Möglichkeiten der Treppenhaus- und Flurbeobachtung per Videokamera im Mehrfamilienhaus

Hallo!

Eine Anfrage hinsichtlich der Möglichkeit über den Einsatz einer permanenten Videoüberwachung in einem Mehrfamilienhaus.

Der Hintergrund: In dem Mehrfamilienhaus mit 5 Etagen, in dem ich lebe, wird seit drei Monaten Unfug getrieben. Der Unfug besteht darin, dass irgendein Mitmieter aus dem Haus nachts, in unregelmäßigen Abständen, Wasser in dem Flur des 2. OG entleert, sodass sich ein regelrechter Sturzbach bildet, der das Treppenhaus hinunter läuft und zum Teil Wohnungen und den Keller beflutet. Dem Urheber konnte man bisher noch nicht auf die Schliche kommen. Es wurden auch sämtliche Rohrleitungen des Frisch-und Abwassers gespiegelt, mit Kontrastmittel in den Abflüssen der Weg des Wassers beobachtet - ohne Wasseraustritt im Flur.

Nun besteht der Verdacht, dass eine oder mehrere Personen das Wasser mit Eimern oder sogar Wasserschlauch in einem unbeobachteten Moment auskippen und verteilen. Um diese Personen ausfindig zu machen, bedarf es einer permanenten Videoüberwachung. Wie ist die Rechtslage, was das Aufstellen von Videokameras angeht wegen Privatsphäre, Intimsphäre usw. Wer ist hierzu befähigt, eine Auflage oder einen Erlass zu erteilen, damit dies durchgeführt werden kann.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Hallo!

meiner Kenntnis nach gibt es da gar keine legale Möglichkeit.

Und wenn man die Sache anzeigt , was man machen kann, (Sachbeschädigung liegt m.E. nach vor) so wird auch die Polizei nach vermutlich erfolglosen Ermittlungen wohl keinen Richter finden, der eine solche (verdeckte) Überwachung in so zeitlich unbegrenztem Maße gestattet.

dazu ist die Bedeutung der Straftat nicht gegeben.

Bei wiederholter versuchter Brandstiftung wäre das anders, viel höhere Gefahr für Menschenleben !

Interessant finde ich ja, dass man technische Ursachen ausgeschlossen hat, weil man offenbar selbst nicht an mutwillige Verursachung glaubt oder glaubte.
Und das ist auch der Punkt, warum sollte das jemand machen ?

und vor allem, wenn es in einem Flur der 2. Etage beginnt, dann sind doch die Flurbewohner dort „verdächtig“. Wie viel mögen das sein ?

MfG
duck313

Dem Spuck würde ich ganz schnell ein Ende machen und ein Gerät kaufen wie es zum Beispiel bei Waschmaschinen verwendet wir: http://www.ebay.de/itm/WASSERMELDER-WASSERSENSOR-WASSERALARM-fur-Aquarium-Terrarium-Pflanzen-/162435248992?hash=item25d1e53360:g:iJIAAOSwTM5YzCwO.
Das Gerät am richtigen Platz…

MfG kheinz

kann ganz nützlich sein, aber hier sicher nicht.

Wo willst Du das platzieren, wenn es sich um ganze Etage handelt ? Bräuchte man da nicht viele Geräte ? Und wie und bei wem soll die Meldung erfolgen ?

Und was passiert dann, kann man dann den Verursacher noch feststellen, wenn der Eimer ausgießt und wieder hinter seiner Tür verschwindet ?

Wegen des Entdeckungsrisikos handelt der doch vermutlich sehr schnell, muss ja damit rechnen, er wird doch mal entdeckt wenn jemand auf dem Flur durch den Türspion schaut oder nachts das Treppenhaus/ den Flur betritt.

Mal eine andere Idee:
Hausverwaltung/Vermieter sollen in den Fluren/Treppenhaus Bewegungsmelder installieren, die das Flurlicht automatisch einschaltet.

Oder nachts Dauerlicht brennen lassen.

Licht schreckt ab.

MfG
duck313

1 Like

Hallo,

hier mal eine Übersicht zu entsprechenden Urteilen:

Grüße
miamei

Es gibt doch heutzutage diese kleine Minispion Kameras, die würde ich versteckt im Flur plazieren und damit den Übeltäter aufspüren. Dass die Aufnahmen nicht zur Anklage verwendet werden dürfen, ist leider klar. Aber zumindest weiß man Bescheid.
lg
Werner