Hallo miteinander - vielleicht kann mir jemand von euch helfen!!
Angenommen es herrscht in einer GmbH
a)eine schlechte wirtschaftliche Lage
b)keine Kreditmöglichkeit durch Hausbank
u Gesellschafter A ( GmbH hat 3 )bittet seinen Onkel O um eine Darlehen für die GmbH, A bürgt in gleicher Höhe —Anfang April 07
-Insolvenz im Mai 07 ( ordn. Verfahren eröffnet )
Kann O das Darlehen von der GmbH fordern???
Sodele - nach dem MOMIG müsste es sich doch hier um einen rein insolvenzrechtl. Lsg handeln / bei der alle Gesellschafterdarlehen und Fremddarlehen gleich behandelt werden!?
Ich weiß soviel, dass Zahlungen innerhalb eines Jahres und Sicherheitenbestellung ( hier Bürgschaft & 665 BGB ) durch die GmbH innerhalb von 10 Jahren vor Stellung des Ins.antrages anfechtbar sind.
Alle Geselschafterdarlehen sind meiner Kenntnis nach nun in der Insolvenz auch nachrangig - Ausnahme bilden dich hier dann nur Sanierungs- und Kleinbeteiligungsprivilegien…!
Frage also: Handelt es sich bei dem Darlehen von O um ein wirtschaftlich gleiches Darlehen wie das eines Gesellschafters de GmbH und hat O hier Ansprüche gegen die GmbH.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!? Michel-Micha