… Sache.Wenn mann einen Strafbefehl wegen Beleidigung bekommt und den Akzeptiert da die beweislage eindeutig ist muss mann dann noch mit ein Zievilprozess rechnen
Bin kein Jurist, habe in Strafsachen Gott sei Dank keine Erfahrung. Meine aber, Straf- und Zivilansprüche sind zwei Stiefel, d.h., zivile Ansprüche können wahrscheinlich zusätzlich eingeklagt werden, sofern ein Schaden aus der Straftat entstanden ist. Wenn dann die Beweislage auch noch eindeutig ist und der Schaden sich zweifelsfrei als Folge der Straftat ergibt, muß der Schaden nur noch der Höhe, aber nicht mehr dem Grunde nach verhandelt werden. Bin mir da aber nicht ganz sicher, wie das vonstatten geht. Daher alles ohne Gewähr!
Gruß,
J.-R.
… Sache.Wenn mann einen Strafbefehl wegen Beleidigung
bekommt und den Akzeptiert da die beweislage eindeutig ist
muss mann dann noch mit ein Zievilprozess rechnen
Ja, leider. Selbst eine Entschuldigung bringt dann nicht mehr viel.
Du kannst mit einer Geldbuße rechnen. Bitte um Entschuldigung, dann wird die Strafe eventuell nicht so hoch. Hast im Effekt gesprochen, es nicht so gemeint und es tut Dir leid. Mehr kannst Du nicht tun.
Viel Glück!