Mofa-Prüfbescheinigung und Krankenfahrstühle

Guten Morgen.

Ich bin 30 Jahre jung, lebe in NRW (sofern das relevant ist) und habe 1997 eine Mofa-Prüfbescheinigung gemacht. Nach stundenlangen Recherchen im Internet bin ich weitgehend zum Schluss gekommen, dass diese Prüfbescheinigung auch einsitzige „Krankenfahrstühle“ mit einer bbh von 25-30 Km/h und 300 Leergewicht mit einschließt.
Da davon allerdings nichts in der Prüfbescheinigung steht, nagt weiterhin der Zweifel an mir. Meine erste Frage wäre also, ob das bis jetzt soweit alles richtig ist.

Die zweite Frage ist, ob es auch Mopedautos gibt, die als Krankenfahrstühle und nicht als Leichtkraftfahrzeuge gelten. Wenn sie vielleicht nur einen Sitz haben, entsprechend gedrosselt sind und/oder vor einem bestimmten Datum in Betrieb genommen wurden.

Dritte und letzte Frage: Muss ich selbst körperlich behindert sein, um einen Krankenfahrstuhl mit Mofa-Prüfbescheinigung fahren zu dürfen? Ich weiss, dass das Kriterium bei DDR-Prüfbescheinigung weg fällt, aber hier zu Lande?

Ich bin zwar trotz meines geringen Alters Rentner wegen voller Erwerbsminderung, aber eben nicht körperlich behindert. Wieso ich nicht gleich zu einem Führerschein Klasse S greife? Hauptsächlich wegen des Geldes.

Über eine Antwort bzw. Rat würde ich mich freuen.

Moin Moin.
Für die Simson Krankenfahrstühle (Dreirad) musste man nicht irgendwie behindert sein, auch heute und hier nicht. ( Annäherungsvetrag)
Wenn man jetzt so ein Ding drosseln würde, wäre das wahrscheinlich die billigste Lösung.
Nach dem Krieg 45, gab es auch solche Sachen von Sachs, Göricke und Siemens, aber die hatten dann auch die Motoren aus den entsprechenden Mopeds.

Ich weiss dass Autoähnliche Fahrzeuge unterwegs sind mit Aufklebern 40kmh oder 60kmh.
Diese Fahrzeuge sind jedoch in der Anschaffung nicht billig und müssten dann auch nochmal gedrosselt werden, und amtlich geprüft.

Oder einfach den „Lappen“ wenigstens fürs Mopped machen, und sich den ganzen anderen Kram sparen.

F.G.

Mahlzeit!

Für die Simson Krankenfahrstühle (Dreirad) musste man nicht
irgendwie behindert sein, auch heute und hier nicht. (
Annäherungsvetrag)

Jein. Um überhaupt ein KRAUSE Duo zu bekommen, musste man ne Behinderung nachweisen. Dass die Teile für Duo´s aus Simsons Teileregal entliehen wurden, war Folge der totalen Materialknappheit u dem Einsparpotential. Paar eh vorhandene Schwalbe-Teile zusammengebraten - fertig is ein Krankenfahrstuhl :smiley: So hats zumindest Louis Krause gesehen, der die Dinger gebaut hat bzw hat bauen lassen.

Wenn man jetzt so ein Ding drosseln würde, wäre das
wahrscheinlich die billigste Lösung.

Geht nich weil Einzelabnahme u damit schweineteuer. Die Anschaffung eines Duo 4/2 (nur wenige hundert Exemplare gebaut) verschlingt alleine gut 1 k€, dazu Abnahme u Umbau auf Mofa (das Ding zieht dann keine Wurscht mehr vom Teller!)… Dann doch lieber gleich die M oder A1 machen, sofern körperliche Eignung besteht.

Nach dem Krieg 45, gab es auch solche Sachen von Sachs,
Göricke und Siemens, aber die hatten dann auch die Motoren aus
den entsprechenden Mopeds.

Jo, meist um die 150 ccm. Sind aber geile Kisten, da muss man ihnen lassen.

Ich weiss dass Autoähnliche Fahrzeuge unterwegs sind mit
Aufklebern 40kmh oder 60kmh.
Diese Fahrzeuge sind jedoch in der Anschaffung nicht billig
und müssten dann auch nochmal gedrosselt werden, und amtlich
geprüft.

Das is kaum möglich u ebenfalls schweineteuer.

Oder einfach den „Lappen“ wenigstens fürs Mopped machen, und
sich den ganzen anderen Kram sparen.

Genau das hab ich oben auch schon vorgeschlagen. Aber wenns mit einem Mal zu teuer is, kann man nur eins: sparen, sparen, sparen. Individualmobilität kostet nunmal Geld (und das nich zu knapp)…

F.G.

Gruss

Mutschy

Hallo!
Sowohl die Mofa Prüfbescheinigung als auch die Klasse M sind Erlaubnisse für 2 Rädrige Fahrzeuge.
Für einen Krankenfahrstuhl mit max 15 Km/h benötigt man keine Fahrerlaubnis.

Grüße

Mahlzeit!

Für einen Krankenfahrstuhl mit max 15 Km/h benötigt man keine
Fahrerlaubnis.

Das Duo kann u darf aber 55 km/h schnell fahren ^^ Es gibt sogar weitaus schnellere Exemplare, aber davon wollen wir hier ja nich reden, denn das sind eindeutig illegale Kisten :smile:

Bleibt nur noch ein Ausweichen auf andere Fahrzeuge, denn ein Krankenfahrstuhl mit vmax 15 km/h is in meinen Augen eine wenig sinnvolle Alternative zum Mofa mit 25 km/h vmax…

Gruss

Mutschy

Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen,daß nicht alles was 25 km/h und 50 kubik hat mit einerr Mofa Bescheinigung bewegt werden darf.Dasselnbe gilt für M,der ausschließlich für 2 rädrige Fahrzeuge gilt.
Für Krankenfahrstuhle bis 30 kmh brauchte man in D früher Klasse 5.Den gibts aber so nicht mehr.Für 55 braucht man m.E. Klasse B.

Grüße

Hallo,

Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen,daß nicht alles was
25 km/h und 50 kubik hat mit einerr Mofa Bescheinigung bewegt
werden darf.Dasselnbe gilt für M,der ausschließlich für 2
rädrige Fahrzeuge gilt.

Man kann es auch als einspurige Fahrzeuge umschreiben.

Für Krankenfahrstuhle bis 30 kmh brauchte man in D früher
Klasse 5.Den gibts aber so nicht mehr.Für 55 braucht man m.E.
Klasse B.

Und ein MoFa ist laut Definition nun mal ein Fahrrad mit Hilfsmotor.

Und nun wird auch hier die Angelegenheit schwammig, weil es gibt:

  • Mofas klassischer Bauart, die noch notfalls rein mit Pedalantrieb mühsam fortbewegt werden konnten.
  • gedrosselte Mokicks ( 25 Km/h ), bei denen Das mit dem Kickstarter natürlich sinnfrei wird.
  • Dann gäbe es noch das sogenannte Leichtmofa wie z.B. die " Saxonette ", welche als grundlegendes Prinzip auf einem richtigen Fahrrad basiert, aber einen kleinen Zweitakter zur Unterstützung bietet. ( max. 20 Km/h, Versicherungspflichtig mit VK )
  • Daran knüpfen die Pedelecs an, welche zwar auch bis 20 / 25 Km/h Motorsupport bieten, aber dann nur bei betätigung der Pedalen.
    Diese wären dann versicherungsfrei und ohne Mofa - Prüfbescheinigung nutzbar. Auch die Helmpflicht entfällt.
  • letztlich noch die sogenannten E-Bikes, welche m.W. auch ohne Nutzung des Pedalantriebes alleinig mit Motorkraft fahren könnten.
    Enerseits dann hier höhrere Motorleistung, andererseits höhere Höchstgeschwindigkeit auch ohne Abschaltung des Motors bei Erreichen einer Grenzgeschwindigkeit.
    Manche dieser Fahrzeuge gehen selbst über 45 Km/h hinaus, wodurch M oder B dann schon unzureichend sein werden. ( zugegebenermaßen eher noch selten anzutreffende Maschinchen )

Grüße

Dito

ennlo

Danke für die vielen Antworten.
Von meiner Seite gibt es keine weiteren Fragen zu dem Thema.

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Danke für Dein Feedback @ Shinryu [O.w.T]
mfg

ennlo