Papieren besorgen. Alternativ dazu kann man natürlich auch schieben oder den Roller mit Auto und Anhänger nach Hause bringen.
Gruß
Andreas
Hallo,
Es geht hier nicht um den Kauf eines Autos z.B. als Gebrauchtartilel.
( Obwohl Du dann mal versuchen wolltest, ohne FZG und Papiere in der Hand eine Zulassung anzustrengen…
Was passiert, wenn Du zwar ein FZG gekauft und bezahlt hast…hast aber bislang nichts in der Hand… ?
Kannst DU es zulassen, wenn Du weiters nix in der Hand hast ?
…
Dann sei dem " Besitzer " eines zulassungspflichtigem FZG mal zunächst der " Kreutzzug " durch die Behörden genehm.
Melde mal was an, was Dir nicht offiziell übereignet wurde…
Weitere Frage…könnte es sinnvoll sein, Papiere für das FZG zu haben ? Könnte es Sinn machen, das ich keine Papiere haben könnte, wenn ich nicht das zugehörige FZG hätte ?
Nun mache Dir mal Gedanken dazu…
Dann sage erneut, das nicht vorab was zu regeln wäre…
mfg
nutzlos
Tach!
Es geht hier nicht um den Kauf eines Autos z.B. als
Gebrauchtartilel.
Nein, es geht um ein neues Mofa.
( Obwohl Du dann mal versuchen wolltest, ohne FZG und
Papiere in der Hand eine Zulassung anzustrengen…
Was passiert, wenn Du zwar ein FZG gekauft und bezahlt
hast…hast aber bislang nichts in der Hand… ?Kannst DU es zulassen, wenn Du weiters nix in der Hand hast ?
Ein Mofa kann man versichern (zulassen muss und kann man es nicht), wenn man die ABE des Fahrzeuges (entspricht der Zulassungsbescheinigung 1 und 2 für „größere“ Fahrzuege) in den Händen hält.
Diese ist nicht personalisiert.
Der „physische Besitz“ des Fahrzeuges ist nicht notwendig und im Falle eines Mofas, sowie auch Autos, Motorrades, Wohnmobils, 40-Tonners, Leopard-Panzers u.ä. vollkommen unerheblich.
Dann sei dem " Besitzer " eines zulassungspflichtigem FZG mal
zunächst der " Kreutzzug " durch die Behörden genehm.
Melde mal was an, was Dir nicht offiziell übereignet wurde…
Ein Mofa, um welches es hier geht, ist NICHT zulassungspflichtig.
Dasselbe gilt auch für die 50 cc / 45 Km/h Klasse.
Weitere Frage…könnte es sinnvoll sein, Papiere für das FZG
zu haben ? Könnte es Sinn machen, das ich keine Papiere haben
könnte, wenn ich nicht das zugehörige FZG hätte ?
Für ein neues Fahrzeug existieren meist auch die entsprechenden Papiere.
Exkurs:
Bei gebrauchten Mofas braucht man oft noch nicht mal die Papiere. Eine alte Versicherungsbestätigung reicht meist aus. Auf diese Weise hatte ich ein altes Garelli-Mofa für viele Jahre versichert, obwohl bereits der Vor-Vor-Besitzer die ABE verloren hatte…
Die Versicherung für die kleinen Hupferl ist im Übrigen jedes Jahr zu erneuern, man erhält dann auch ein neues Kennzeichen.
Die Farbe des Kennzeichens gibt Aufschluss über das Versicherungsjahr.
Nun mache Dir mal Gedanken dazu…
Dann sage erneut, das nicht vorab was zu regeln wäre…
Ich fürchte, Dein Name ist in Bezug auf Deine Antwort Programm…
Der richtige Weg für den Fragesteller:
- Kaufvertrag abschliessen
- Kaufpreis bezahlen
- mit der ABE zu einer Versicherungsagentur marschieren
- dort die entsprechende Versicherung abschliessen und Kennzeichen direkt mitnehmen
- Zurück zum Verkäufer marschieren
- Kennzeichen montieren (lassen)
- losfahren und Spass haben.
Gruß,
M.
Hallo!
„Bei gebrauchten Mofas braucht man oft noch nicht mal die Papiere.“
Kann man so nicht stehenlassen:Es sind bei jeder Fahrt Mofaprüfbescheinigung bzw Führerschein,Versicherungsnachweis und Betriebserlaubnis mitzuführen(ABE oder EG oder Einzel.BE).
Wenn ein „netter“ Versichrungsvertreter auf die Einsicht in Fahrzeugpapiere verzichtet ist das gelinde gesagt"nicht korrekt".
Grüße
Tach!
Mahlzeit @Mathias!
Ein Mofa, um welches es hier geht, ist NICHT
zulassungspflichtig.
Dasselbe gilt auch für die 50 cc / 45 Km/h Klasse.
Das ist soweit klar…
Bezeichnen wir das V-Kennzeichen denn einfach mal als vereinfachte Zulassung.
Der Gang zu TÜV und Straßenverkehrsamt wurde allgemein schon durch den Hersteller allgemein für die Modellreihe getätigt.
( Darum heißen die Papiere auch ABE )
Weitere Frage…könnte es sinnvoll sein, Papiere für das FZG
zu haben ? Könnte es Sinn machen, das ich keine Papiere haben
könnte, wenn ich nicht das zugehörige FZG hätte ?Für ein neues Fahrzeug existieren meist auch die
entsprechenden Papiere.
Wenn es noch nicht da ist, dann versuchen wir doch mal, eine Rahmennummer und ggf. BJ. einzutragen ?
Exkurs:
Bei gebrauchten Mofas braucht man oft noch nicht mal die
Papiere. Eine alte Versicherungsbestätigung reicht meist aus.
Auf diese Weise hatte ich ein altes Garelli-Mofa für viele
Jahre versichert, obwohl bereits der Vor-Vor-Besitzer die ABE
verloren hatte…
Tja, damit haben wir doch schon mal das große Problem …(
Was wäre denn, wenn im Falle eines Unfalls z.B.belegt werden müßte, wie der technische Originalzustand des FZG belegt werden müßte ?
Wie wäre es ggf. noch mit der eindeutigen Identifikation des FZG zum zugehörigem Versicherungsvertrag ?
Z.B. es wurde Diebstahl mit versichert ? Dann hätten doch Versi und Kunde gerne auf dem Papier, das die Versicherung für das individuelle FZG in meinem Besitz klar definiert wäre.
In meiner ABE steht ebenfalls die Rahmennummer, Motornummer, BJ…u.v.a…*grübel*
Die Versicherung für die kleinen Hupferl ist im Übrigen jedes
Jahr zu erneuern, man erhält dann auch ein neues Kennzeichen.
Die Farbe des Kennzeichens gibt Aufschluss über das
Versicherungsjahr.
Das ist natürlich ein vollkommen neues Detail *???*
Ich fürchte, Dein Name ist in Bezug auf Deine Antwort
Programm…
bezüglich Deiner Antwort wäre ich geneigt, Dir namensrechtliche Anteile daran zu verleihen.
Der richtige Weg für den Fragesteller:
- Kaufvertrag abschliessen
- Kaufpreis bezahlen
- mit der ABE zu einer Versicherungsagentur marschieren
sofern die passende ABE zum verkauftem FZG vorläge…es geht nicht um das Ausstellungsstück, sondern um das FZG, das der Kunde letztlich mitnehmen kann.
Das würde doch genau den Zeitraum benennen, an dem das FZG abholbereit beim Händler stünde.
- dort die entsprechende Versicherung abschliessen und
Kennzeichen direkt mitnehmen- Zurück zum Verkäufer marschieren
- Kennzeichen montieren (lassen)
- losfahren und Spass haben.
Soweit denn auch richtige Reihenfolge…es hätte auch niemand anderes so beschrieben.
Gruß,
M.
mfg
nutzlos
Moin!
Ein Mofa, um welches es hier geht, ist NICHT
zulassungspflichtig.
Dasselbe gilt auch für die 50 cc / 45 Km/h Klasse.Das ist soweit klar…
Bezeichnen wir das V-Kennzeichen denn einfach mal als
vereinfachte Zulassung.
Das kannst Du tun.
Eine Zulassung wird trotzdem nicht daraus, nur eine Versicherung.
Der Gang zu TÜV und Straßenverkehrsamt wurde allgemein schon
durch den Hersteller allgemein für die Modellreihe getätigt.
( Darum heißen die Papiere auch ABE )
Der große Gag dabei ist, dass es bei diesem einen Mal bleibt.
Weitere Frage…könnte es sinnvoll sein, Papiere für das FZG
zu haben ? Könnte es Sinn machen, das ich keine Papiere haben
könnte, wenn ich nicht das zugehörige FZG hätte ?Für ein neues Fahrzeug existieren meist auch die
entsprechenden Papiere.Wenn es noch nicht da ist, dann versuchen wir doch mal, eine
Rahmennummer und ggf. BJ. einzutragen ?
Weshalb sollte ich ein Mofa kaufen, das nicht da ist…?
Wenn es an den Händler ausgeliefert ist, bekomme ich die Papiere, kaufe die Versicherung, hole das Gefährt ab und fertig.
Exkurs:
Bei gebrauchten Mofas braucht man oft noch nicht mal die
Papiere. Eine alte Versicherungsbestätigung reicht meist aus.
Auf diese Weise hatte ich ein altes Garelli-Mofa für viele
Jahre versichert, obwohl bereits der Vor-Vor-Besitzer die ABE
verloren hatte…Tja, damit haben wir doch schon mal das große Problem …
(
Was wäre denn, wenn im Falle eines Unfalls z.B.belegt werden
müßte, wie der technische Originalzustand des FZG belegt
werden müßte ?
Dann ist das blöd gelaufen und das Fahrzeug wird beim TÜV auf seine Konformität mit der Typprüfung geprüft.
Wann die ABE verloren gegangen ist, weiß ja niemand.
Wie wäre es ggf. noch mit der eindeutigen Identifikation des
FZG zum zugehörigem Versicherungsvertrag ?
Z.B. es wurde Diebstahl mit versichert ? Dann hätten doch
Versi und Kunde gerne auf dem Papier, das die Versicherung für
das individuelle FZG in meinem Besitz klar definiert wäre.
Bei dem Mofa in meinem Fall wäre das unerheblich gewesen, da der Wert bei ca. 100 Eur lag.
Generell hast Du natürlich Recht.
In meiner ABE steht ebenfalls die Rahmennummer, Motornummer,
BJ…u.v.a…*grübel*
Im Versicherungsschein ebenso.
Die Versicherung für die kleinen Hupferl ist im Übrigen jedes
Jahr zu erneuern, man erhält dann auch ein neues Kennzeichen.
Die Farbe des Kennzeichens gibt Aufschluss über das
Versicherungsjahr.Das ist natürlich ein vollkommen neues Detail *???*
Für den TE möglicherweise schon.
Um ihn geht es hier, dachte ich.
Ich fürchte, Dein Name ist in Bezug auf Deine Antwort
Programm…bezüglich Deiner Antwort wäre ich geneigt, Dir
namensrechtliche Anteile daran zu verleihen.
Abgelehnt.
Der richtige Weg für den Fragesteller:
- Kaufvertrag abschliessen
- Kaufpreis bezahlen
- mit der ABE zu einer Versicherungsagentur marschieren
sofern die passende ABE zum verkauftem FZG vorläge…es geht
nicht um das Ausstellungsstück, sondern um das FZG, das der
Kunde letztlich mitnehmen kann.
Das würde doch genau den Zeitraum benennen, an dem das FZG
abholbereit beim Händler stünde.
- dort die entsprechende Versicherung abschliessen und
Kennzeichen direkt mitnehmen- Zurück zum Verkäufer marschieren
- Kennzeichen montieren (lassen)
- losfahren und Spass haben.
Soweit denn auch richtige Reihenfolge…es hätte auch niemand
anderes so beschrieben.Gruß,
M.mfg
nutzlos
M.
Nun haben wir`s…
Moin!
Hallo,
Weshalb sollte ich ein Mofa kaufen, das nicht da ist…?
Da kann ich ein Beispiel nennen:
Jemand geht in einen Baumarkt und möchte das Superschnäppchen kaufen. Für eine verbindliche Reservierung war eine Anzahlung nötig. Der Käufer glaubte der angegebenen Lieferzeit von 3 Werktagen und bezahlte die komplette Summe.
In voller Vorfreude ging er am 3. Werktag zum Baumarkt und wollte sein Mofa abholen…es war nicht da. So ging das mit Trost Enttäuschung etwa 2 Wochen lang, bis der Kunde sein Geld zurückverlangte und wo anders kaufte…
Wenn es an den Händler ausgeliefert ist, bekomme ich die
Papiere, kaufe die Versicherung, hole das Gefährt ab und
fertig.
Genau so ist es.
…
Für den TE möglicherweise schon.
Um ihn geht es hier, dachte ich.
Übereinstimmend…nun haben wir es uns selber kompliziert gemacht.
Vielleicht war es für den U.P. wenigstens eine amüsante " Diskussion ".
Detailinfos waren ja wenigstens drin.
Gruß,
M.mfg
nutzlos