Mofa-Diebstahl

Hallo Versicherungsfachleute.
Ein Bekannter von mir wurde mit seinem Mofa angefahren. Er lag ca eine Woche im Krankenhaus und war danach ca. 6-8 Wochen in seiner Bewegung eingeschränkt.
Um das Mofa hat er sich in der Zeit nicht gekümmert, da er dachte es sei bei der Polizei in Verwahrung. Als er das Mofa nun abholen wollte war es gestohlen. Die Polizisten hatten es ordnungsgemäß abgeschlossen und in der Nähe des Unfallortes abgestellt.
Die Versicherung will nun nicht zahlen, da es grob fahrlässig vom VN gewesen sei, dass Mofa nicht zu bergen, bzw. bergen zu lassen. Und außerdem wäre es ja vorher schon beschädigt gewesen und deshalb vielleicht schon ein Totalschaden.
Ist das rechtens? Wie kann er argumentieren, damit er sein Geld dennoch bekommt? Vollkasko war nämlich auch mit versichert.
Vielen Dank schon mal im voraus,
Götz

Hi!

Als erstes würde ich schon mal die Grünweißen beuschen, denn die werden mit Sicherheit Photos vom Mofa haben, sodaß eventuell schon ersichtlich ist, daß es sich um einen Totalschden gehandelt hat, wodurch der Diebstahl unerheblich werden dürfte!

Naja, den Vorwurf der Fahrlässigkeit muß er sich imho schon gefallen lassen, aber da würde ich auch nen Verkehrsrechtsanwalt fragen obs da Möglichkeiten gibt…

Bernd
P.S.: Eventell könnte man sich den Ort des Mofas von der Polizei geben lassen und Anwohner fragen wie lange dsa Mofa dort stand, denn wenn es schon am nächsten Tag (z. B. ) verschwunden war, wäre die Fahrlässigkeit ja auch unerheblich…

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Eine Fahrlässigkeit sehe ich schon. Die Frage ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit bietet immer Interpretationsraum. Meiner Meinung nach liegt hier keine grobe Fahrlässigkeit vor. Du hast es ja schon richtig begründet (Polizei war vor Ort).

Andreas

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