Guten Morgen.
Ich bin 30 Jahre jung, lebe in NRW (sofern das relevant ist) und habe 1997 eine Mofa-Prüfbescheinigung gemacht. Nach stundenlangen Recherchen im Internet bin ich weitgehend zum Schluss gekommen, dass diese Prüfbescheinigung auch einsitzige „Krankenfahrstühle“ mit einer bbh von 25-30 Km/h und 300 Leergewicht mit einschließt.
Da davon allerdings nichts in der Prüfbescheinigung steht, nagt weiterhin der Zweifel an mir. Meine erste Frage wäre also, ob das bis jetzt soweit alles richtig ist.
Die zweite Frage ist, ob es auch Mopedautos gibt, die als Krankenfahrstühle und nicht als Leichtkraftfahrzeuge gelten. Wenn sie vielleicht nur einen Sitz haben, entsprechend gedrosselt sind und/oder vor einem bestimmten Datum in Betrieb genommen wurden.
Dritte und letzte Frage: Muss ich selbst körperlich behindert sein, um einen Krankenfahrstuhl mit Mofa-Prüfbescheinigung fahren zu dürfen? Ich weiss, dass das Kriterium bei DDR-Prüfbescheinigung weg fällt, aber hier zu Lande?
Ich bin zwar trotz meines geringen Alters Rentner wegen voller Erwerbsminderung, aber eben nicht körperlich behindert. Wieso ich nicht gleich zu einem Führerschein Klasse S greife? Hauptsächlich wegen des Geldes.
Über eine Antwort bzw. Rat würde ich mich freuen.