Mofa Fahren ohne Füherschein und ohne Versicherung

Hallo
bin 16 jahre alt
bin heute mit einen Mofa(Roller 25Kmh) auf Der Straße Probegefahren ohne Ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz und ohne helm und wurde von der Polizei angehalten wollte ihn Probieren weil ich ihn Anmelden wollte .

Was Kommt auf mich zu ?

Hallo

ich muss dich leider enttäuschen, ich bin kein Anwalt. In Rechtsfragen kenne ich mich nicht aus.
Ich repariere die Roller nur.
Tut mir leid.
Aber wenn das dein erstes vergehen ist, wird es wohl nicht so schlimm werden.
Ich drück dir die daumen.

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Hallo,

fahren ohne Führerschein,ohne Helm und ohne Versicherungsschutz!Viel mehr geht eigentlich fast nicht mehr.Außer das Mofa wäre noch friesiert gewesen und der Fahrer noch betrunken.
Ich kenne mich mit dem Strafrecht nicht so aus,am besten mal bei der Polizei nachfragen.Fragen kost ja nix.Die Strafe hängt zudem auch Da von ab,ob mann schon mal erwischt wurden ist.Punkte in Flensburg sind so gut wie Sicher.Geldstrafe auch und eventuel Sozialhilfestunden.Ach ja eine Führerscheinsperre wäre auch noch eine Option.Ich hatte früher öffter mal was mit der Polizei und daher weiß ich bei 17 Punkten wird es böse.Bei 18 ist Feierabend!! So war das zumindest früher.Ich hatte 14 und die hat mann ziemlich schnell zusammen.Schätz mal 3 - 5 Punkte kommen für die Sachen bestimmt zusammen,weil Mengenrabatt kennen die nicht.(eher im gegenteil)Es dauert 2 Jahre dann erst gehen die meisten Punkte von selber wieder weg(über die Hälfte) jedes weitere Jahr verschwinden dann mit und mit auch die Restlichen ,es sei denn mann wird in der Zeit wieder erwischt.Dann kommen die neu gesammelten Punkte auch noch dabei.Ich würd mal bei der Polizei nachfragen,die haben sicherlich für so etwas einen Maßnahmenkatalog bereit liegen.
Ich hoffe ich konnte helfen Gruß Bernd

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war das Erstmal

Das liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft, wenn es das Erste mal war, das du auffällig geworden bist und du nicht gerade 40 km von zu hause weg warst, wird dir nichts weiter passieren.

In deinem Alter brauchst du dir keine Sorgen zu machen,
es war auch nur ein 25 km/h mofa. da passiert wahrscheinlich garnichts und das verfahren wird eingestellt. Ein Tip aber trotzdem:

Sollte die Polizei dich vorladen; geh nicht hin.
Alles was du da sagst wird dir zum Nachteil gereicht
egal wie, gut " es sich für dich anhört.
Erscheinen musst du erst, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt. Das glaube ich aber nicht. :wink:

PS.: in Deutschland, das ist das gute, hat nämlich quasi jeder EINEN fehltritt frei. bisschen Ärger gibts beim 2. aber schlimm wird es erst danach.

das gilt natürlich nur für solche kleineren sachen und für verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Hallo.

Hier ein paar Auszüge aus verschiedenen Foren bzw. Gesetzten:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

  1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

  2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

  3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

  1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

  2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

  3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Hallo.

Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat (Verstoß gg. das PflVersG) und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Außerdem ist es hinsichtlich der FaP ein sog. ‚A-Verstoß‘. Theo. ist eine Verfahrenseinstellung möglich.
Ich würde hier also mit einer jugendrechtlichen Maßnahme wie z.B. Sozialstunden rechnen. Da wir uns hier im Jugendrecht bewegen, ist es letztlich auch Schnuppe ob es Sozialstunden per Einstellung gibt, oder per Urteil. Beides kommt ins Erziehungsregister. In Flensburg dürfte die Sache mit 6 Punkten zu Buche schlagen.

Das Nichttragen eines geeigneten Schutzhelms während der Fahrt wird gem. Bußgeldkatalog, lfd. Nr. 101, mit einem Verwarnungs-Regelsatz in Höhe von 15 Euro sanktioniert.

Das Nichttragen eines geeigneten Schutzhelms während der Fahrt wird gem. Bußgeldkatalog, lfd. Nr. 101, mit einem Verwarnungs-Regelsatz in Höhe von 15 Euro sanktioniert.

Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat (Verstoß gg. das PflVersG) und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Außerdem ist es hinsichtlich der FaP ein sog. ‚A-Verstoß‘. Theo. ist eine Verfahrenseinstellung möglich.

Ich hoffe, Du warst einigermaßen freundlich, zu den „Gesetzeshütern“. Außerdem wirst Du ja hoffentlich nicht sehr weit von zu Hause weg gewesen sein. Dieses
sind Punkte, die in einer etwaigen Verhandlung vor Gericht auf alle Fälle ins Urteil einfließen.
Falls es zu einer Verhandlung kommt, am besten einsichtig sein und auf einen „guten“ Richter hoffen.

Mach Dir nicht allzu grosse Sorgen und viel Glück,

hebrand.

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Geldstrafe und Sperrfrist. Evtl. sogar eine MPU vor dem eventuellen Fahrschulbeginn