Hallo,
da das Internet keine einfache Antwort für Nicht-Juristen bereitstellt, hoffe ich hier auf eine Antwort.
Ich bin Mitglied in einem kleinen Verein. Wir unterstützen aus „Solidarität“ Flüchtlinge, die in der Türkei gestrandet sind. Um ihnen eine Möglichkeit zu bieten, ihren eigenen Lebensunterhalt erwirtschaften zu können, haben die Frauen angefangen Taschen zu nähen. Jetzt meine Frage:
Die Taschen sollen in Deutschland für 20 Euro das Stück verkauft werden. Wie können wir als Verein diese professionell vertreiben? Gibt es da eine Möglichkeit und wie hoch sind die Zölle? Das Geld, was wir dabei verdienen, wird natürlich direkt wieder für Hilfsgüter eingesetzt.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort!
Liebe Grüße maegre
Hallo
Eine Möglichkeit wäre es auf jeden Fall, die Taschen nicht für 20 € zu verkaufen, sondern gegen eine Spende in Höhe von 20 € abzugeben. - Ich habe gesehen, dass andere große gemeinnützige Vereine es so machen, deswegen nehme ich an, dass das OK ist, obwohl das ja ziemlich offensichtlich ein Trick ist.
Die Frauen dürften dann allerdings wohl nicht entlohnt werden, sondern müssten eine mildtätige Unterstützung in entsprechender Höhe erhalten.
Ansonsten müsste der Verein wahrscheinlich eine gewerbliche Firma gründen.
Falls hier keine Antwort kommt, die dich zufrieden stellt bzw. überzeugt, würde ich einfach bei einem großen gemeinnützigen Verein fragen, wie man das am besten macht. Kann doch sein, dass man eine Antwort bekommt.
Viele Grüße
Servus,
selbstverständlich kann der e.V. zur Beschaffung von Mitteln für seine Arbeit Waren verkaufen, ohne dabei seine Gemeinnützigkeit zu verlieren.
Da Du von Zöllen sprichst: Gibt es denn überhaupt einen gemeinnützigen e.V. hier, in Deutschland? Wenn nicht, ist der Verkauf von Waren in Deutschland ein Gewerbebetrieb wie jeder andere auch. Kann man sich aber drum kümmern, dass das nicht so bleibt.
Bei der Einfuhr aus der Türkei nach Deutschland werden in jedem Fall 19 % Einfuhrumsatzsteuer fällig. Ob Zoll für solche Produkte aus der Türkei noch erhoben wird, weiß ich nicht - könnte bei Bekleidung in der Gegend von 12 Prozent liegen, wegen der Taschen und vor allem wegen Sonderregelungen für die Türkei kannst Du vielleicht hier nachschauen: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de
Schöne Grüße
MM
Hallo,
der teils vollkommen überflüssig ist, und dort, wo er es nicht ist, weil der angeblich gemeinnützige Verein aus diesem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Überschüsse erzielt, die er nicht für seine gemeinnützigen Zwecke verwendet, platzt diese Seifenblase durch einfaches Anstupsen. Das kuckt halt einer vom anderen ab, und jeder glaubt wunder wie klasse das ist, was er sich ausgedacht hat - dabei einfach bloß überflüssig.
Wenn die Erträge aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z.B. Verpachtung eines Vereinslokals, Verkauf von Kaffee und Kuchen beim Schützenfest usw. usw.) nachgewiesen für die Vereinszwecke eines gemeinnützigen e.V. verwendet werden, braucht man solche Kaspereien nicht. Und wenn sie nicht dafür verwendet werden, sondern sich einzelne Vereinsmitglieder daran bereichern, hilft auch die falsche Bezeichnung eines Kaufpreises als „Spende“ genau nix.
Das Thema Umsatzsteuer / Kleinunternehmergrenze besteht auch ganz unabhängig davon, welchen Namen man den Erlösen aus dem Verkauf von Waren gibt.
Schöne Grüße
MM