Möglichkeiten Steuern zurück zu bekommen über 11.000 € brutto im Jahr?

Hallo, ich stehe gerade ziemlich aufm Schlauch und komme durch Google-Suche auch nicht wirklich weiter.

Ich bin Studentin und habe in diesem Kalenderjahr bis September 11.147,88 € (Gesamt-)Brutto verdient. Steuerbrutto beträgt 8,290 €, wenn ich das richtig verstanden habe, liege ich also noch unter dem Grundfreibetrag?

Jetzt habe ich aber für November und Dezember 2015 noch einen Nebenjob (Minijob) angenommen, von welchem ich 400 € pro Monat erhalten werde. 200€ davon laufen über eine Übungsleiterpauschale. Werden diese zusätzlichen 800 € zu meinem zu versteuernden Einkommen dazu gerechnet?

Also was mich im Großen und Ganzen interessiert ist ob ich die ca. 1450 € an Lohnsteuern, die ich dieses Jahr gezahlt habe auch zurück erhalten werde?!

Außerdem habe ich (ärgerlicherweise) knapp 1000 € an Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung ect.) gezahlt. Kann ich die von der Steuer absetzen lassen, also bedeutet das, dass ich dann noch mehr zurück bekomme als die 1450€ ?

Vielen Dank schonmal für denjenigen, der sich mit meinem gedanklichen Chaos auseinander setzt, das Thema lässt mich gerade nicht in Ruhe! :smiley:

wie wahr, wie wahr.

Lass Dich einfach überraschen.

Ist leicht gesagt, für eine Studentin sind 1400 € jedoch sehr viel Geld, die ich schon fest in meinen Ausgaben eingeplant hatte. :confused:

Hallo,
der Steuerpflichtige gibt eine Steuererklaerung ab, dort ist das Eintragen der Sozialabgaben vorgesehen. Das Finanzamt berechnet und entscheidet. Danach ist in begruendeten Faellen Einspruch sinnvoll. Unverbindlich kann jeder parallel mit einem Steuerberechnungsprogramm eigene Abschaetzungen anstellen.
Gruss Helmut

Woraus resultiert denn die Differenz?

Hier stimmt doch was nicht. Der Minijob ist einkommensteuerlich unsichtbar, aber er kann nicht „über eine Übungsleiterpauschale laufen“.

Sei es, wie es sei. Ob nun als Minijob oder unterhalb des Freibetrages für Übungsleiter - steuerlich wirkt es sich zumindest nicht aus. Wenn auch jeweils aus anderen Gründen.

Hallo, Einkünfte aus einem Minijob bleiben außen vor. Es könnte also klappen.

Viel Glück

Barmer