Allein die Rechnungshöhe/Zeitaufwand spricht nicht für „Wartung“, die der Mieter meist durch Vertrag übernehmen muss, sondern für Instandsetzung/Reparatur.
Und das wäre Vermietersache !
Und einen Zusammenhang mit womöglich durchgeführter Wartung sehe ich überhaupt nicht. Es geht eben zufällig nachher etwas kaputt = Vermietersache.
Wartung = Reinigung,Messung und Ersatz von Verschleißteilen wie Düsen und Zündsicherung.
Alles weitere wäre Reparatur und geht den Mieter nichts an.
Grundsätzlich gehen Reparaturen an der Mietsache zulasten des Vermieters. Einzige Ausnahme wären sogenannte Kleinreparaturen, wenn es diese Klausel im Mietvertrag gibt.
Guten Morgen Kalle Weiden
es gibt Mietverträge wo verankert ist, dass ein Mieter (z. Bsp. -100€) Kosten für kleine Reparaturen zahlen muß.
Die Reparatur der Therme, in der Höhe, ist Sache der Vermieterin u. nicht deine.
Sollte es Probleme geben u. die Vermieterin besteht auf die Übernahme der Kosten, wende dich an einen Mieterverein o. öffentlichen Rechtsauskunft,dort bekommst du Unterstützung.
Liebe Grüße
Heike
Grds, dürftest du mietvertrglich nur zur Übernahme der Wartungskosten und Kleinereparaturen bis zur Höchstgrenze verpflichtet werden. Auch in einer Rechnung, wenn dies so nachvollziehbar dargestellt wäre.
Andernfalls haftest du nur für Beschädigungen.
Über die Bagatellschadensgrenze und Wartungskosten hinausgehenden (Reparatur-)Kosten fallen dem Vermieter zu.
Wartungskosten hat der Mieter zu tragen, NICHT aber Reparaturen.
Wartungen sind nur Prüfungen ob alles o.k. ist, Reparaturen sind immer vorhanden wenn Ersatzteile verbaut wurden.
Frage die Wartungsfirma was eine Wartung(Prüfung) kostet, dann hast Du die Kosten die Du zu Tragen hast.