Monate nach thermenwartung größerer schaden

betreff: thermenwartung.

meine therme wurde  am 31.05 2011 gewartet .

nach der wartung , so gegen juli august traten 

kleinere störungen erst am

15.09 2011 wurde mit der reperatur angefangen.

der klempner brauchte für die reparaur 6 1/2 stunden

weil er immer wieder ersatzteile beschaffen mußte.

die rechung belief sich auf  437.08 euro.

der liefertermin wurde auf das datum der letzten thermenwartung

zuückdatiert.

nun will meine vermieterin diesen betrag von mir erstattet haben.

wie ist die rechtslage ?

Hallo!

Allein die Rechnungshöhe/Zeitaufwand spricht nicht für „Wartung“, die der Mieter meist durch Vertrag übernehmen muss, sondern für Instandsetzung/Reparatur.
Und das wäre Vermietersache !

Und einen Zusammenhang mit womöglich durchgeführter Wartung sehe ich überhaupt nicht. Es geht eben zufällig nachher etwas kaputt = Vermietersache.

Wartung = Reinigung,Messung und Ersatz von Verschleißteilen wie Düsen und Zündsicherung.
Alles weitere wäre Reparatur und geht den Mieter nichts an.

MfG
duck313

Grundsätzlich gehen Reparaturen an der Mietsache zulasten des Vermieters. Einzige Ausnahme wären sogenannte Kleinreparaturen, wenn es diese Klausel im Mietvertrag gibt.

Was Kleinreparaturen sind, kann eine Anwältin besser erklären:
http://www.123recht.net/Kleinreparaturklausel-im-Mie…

Die jährliche Wartung/Reinigung der Therme ist jedoch auf die Betriebskosten umlegbar, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/therme…
hier ist alles erklärt!viel erfolg!

Guten Morgen Kalle Weiden
es gibt Mietverträge wo verankert ist, dass ein Mieter (z. Bsp. -100€) Kosten für kleine Reparaturen zahlen muß.
Die Reparatur der Therme, in der Höhe, ist Sache der Vermieterin u. nicht deine.
Sollte es Probleme geben u. die Vermieterin besteht auf die Übernahme der Kosten, wende dich an einen Mieterverein o. öffentlichen Rechtsauskunft,dort bekommst du Unterstützung.
Liebe Grüße
Heike

Grds, dürftest du mietvertrglich nur zur Übernahme der Wartungskosten und Kleinereparaturen bis zur Höchstgrenze verpflichtet werden. Auch in einer Rechnung, wenn dies so nachvollziehbar dargestellt wäre.

Andernfalls haftest du nur für Beschädigungen.

Über die Bagatellschadensgrenze und Wartungskosten hinausgehenden (Reparatur-)Kosten fallen dem Vermieter zu.

G imager

Wartungskosten hat der Mieter zu tragen, NICHT aber Reparaturen.
Wartungen sind nur Prüfungen ob alles o.k. ist, Reparaturen sind immer vorhanden wenn Ersatzteile verbaut wurden.
Frage die Wartungsfirma was eine Wartung(Prüfung) kostet, dann hast Du die Kosten die Du zu Tragen hast.

Gruß connection

Hallo! Wahrscheinlich sind die Kosten für Wartungen schon in den Nebenkosten inbegriffen. Diese Kosten hat Vermieter zu tragen.