Mofafahrer mit 4,7 %

Hallo,
ein Mofafahrer, der sein Vehikel vor einer Tankstelle abgestellt hat, kaufte dort Nachschub ein. Dann war er aber anschließend daneben eingeschlafen, ehe er wieder losfahren konnte…
Polizei hat in da entdeckt. Festgestellt wurden 4,7 Promille.
Meine Frage:
-hat er sich strafbar gemacht ? Er wurde ja nicht fahrend erwischt.
-Mit welcher Berechtigung wurde der Alkoholpegel gemessen ?

Gruß
rakete

Meine Frage:
-hat er sich strafbar gemacht ? Er wurde ja nicht fahrend
erwischt.

Das ist doch gar nicht die Frage. Die Frage lautet, ob er mit diesem Alkoholpegel gefahren ist. Wenn ja, hat er sich aber so was von strafbar gemacht: § 316 StGB, event. sogar § 315 c StGB.

-Mit welcher Berechtigung wurde der Alkoholpegel gemessen ?

§ 81 a StPO.

Levay

Meine Frage:
-hat er sich strafbar gemacht ? Er wurde ja nicht fahrend
erwischt.

Das ist doch gar nicht die Frage.

Hallo Levay,
was die Frage ist, musst du schon dem Fragenden überlassen. Mein Szenario ging davonaus, dass nicht unbedingt nachweisbar ist, dass er gefahren ist (keine Zeugen, er bestreitet, sagt, Mofa hat er dort schon gestern abgestellt).

Gruß
rakete

was die Frage ist, musst du schon dem Fragenden überlassen.
Mein Szenario ging davonaus, dass nicht unbedingt nachweisbar
ist, dass er gefahren ist (keine Zeugen, er bestreitet, sagt,
Mofa hat er dort schon gestern abgestellt).

Eben. Und das ist nicht die „Frage“. Du hast gefragt, ob er sich strafbar gemacht hat. Ja, hat er, und zwar unabhängig davon, ob er dabei erwischt wurde oder nicht. Oder ist deiner Ansicht nach ein Mörder, den man nicht überführen kann, kein Mörder?

Levay

Hallo rakete,
Alles müssige Fragen. Laut Ueberschrift hatte der ja 4,7% = 47 Promille intus, also hat die Polizei dort einen Leichnam gefunden.
*zwinker*
Erich

Richtigstellung der Frage
Hallo,
wegen des berechtigten Einwandes, dass die Frage ungenau gestellt war, jetzt noch einmal.
Kann man den Mofafahrer belangen (bzw. findet sich ein Richter der ihn verurteilen würde), wenn ihn niemand kurz vorher fahrend gesehen hatte und er die Benutzung leugnet (Motor kann auch warm sein, weil er einen Fremden damit hat eine Runde drehen lassen).
Ich frage nämlich, weil mir ein Bekannter vor etlichen Jahren eine Story erzählte, das er morgens mit seinem Auto in einer Baustelle aufgewacht war, wo er abends wohl unter ähnlichen Umständen eingenickt war. Die Polizei die dort auch auftrat, konnte ihm jedenfalls nichts.Vielleicht hat er ein Bußgeld bekommen, weil er innerhalb der Baustelle stand (Weiss ich nicht mehr). Desweiteren ist ja bekannt, das bei Alkoholsündern auf frischer Tat die Polizei lauert, bis der Zündschlüssel rumgedreht wird. Das wird ja tatbestandsmäßig seinen Grund haben.
Und , ja ich geb es zu, habe die Promilletaste auf meinem Rechner nicht gefunden (ich suche immer noch !)und deshalb % genommen. Es soll hier um keine Leiche gehen !
Gruß
rakete

Hi!

wegen des berechtigten Einwandes, dass die Frage ungenau
gestellt war, jetzt noch einmal.
Kann man den Mofafahrer belangen (bzw. findet sich ein Richter
der ihn verurteilen würde), wenn ihn niemand kurz vorher
fahrend gesehen hatte und er die Benutzung leugnet (Motor kann
auch warm sein, weil er einen Fremden damit hat eine Runde
drehen lassen).

Hier kommt es vermutlich sehr stark auf die Glaubwürdigkeit des Mofafahrers, … äh, pardon, des Nebendemmofasitzers an.

Es gab hier vor 45 Jahren auch mal so einen Fall, dass 3 junge Männer zusammen mit einem VW Bus aus der Kneipe wegfuhren und dann irgendwann kontrolliert worden sind.
Die Polizei fand alle 3 auf dem Rücksitz, keiner wollte gefahren sein, keiner wurde bestraft.

Heute würde man wahrscheinlich alle 3 zur MPU schicken…

By the way: bis heute sind die 3 sich nicht sicher, wer nun wirklich gefahren war. Muss ein herrlicher Rausch gewesen sein…

Ich frage nämlich, weil mir ein Bekannter vor etlichen Jahren
eine Story erzählte, das er morgens mit seinem Auto in einer
Baustelle aufgewacht war, wo er abends wohl unter ähnlichen
Umständen eingenickt war. Die Polizei die dort auch auftrat,
konnte ihm jedenfalls nichts.Vielleicht hat er ein Bußgeld
bekommen, weil er innerhalb der Baustelle stand (Weiss ich
nicht mehr). Desweiteren ist ja bekannt, das bei
Alkoholsündern auf frischer Tat die Polizei lauert, bis der
Zündschlüssel rumgedreht wird. Das wird ja tatbestandsmäßig
seinen Grund haben.

Naja, sitzen ist halt nicht fahren. Das dürfte soweit klar sein.
Wenn aber recht eindeutig ist, dass gefahren wurde, weil die Maschine warm ist und dann noch behauptet wird, ein anderer sei gefahren, den man aber dann nicht zur Hand hat, könnte es evtl. vor Gericht eng werden.

Und , ja ich geb es zu, habe die Promilletaste auf meinem
Rechner nicht gefunden (ich suche immer noch !)und deshalb %
genommen. Es soll hier um keine Leiche gehen !

Solche Spitzfindigkeiten würde ich überhören.

Bei 4,7 %o würde ich jedoch das Führerscheinproblem als eher nachgeordnete Priorität betrachten. Der Mann braucht Hilfe, so es ihn denn gibt…

Gruß,
M.

Hallo,

Heute würde man wahrscheinlich alle 3 zur MPU schicken…

Wegen was?
Gruß
loderunner

Man kann nicht alle drei zur MPU schicken und schon gar nicht bestrafen, weil ja keinem von ihm die Täterschaft nachzuweisen ist.

Levay

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Richter entscheiden im Rahmen der freien Beweiswüridigung nach ihrer persönlichen Überzeugung. Richtig ist, dass, wenn sie noch Zweifel an der Schuld des Täters haben, sie den Angeklagten nach dem Grundsatz „In dubio pro reo“ freisprechen müssen.

Aber was heißt „Zweifel“? Im Zivilrecht formuliert der BGH es ungefähr so: Eine Tatsache ist bewiesen, wenn zwar nicht alle Zweifel ausgeräumt sind, ihnen aber Schweigen geboten ist. Das heißt auf gut Deutsch: Ein Beweis setzt nicht voraus, dass jede noch so entfernte Möglichkeit, dass es doch anders gewesen ist, ausgeschlossen sein muss. Es reicht, wenn der Richter sich eine Überzeugung gebildet hat.

Wie der konkrete Fall ausgehen wird, vermag niemand zu sagen. Ich möchte dir aber kurz eine Geschichte erzählen: In meiner ersten Gerichtsverhandlung, in der ich die Staatsanwaltschaft vertreten habe, hat der Richter von sich aus erwähnt, dass die Motorhaube des Angeklagten (angeklagt wegen Trunkenheit im Verkehr) warm gewesen sei, als die Polizei den Angeklagten zu Hause aufsuchte. Du siehst: Das kann eine entscheidene Rolle spielen. Wenn der Angeklagte nun behauptet hätte, ein anderer sei mit dem Wagen gefahren, so hätte man diesen anderen vermutlich als Zeugen gehört - und der hätte das mit Sicherheit bestritten.

Levay

Oder ist deiner

Ansicht nach ein Mörder, den man nicht überführen kann, kein
Mörder?

Levay

Im Prinzip schon, rein rechtlich gesehen nicht - Beschuldigter, aber nicht Mörder, oder? *zwinker*