Möglichkeit auf Entschädigung bei Behandlungsfehler

Liebe Mitglieder!

Ich habe mich heute hier mit der Hoffnung registriert,eventuell einen Tip für meine mögliche Vorgehensweise, hinsichtlich eines 2011 erfolgten Behandlungsfehlers zu erhalten.
Die Ärztekammer habe ich vor 5 Tagen mit einem detaillierten Bericht angeschrieben.Eine Antwort steht noch aus.
Ihr werdet Euch vielleicht über den vierjährig vergangenen Zeitraum,seit dem Geschehen wundern.
Dies ist einfach erklärt.
Ich ging bislang davon aus,dass ich durch den Ärztefehler zwar dem hohen Risiko des Versterbens erlegen war,doch wurde ich im Nachgang von Spezialisten behandelt,welche offensichtlich ihr Handwerk verstanden.Somit wurde mein Leben gerettet und ich glaubte daran,so werden zu können,wie ich früher einmal war.Leider irrte ich mich hiermit,denn seit 12/2014 geht es durch Spätfolgen gesundheitlich bergab und somit hoffe ich auf eine gerechte Entschädigung.
Ich schildere Euch meinen Fall im Folgenden:

2011 war für meine Person ein furchtbares Jahr,in welchem mein Schicksal einen negativen Verlauf nahm.
Obwohl ich nie ein Migränepatient war,plagten mich ständig vernichtende Kopfschmerzen.
Da ich selbst ein physiotherapeutisches Examen besitze,wusste ich,dass dies ernst zu nehmen war,besonders als ich die ersten motorischen Defizite bemerkte.Mein Gangbild veränderte sich sehr merkwürdig.
Ich suchte daher eine Hausärztin auf und konfrontierte sie mit meinem Verdacht einer Hirnblutung (Aneurysma).
Sie wiegelte ab und machte daraus einen Zeckenbiss.
Nach einer Blutabnahme,einer Arbeitsbefreiung sowie einem Rezept für ein starkes Schmerzmittel wurde ich nach Hause geschickt.Die Blutabnahme bewies,dass es kein Zeckenbiss war,welchen ich ohnehin immer bezweifelt hatte.Doch wurde dies dennoch nicht weiter verfolgt.
Auf meine Frage wurde mir mit den Worten:„Das wird wohl irgendeine Infektion gewesen sein!“ geantwortet.
2 Monate später kollabierte ich während einer Urlaubsreise in Österreich und wurde nach einem Nottransport mit dem Helikopter notoperiert.
Es war natürlich eine Hirnblutung!!!
Die Ärzte des KH-Innsbruck wunderten sich über den leichtfertigen Umgang der Medizinerin mit meiner schweren Diagnose.Man berichtete mir nach der dortig erfolgten bildgebenden Diagnostik (Schädel-CT), von ersichtlichen Anzeichen (Vernarbungen) der Blutgefäße im Hirn,dass ich bereits im Vorfeld zahlreiche kleinere Blutungen hatte,
Immer dann wenn ich diese vernichtenden Schmerzanfälle erlebte,hätte ich auch versterben können,da ich gerade einer dieser Blutungen erlag.Wie an jenem Tag als ich die besagte Ärztin mit meiner Diagnose konfrontierte,sie jedoch abwiegelte.Bis auf eine Blutuntersuchung führte sie auch keine weiteren ärztlichen Diagnostiken durch um meine Vermutung zu entkräften (Bsp.:Test auf Nackensteifigkeit).

Meine Frage an Euch wäre nun.
Wie schätzt Ihr meine Möglichkeiten ein,hier eine Entschädigung zu erhalten?
Ich gehe davon aus,dass die besagte Ärztin den Fall wohl kaum leugnen kann.Schließlich muss ja auch sie eine Patientendokumentation führen,in welcher sie meine falsche Diagnose niederschrieb.
Selbige wiedersprach der korrekten Diagnose des KH-Innsbruck und kostete mich fast mein Leben!
Vielleicht hat ja schon jemand selbige negative Erfahrungen gesammelt,auch wenn ich dies niemandem wünsche!
Ich danke allen im Vorfeld,welche sich die Mühe machen mir zu antworten.

Lieben Gruß
Carsten69

Das wird wohl nur über den Klageweg möglich sein.
Dazu sollte man sich einen Fachanwalt für Medizinrecht suchen und diesen Weg beschreiten. ramses90

Anfang der 90er haben sich innerhalb von 9 Wochen 5 Ärzte an mir versucht, davon 3 am Tag vor meiner Einlieferung ins Krankenhaus. Keiner von denen hat die tatsächliche Ursache herausgefunden. Hätte ich das Telefon (ja, so’n fixes Teil mit Kabel, kein Handy !!) nicht direkt neben meinem Bett stehen gehabt, hätte ich morgens nicht den Notruf und meinen Nachbarn anrufen können (den Nachbarn, um die netten Herrn mit der Bahre… (ach ne, so weit war es ja dann doch noch nicht)… mit der Trage in die Wohnung zu lassen)… Ohne Telefon wäre ich wahrscheinlich verreckt :wink:

Ich hör den Oberarzt noch sagen „das war kurz vor Ultimo, wieso sind sie nicht eher gekommen“ … und er konnte es nicht fassen, dass ich damit schon 9 Wochen in Behandlung war…

Ich konnte mich nicht entscheiden, welchen der 5 Ärzte ich verklagen wollte, also hab ich es einfach sein lassen. Und das solltest du auch tun, denn du wirst damit voraussichtlich nicht wirklich Erfolg haben.

Gruß
HH

Hallo!
Ich weis, dass ist ernüchternd, aber die Fragen, die Dir gestellt werden, sind: Wie viele Schmerztage sind nach der Fehldiagnose entstanden, welcher materieller Aufwand oder Schaden ist entstanden. Wenn Du da nichts anführen kannst, ist die Entschädigung null und selbst wenn Du was anführen kannst, ist die Entschädigung lächerlich. Mein Rat, lass es, freu Dich, dass Du noch lebst und erspar Dir den Stress und genieße das wiedergewonnene Leben.
MfG
airblue21

Ich danke Euch für die vielen Antworten.
Auch wenn mir einige davon abraten eine Entschädigung geltend zu machen,werde ich es wohl trotzdem versuchen müssen.
Ich war früher ein sportlicher und aktiver Mensch.Ich hatte eine Pilotenlizenz für Kleinflugzeuge,betrieb Paragliding und fuhr Motorrad.
Durch meine halbseitige Lähmung kann ich das heute alles vergessen.Ich kann nichteinmal Fahrrad fahren.
Dabei habe ich in meiner Anfrage noch nichtmal die komplette ärztliche Inkompetenz meiner Vergangenheit beschrieben.Denn hier habe ich nur dies erwähnt,was ich als unumstößlich (da aktenkundig niedergeschrieben)empfinde.
Nachdem ich in Innsbruck die wirklich beste ärztliche Behandlung (notversorgende OP)von allen erhielt,ging es letztlich in Deutschland bis Ende 2012 in 2 Krankenhäusern weiter.Im KH „Benjamin Franklin“ infizierte ich mich während der OP mit dem bekannten „Staphylococcus Aureus“ welcher sich in meiner Lunge einnistete und die Funktionalität selbiger aussetzte.Die Folge war ein 3-wöchiges künstliches Koma,bei welchem die Ärzte ebenfalls mit meinem Tod rechneten.
Nachdem ich dies dennoch unbeschadet überstand infiziete ich mich auf der Intensivstation nochmals mit einem bekannten KH-Keim namens „Pseudomonas Aeruginosa“.Ich nehme an,dies geschah durch die Katheterwechsel des Urinbeutels.Dadurch entstand dann eine Blasenentzündung.
Nachdem ich auch dies hinter mich gebracht hatte,wurde ich aus dem KH entlassen,jedoch hatte sich in mir eine Lungenembolie ausgebildet.Ich befand mich also erneut in höchster Lebensgefahr.Der Embolus war glücklicherweise nicht so groß,sodass ein teilweiser Gasaustausch in der Lunge möglich war.Doch wurde eine weiitere Thrombose im Bein diagnostiziert.Hätte sich auch dieser Thrombus auf den Weg in die Lunge gemacht und wäre somit zum Embolus geworden,hätte dies meinen sicheren Tod bedeutet!
Durch meine extreme Luftnot in der Häuslichkeit, suchte ich einen Pulmologen auf.
Dieser erkannte sofort den Ernst der Situation und veranlasste eine Noteinweisung,die Schlimmeres verhinderte.
Ihr könnt daran erkennen,dass ich es wirklich satt habe und zumindest vom ursächlichen inkompetenten Mediziner entschädigt werden möchte.
Mir ist klar,dass ich, um dies bezahlen zu können,wahrscheinlich unser Wohnmobil verkaufen muß.
Doch bin ich heute schwer behindert und verzweifle regelmäßig an dieser Tatsache.
Ich werde noch die Antwort der Ärztekammer abwarten,im Anschluß eine Rechtsberatung einholen und dann letztlich klagen müssen.Tue ich dies nicht,werfe ich mir das für den Rest meines behinderten Lebens vor!
Es ist mir eigen stets vorausschauend zu denken.
Da die Ärzte mir nun klar machten,dass sie mit ihrer Kunst am Ende seien,und eine Besserung meines Zustandes niemand mehr sieht,geht es jetzt lediglich noch um ein Aufhalten der weiteren Verschlechterung meines Zustandes.Dies legen sie nun in die Hände der Ergo-sowie Physiotherapeuten.
Da ich,wie ihr bereits wisst,selbst einer davon bin,sehe ich da fast keine Möglichkeit mehr.

LG
Carsten69

Hallo!
Warum hast Du das in Deinem ersten Posting nicht gleich erwähnt, dass Du halbseitig gelähmt bist, ist ja eine ganz andere Situation. Daher ziehe ich meinen ersten Kommentar zurück, da er der tatsächlichen Situation nicht entspricht.
Warte die Antwort der Ärztekammer ab, bzw wende Dich an die Schlichtungsstelle. Versuche Unterlagen von der Klinik in Innsbruck zu bekommen, die belegen, dass die Fehldiagnose ursächlich für die Lähmung verantwortlich ist, was für einen Prozess richtungsweisend sein könnte.
MfG
airblue21

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Guten Morgen Airblue!

Wieder einmal hab ich eine schlaflose Nacht,da ich an meine Behinderung und an meine versaute Zukunft denken muss.
Daher hab ich auch geschaut,was sich auf meine Anfrage so tut.Ich danke Dir für die Antwort.
Ich weiss auch nicht, dachte ich hätte es erwähnt,wurde dann aber offensichtlich doch nicht konkret genug.
Ich kann aber noch etwas Positives hinzufügen,was ich letztlich telefonisch von einem netten Arzt des MDK erfuhr.
Er meinte,viele in meiner Situation klagen aus finanziellen Gründen nicht.Doch viele Geschädigte wissen nicht,dass es eine Möglichkeit gibt kostengünstig ohne Rechtsschutzversicherung zu klagen.
Der Trick ist,man solle Kontakt zur Schadensabteilung seiner Krankenkasse aufnehmen!
Nach Aussage des Arztes, haben selbige mindestens genau das gleiche Interesse daran den Fall zu gewinnen.
Zwar nicht,weil sie „Samariter“ sind und mir helfen wollen,sondern weil auch sie durch den Behandlungsfehler Kosten hatten,welche unrechtmäßig entstanden und diese eintreiben wollen.
Er riet mir also selbige zu informieren und den Großteil der Arbeit von den gut bezahlten und sicherlich auch qualifizierten Anwälten der KK ausführen zu lassen.Nach dem voraussichtlich positiven Ausgang des Verfahrens für die KK,würde sich zumeist jemand bei mir melden,um mir einen Vergleich anzubieten.
Sollte das nicht akzeptabel sein oder nicht geschehen,könnte ich mit einem geringeren finanziellen Kostenaufwand einen Anwalt beauftragen,der auf der nun "vorbereiteten Schiene "die Geschicht für mich fortführt.
Ich wette,dies hat von Euch noch niemandf gewusst,oder?
Mal schauen,ob diese Information wirklich den Wert hat,den ich erhoffe.
Ich hab daher bereits vorgestern bei der KK angerufen und mein Anliegen geschildert.
Man schien dort sehr interessiert und möchte nun von mir ausgefüllte Unterlagen haben.
Auf die Formulare,die sie mir zuschicken wollten,warte ich nun.
Doch eine Geschichte ängstigt mich nun erneut!!
Durch Zufall wurde ich darauf gebracht,dass auch hierbei Verjährungsfristen gelten.
Ich hab da Verschiedenes im Internet gefunden.Mein Fall war 2011 und nun haben wir 2015.
Sollte tatsächlich eine dreijährige Frist gelten, wäre es bereits 2014 schon zu spät für eine Klage gewesen.
Doch setzten meine Defizite erst im Dezember 2014 ein und schädigten mein bis dahin abwechslungsreiches Leben.Die krasse und vor allem nun wohl bleibende Lähmung setzte auch erst zu späterer Zeit ein.
Zudem „gaukelten“ mir die Ärzte anfänglich auch immer vor,es würde alles besser werden, ich müsse nur abwarten und Geduld aufbringen.Oktober 2015,bei einem meiner Nachsorgetermine,traf ich jedoch auf einen Arzt,der „kein Blatt vor den Mund nahm“ und mir meine negative Zukunftsprognose schilderte.
Erst nun begriff ich und begann die besagte Ärztin regelrecht zu hassen.
Daher hoffe ich,dass es im Bezug auf diese Fristenregelung auch Ausnahmen gibt,denn wie schon früher erwähnt, hatte ich damals nicht vor zu klagen,da es mir den Umständen entsprechend gut ging.
Als ich mein Anliegen dem Mitarbeiter der KK schilderte bedachte ich dies noch nicht.er schaute auch nach, bei wem ich im Jahr 2011 fehldiagnostiziert wurde und erwähnte nichts von „verjährt“.Daher glaube ich,dass dies nicht relevant für mich ist.
Ich werde heute nochmals dort anrufen und dies ansprechen.Mal sehen, ob ich Glück im Unglück habe.
Sollte ich Erfolg mit all dem haben,so schätze ich mich trotz meiner misslichen gesundheitlichen Situation glücklich und werde weiterhin hier berichten.Somit könnten vielleicht auch andere Betroffene ihr Glück auf dieser „Ebene“ versuchen.
Zumindest hatte ich schon Glück auf einen kompetenten und vor allem geduldigen, netten Arzt beim MDK gestoßen zu sein.
Ich gehe davon aus,dass dies nicht der sonst üblichen Norm entspricht!
Bei den telefonischen und persönlichen Kontakten zu Ämtern,Behörden oder Ärzten habe ich bislang unglaubliches und auch niederträchtiges Verhalten erlebt.
Daher ist es nun wohl auch an der Zeit,endlich für all das Negative sowie mein gesundheitlich verpfuschtes Leben, entschädigt zu werden.

LG
Carsten69

Hallo!
So im Detail nicht, aber mein Hinweis, sich an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer zu wenden, ging in die Richtung.

Um die Verjährungsfristen würde ich mir da keine Sorgen machen. Der Sachverhalt hier entspräche einer fahrlässigen schweren Körperverletzung und da gelten ganz andere Fristen.
MfG
airblue21

Hallöchen Airblue!

Ja, offensichtlich hast Du mit Deinen Meinungen nicht unrecht.
Ich hab zwar erst noch einen Beratungstermin bei einer spezialisierten Fachanwältin,doch habe ich ihr meinen Sachverhalt bereits telefonisch dargelegt und Befunde zugefaxt.
Ihre Meinung besteht darin, „Aussicht auf Erfolg“ zu haben.
Wie auch Du schon erwähnt hast,muß ich mir hinsichtlich der Verjährungszeit keine Sorgen machen.Das hängt wohl mit dem Eintritt meiner Hemiparese zusammen.Ist wohl nachvollziehbar,dass niemand den Klageweg beschreitet,wenn keine Defizite vorhanden sind.Wenn diese alsoi verspätet eintreten und nachweislich mit dem ärztlichen Unvermögen zusammenhängen,sollte man dem Patienten schon Möghlichkeiten bieten.
Ich werde weiteres berichten,wenn ich beraten ,bzw.wenn mein Gutachten durch die KK erstellt wurde.
Die Unterlagen dafür habe ich gerade ausgefüllt und schicke sie demnächst ab.

LG
Carsten69