Guten Tag,
Meine Kinder beschädigten den Fernseher meiner Schwägerin,den sie auf Raten gekauft und noch nicht abgezahlt hat.Was muss meine Haftpflicht bezahlen?
Guten Tag,
Meine Kinder beschädigten den Fernseher meiner Schwägerin,den
sie auf Raten gekauft und noch nicht abgezahlt hat.Was muss
meine Haftpflicht bezahlen?
Wie alt sind die Kinder, wo waren die Aufsichtspflichtigen in diesem Moment? Wann wurde das letzte Mal nach den Kindern geschaut? Wer waren die Aufsichtspersonen? Ist in dem Vertrag eine Klausel über den Verzicht der Einrede der Haftung bei nicht deliktsfähigen Kindern mitversichert? Leben Sie mit Ihrer Schwägerin in einem Haushalt? Haben Ihre Kinder den Fernseher absichtlich beschädigt?
Das sind alles Fragen, die die Leistungspflicht beeinflussen. Aber in der Regel, um es mal pauschal zu beantworten, wird der Zeitwert des Fernsehers bezahlt. Das kann mehr oder oftmals weniger sein, als Ihre Schwägerin noch Schulden beim Händler hat. Dies ist aber normal. Ein Elektrogerät verliert, wie viele andere Sachen auch (z.B. Fahrzeuge), in den ersten Monaten und Jahren stark an Wert. Meist verliert es schneller an Wert, wie Ihre Schwägerin in den Monatsraten anfangs zurückzahlt. Ein Anspruch auf den Ausgleich der Lücke zwischen Finanzierungsstatus und Zeitwert besteht nicht. Das muss weder Ihre Versicherung, noch Sie selber, begleichen. Das ist das Problem Ihrer Schwägerin und das Problem eines jeden Ratenkaufs (genau deshalb gibt es z.B. bei der Fahrzeug-Kaskoversicherung eine extra GAP-Versicherung gegen diese Lücke). Mein Tipp deshalb, nebenbei zu Ihrer Frage: NIEMALS Konsumkredite oder Ratenkauf von Konsumgütern (faktisch das gleiche) eingehen. Wer nicht die Summe ansparen kann, der kann auch nicht die Raten über die Jahre bezahlen.
Hallo,
ich gehe davon aus, dass Ihre Schwägerin mit Ihnen und den Kindern nicht in häuslicher Gemeinschaft wohnt?!
Dann kommt es darauf an, wie alt die Kinder sind. Sind sie unter 6 Jahren, sind sie lt. BGB nicht schuldfähig, d.h. die Kinder trifft selbst keine Schuld. Nun muss geklärt werden, ob Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Wäre der Schaden auch passiert, wenn Sie gut auf Ihre Kinder acht gegeben haben, so trifft auch sie keine Schuld. Ergo: ihre Versicherung bezahlt den Schaden nicht, da Sie keinerlei Schuld trifft!
Sind ihre Kinder älter, sind sie vermindert schuldfähig; es muss auch hier geklärt werden, ob Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind.
Sie sehen, so pauschal kann man die Frage nicht beantworten.
Mein Tipp: Melden Sie den Schaden auf jeden Fall Ihrer Versicherung und schildern Sie den genauen Hergang, wie alt ihre Kinder sind, wie der Fernseher beschädigt wurde, ect.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.
Viele Grüße
C. Schraps
Guten Tag,
Meine Kinder beschädigten den Fernseher meiner Schwägerin,den
sie auf Raten gekauft und noch nicht abgezahlt hat.Was muss
meine Haftpflicht bezahlen?
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sie auf Raten gekauft und noch nicht abgezahlt hat.Was muss
meine Haftpflicht bezahlen?
ich denke mal,dass die haftpflicht den wert des gerätes bzw. dessen reparatur zu bezahlen hat.
viel erfolg,mfg drache40
Hallo es kommt darauf an ob die aufsichtspflicht verletzt wurde und wie alt deine kinder sind. Lese bitte die Bedingungen durch. es wäre aber besser gewesen wenn ich mehr infos erhalten würde was wurde beschädigt und wie.
Gruß
Guten Tag,
Meine Kinder beschädigten den Fernseher meiner Schwägerin,den
sie auf Raten gekauft und noch nicht abgezahlt hat.Was muss
meine Haftpflicht bezahlen?
Hallo,
das hängt u.a. davon ab, wie alt die Kinder sind, ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt und wie genau es passiert ist, ob hier ein Verschulden vorliegt. Um genaueres sagen zu können, reichen die gemachten Infos leider nicht aus.
Gruß Angelika
Guten Tag,
Meine Kinder beschädigten den Fernseher meiner Schwägerin,den
sie auf Raten gekauft und noch nicht abgezahlt hat.Was muss
meine Haftpflicht bezahlen?
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Meine Kinder beschädigten den Fernseher meiner Schwägerin,den
sie auf Raten gekauft und noch nicht abgezahlt hat.Was muss
meine Haftpflicht bezahlen?
die Haftpflichtversicherung wird den Zeitwert zu ersetzen haben, auf mehr besteht kein Rechtsanspruch
der Neuwert ist nur in der Elementarversicherung (Feuer, Sturm, Einbruch, Glas, etc.)zu ersetzen, nicht so in der Haftpflicht
ob der Schaden überhaupt gedeckt ist, läßt sich mangels Hergangsschilderung nicht beurteilen
mlg Erich
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Meine Kinder beschädigten den Fernseher meiner Schwägerin,den
sie auf Raten gekauft und noch nicht abgezahlt hat.Was muss
meine Haftpflicht bezahlen?
Ist dein Kind unter 7 Jahren zahlt hier keine Versicherung, da kinder erst ab 7 Jahren deliktfähig sind. Im Strassenverkehr wird übrigens die Deliktfähigkeit auf 10 Jahre angehoben.
Das bedeutet, dass dir keiner den Schaden ersetzt, wenn dir ein Kind unter 10 j einen Stein ans Auto wirft, oder mit dem Fahrrad dagegen fährt.
Sind deine Kinder über 7 Jahre und hast du die Aufsichtspflicht verletzt ( d. h. du müsstest länger als 15 Min. ins Freie gegangen sein, als deine Kids am Fernseher handierten); dann muss die Versicherung zahlen.
Der Versicherer wird dir immer Abzüge machen. Darin liegen seine Gewinne.
Versicherungen sind das A und O in einem gutfunktionierendem Staat. Deshalb haben sich auch die Versicherer neben den Banken sehr gut innerhalb kürzestes Zeit nach der beinahe schon so gewollten sog. Finanzkrise in ihren Aktienkursen erholt.
Niemand ist mehr zu verdummen als der Staatsbürger.