Hallo!
Eine Anfrage hinsichtlich der Möglichkeit über den Einsatz einer permanenten Videoüberwachung in einem Mehrfamilienhaus.
Der Hintergrund: In dem Mehrfamilienhaus mit 5 Etagen, in dem ich lebe, wird seit drei Monaten Unfug getrieben. Der Unfug besteht darin, dass irgendein Mitmieter aus dem Haus nachts, in unregelmäßigen Abständen, Wasser in dem Flur des 2. OG entleert, sodass sich ein regelrechter Sturzbach bildet, der das Treppenhaus hinunter läuft und zum Teil Wohnungen und den Keller beflutet. Dem Urheber konnte man bisher noch nicht auf die Schliche kommen. Es wurden auch sämtliche Rohrleitungen des Frisch-und Abwassers gespiegelt, mit Kontrastmittel in den Abflüssen der Weg des Wassers beobachtet - ohne Wasseraustritt im Flur.
Nun besteht der Verdacht, dass eine oder mehrere Personen das Wasser mit Eimern oder sogar Wasserschlauch in einem unbeobachteten Moment auskippen und verteilen. Um diese Personen ausfindig zu machen, bedarf es einer permanenten Videoüberwachung. Wie ist die Rechtslage, was das Aufstellen von Videokameras angeht wegen Privatsphäre, Intimsphäre usw. Wer ist hierzu befähigt, eine Auflage oder einen Erlass zu erteilen, damit dies durchgeführt werden kann.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.