Moin, moin,Von einem Nachbarn wurde vor

… mehr als 10 Jahren ein Haus verkauft. Der Erwerber sollte monatlich einen Betrag zahlen, was er auch recht lange tat. Es fehlten am Ende etwa 10 % des Kaufpreises. Die Grunderwerbssteuer wurde auch nicht entrichtet vom Erwerber wie vereinbart. Seit dem ursprünglichen Vertrag ist eine Auflassung im Grundbuch eigetragen.

Zwischenzeitlich ist der Verkäufer gestorben. Was kann die Erbin des Verkäufers tun, um an das Grundstück zu kommen. Gibt es die Möglichkeit für die Erbin sich als Eigentümerin eintragen zu lassen, bzw. ist es möglich das Grundstück zurück zu erhalten?

VG elfelix

Hallo,

Grundstückseigentümerin wird die Erbin. Die Umschreibung ist beim Notar bzw. beim Nachlassgericht zu beantragen.

Die Auflassungsvormerkung für den Käufer besagt lediglich, dass einmal ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Solange nicht alle Bedingungen (wie Kaufpreiszahlung usw.) erfüllt sind, wird der Notar nicht die Eigentumsumschreibung auf den Käufer beantragen.

Der Kaufvertrag könnte rückabgewickelt werden. Hierzu aber unbedingt den beurkundenden Notar kontaktieren.

MfG Monika

Schönen Dank für die schnelle Antwort. Dachte ich mir schon. Dumm nur, daß der damalige Notar tot ist und das Notariat geschlossen wurde. An wen soll man sich dann wenden?

Mfg elfelix

Hallo,

jeder Notar sollte einen Nachfolger haben, welcher auch die Akten verwahrt und weiterbearbeitet.

Wenn das Notariat geschlossen wurde am besten beim Amtsgericht nachfragen. Oder einen anderen Notar im gleichen Ort fragen, wer die Akten von Notar XYZ übernommen hat.

MfG Monika

Schönen Dank für die schnelle Antwort. Dachte ich mir schon. Dumm nur, daß der damalige Notar tot ist und das Notariat geschlossen wurde. An wen soll man sich dann wenden?

Mfg elfelix