Momig-änderung Darlehen Dritter an Gesellschaft

Hallo miteinander - vielleicht kann mir jemand von euch helfen!!

Angenommen es herrscht in einer GmbH
a)eine schlechte wirtschaftliche Lage
b)keine Kreditmöglichkeit durch Hausbank

u Gesellschafter A ( GmbH hat 3 )bittet seinen Onkel O um eine Darlehen für die GmbH, A bürgt in gleicher Höhe —Anfang April 07

-Insolvenz im Mai 07 ( ordn. Verfahren eröffnet )

Kann O das Darlehen von der GmbH fordern???

Sodele - nach dem MOMIG müsste es sich doch hier um einen rein insolvenzrechtl. Lsg handeln / bei der alle Gesellschafterdarlehen und Fremddarlehen gleich behandelt werden!?
Ich weiß soviel, dass Zahlungen innerhalb eines Jahres und Sicherheitenbestellung ( hier Bürgschaft & 665 BGB ) durch die GmbH innerhalb von 10 Jahren vor Stellung des Ins.antrages anfechtbar sind.
Alle Geselschafterdarlehen sind meiner Kenntnis nach nun in der Insolvenz auch nachrangig - Ausnahme bilden dich hier dann nur Sanierungs- und Kleinbeteiligungsprivilegien…!

Frage also: Handelt es sich bei dem Darlehen von O um ein wirtschaftlich gleiches Darlehen wie das eines Gesellschafters de GmbH und hat O hier Ansprüche gegen die GmbH.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!? Michel-Micha

Hallo michel-micha,

das MoMiG ist für Insolvenzverfahren, die vor Inkrafttreten im November 2008 eröffnet wurden, nicht relevant.

Die Frage, inwieweit es sich bei den Darlehen um (nach alter Gesetzeslage) „Eigenkapitalersatz“ handelt oder ob es ein „normales“ Darlehen ist, ist von vielen Dingen abhängig und daher nur nach genauer Prüfung des Einzelfalls zu beantworten.

Gruß,
Oskar