Mofa Unterhaltskosten

HI
Ich habe mich gewundert, als ich heute nochmal das Mofagesetzt nachgeschlagen habe, dass da nichts von versicherung etc stand. Ich meine mal gelesen zu haben, dass man eine Pflichtversicherung abschließen muss. Wie ist das und was gibt es da sonst noch für kosten (tüv oder so)

Hallo!

Ich habe mich gewundert, als ich heute nochmal das Mofagesetzt
nachgeschlagen habe, dass da nichts von versicherung etc
stand.

Mofagesetz? Was ist denn das Mofagesetz?

Ich meine mal gelesen zu haben, dass man eine
Pflichtversicherung abschließen muss.

Dann hast Du das Pflichtversicherungsgesetz gelesen. Da steht das drin.

Wie ist das und was gibt
es da sonst noch für kosten (tüv oder so)

So ist das und zu meiner Zeit waren es 90 Mark im Jahr.

Hi,

jedes Mofa muss versichert sein. Mofas und Fahrzeuge bis 45km/h sind nicht Zulassungspflichtig, hier reicht es ein Versicherung abzuschließen und das Versicherungskennzeichen am Fahrzeug anzubringen. TÜV und Steuern gibt es hier nicht, nur die Betriebserlaubnis.

Q-Gruß

Hallo,
sonst halt das übliche bei Fahrzeugen. Gelegentlich mal den Tank auffüllen (Öl nicht vergessen) macht sich gut, wenn man damit auch fahren will :wink:
Ab und an braucht man auch mal neue Bremsbeläge, Birnen für die Beleuchtung oder gar neue Reifen (wenn die abgefahren sind, kennt die Polizei auch ohne TÜV kein Pardon).
Das Teuerste ist es, wenn man irgendwas unerlaubtes montiert und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt. Dann verliert man den Versicherungsschutz und hat sich sein Leben womöglich schon verbaut, bevor es richtig losgeht.

Cu Rene

Das Teuerste ist es, wenn man irgendwas unerlaubtes montiert
und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt. Dann verliert man
den Versicherungsschutz

Hi,

kannst Du das auch belegen?

Q-Gruß

Das Teuerste ist es, wenn man irgendwas unerlaubtes montiert
und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt. Dann verliert man
den Versicherungsschutz

Hi,

kannst Du das auch belegen?

Hi,
also die Versicherung geht ja von der Betriebserlaubnis aus. Wenn da Höchstgeschwindigkeit „25 km/h“ steht, dann wird auch nur das „versichert“… Und wenn die BE erlischt (durch „frisieren“, Anbau von „unzulässigen“ Ersatzteilen…), kann man den Versicherungsschutz verlieren (http://www.kfz-auskunft.de/news/5237.html -> ganz unten), da hat Rene schon recht.
Aber so wirklich belegen kann ich das jetzt auch nicht, hab sonst auf die Schnelle nichts brauchbares gefunden im Internet.

Gruß, Tina

Hallo,
immer diese Kleinigkeiten, die die gelernten Juristen finden. Korrigiere - … kann man den Versicherungsschutz verlieren.
Falls es auf teuer bezogen war, kann man natürlich auch Glück haben und die Damen und Herren in grün belassen es bei einer Ermahnung mit der Aufforderung das „reparierte“ Fahrzeug vorzuführen.
Nebenbei kann es Fahren ohne Fahrerlaubnis werden, was sich möglicherweise negativ auf den späteren Erwerb einer Fahrerlaubnis auswirkt.
BTW: die Zündkerze als Verschleißteil hatte ich vergessen

Cu Rene

immer diese Kleinigkeiten, die die gelernten Juristen finden.

Hi,

ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz würde ich jetzt nicht als Kleinigkeit bezeichenen.
http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/staft…

und ich bin kein Jurist ( Gott sei Dank )

Korrigiere - … kann man den Versicherungsschutz
verlieren.

Es können höchstens Regressforderungen von der Versicherung kommen, dennoch bleibt das Fahrzeug versichert.

Nebenbei kann es Fahren ohne Fahrerlaubnis werden, was sich
möglicherweise negativ auf den späteren Erwerb einer
Fahrerlaubnis auswirkt.

Das ist richtig, wenn die Geschwindigkeit bei einem Mofa 27.5km/h übersteigt. 10% (2,5km/h) werden als Fertigungstoleranz toleriert. Daneben werden noch Messtoleranzen abgezogen.

BTW: die Zündkerze als Verschleißteil hatte ich vergessen

Und den Pedalgummi auch.

Und noch einen Link in dem vieles zu dem Thema steht
http://www.anwalt24.de/fachartikel/frisierte-mofas-u…

Ist zwar von einem Anwalt, trotzdem gut geschrieben. :wink:

Q-Gruß

Danke schonmal an alle. Heute hatte ich ein langes Gespräch mit meinem Vater über Mofa und so. Er meinte, dass es noch eine Vorstufe zu Mofas gäbe. Ich dachte das geht nur bis 3 oder 4 KMH aber es meint bis 15 KMH bräuchte man keien TÜV, Versicherung, Mofaschein und Straßenzulassung. Das ist zu schön um wahr zu sein kann das bitte mal jemand korrigieren?

Hi,

die Vorstufe nennt sich Fahrrad mit Hilfsmotor oder Leichtmofa.

Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei einem Mofa.

Also kein TÜV, Versicherung ja, Betriebserlaubnis ja, Prüfbescheinigung oder Führerschein wenn nach dem 31. März 1965 geboren.

Der wesentliche Unterschied zum Mofa, der Motor unterstützt bis max. 20km/h hat max 30ccm Hubraum. Und es gibt keine Helmpflicht.

Der Rest der Daten im Link

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad_

Darunter gibt es nichts. Jedes Fahrzeug mit Motor unterliegt der StVZO und der FZV und wenn eine Fahrerlaubnis gebraucht wird der FeV

Q-Gruß

ok danke an alle