Möglichkeit der steuerlichen Absetzung von Dienstreisen

Im letzten Jahr konnte ich als PKW-Fahrer Dienstreisen zu mehreren Klienten steuerlich geltend machen.
Dabei habe ich natürlich Beträge die mein AG bereits zahlte in Abzug gebracht.
Nun ist die Frage, ob Kollegen von mir, die diese Reisen mit dem öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi bewältigten, ebenfalls die Möglichkeit dazu haben.

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Mit freundlichem Gruss

Taxifahrten im Rahmen der Höchstbeträge. Du rechnest Taxiquittungspreis geteilt durch 1,07 (Mehrwertsteuer rausrechnen!), dann teilst du durch die kürzeste STrecke (mit googel maps ermitteln, nur volle km), dann durch zwei (weil nur die Strecke einmal ansetzbar ist, nicht hin und zurück), dann hast du den Taxipreis. Den vergleichst du mit der Pauschale (kürzeste Strecke x 0,30 €), den niedrigeren Betrag kannst du absetzen.

Hallo,

ab wann bzw. in welchem Land gilt diese Regelung?

Grüße

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selten solchen unsinn gelesen. der taxipreis ist der taxipreis. in welchem gesetz steht, dass der taxipreis irgendwas mit der halben stecke zu tun hat? wo steht, dass google maps für den preis zuständig ist? wo steht, dass es immer die kürzeste strecke sein muss?

oje…

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