Monatl.Steuerlast bei Kl.5 drücken ?

Hallo, wie kann man die monatl. Steuerlast bei Lohnsteuerkl.V drücken? Ja, es soll Frauen geben mit eigenem Konto die sich sämtliche Kosten teilen und es nicht besser finden am Jahresende Geld zurück zu bekommen :smile: (Motivationsschub) 2 Kinder - monatl. 2000 Kilometer zur Arbeit (kann man den Freibetrag nicht nutzen?) öffentlicher Dienst (Vertrag vor 2000-Kinderzulage?)

Servus,

in diesem Fall bietet sich die Kombination IV/IV an: Dann weiß jeder der Beteiligten, wie viel er verdient. Das ließe sich auch für Klasse III/V berechnen, aber das ist halt mit ein wenig Rechnerey verbunden.

Wenn beide Arbeitgeber zustimmen (das ist nicht steuerrechtlich erforderlich, aber es kann arbeitsrechtliche Konsequenzen vermeiden), ist auch das Faktorverfahren eine relativ elegante Lösung.

Schöne Grüße

MM

Ist es möglich bei 10 Tagen im Monat (2000 Km), eine Pauschale auf die Lohnsteuerkarte (Kilometerpausch.)eintragen zu lassen? (LohnstKl.V)

Es kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben? In wie fern?
Das heißt beide Arbeitgeber müssen dem Faktorenverfahren zustimmen?
Kann ein StB das Faktorenverfahren ablehnen?

Servus,

Es kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben? In wie fern?

der Arbeitgeber des jeweils anderen Ehegatten kann mit dem eingetragenen Faktor die Höhe des Gehaltes des Ehegatten, der nicht bei ihm beschäftigt ist, relativ leicht berechnen. Daher ist die Anwendung des Faktorverfahrens grundsätzlich ein Verstoß gegen die eventuell explizit vereinbarte Verschwiegenheitspflicht und damit je nach Einzelfall ggf. ein Anlass zur fristlosen Kündigung. Daher ist es zumindest nützlich, sich vorab die Zustimmung beider Arbeitgeber einzuholen, wenn das Faktorverfahren angewendet werden soll.

Schöne Grüße

MM

Das heißt beide Arbeitgeber müssen dem Faktorenverfahren
zustimmen?
Kann ein StB das Faktorenverfahren ablehnen?

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Servus,

wenn die 2.000 km als Summe der einfachen Entfernung zum Arbeitsplatz pro Jahr zu verstehen sind, entspricht das Werbungskosten in Höhe von 600 €. Wenn sonst keine Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, kann dafür kein Freibetrag eingetragen werden, weil die Arbeitnehmerpauschale nicht überschritten ist.

Wenn sie als insgesamt gefahrene Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu verstehen sind, entspricht das Werbungskosten in Höhe von 300 €, und es kann auch kein Freibetrag eingetragen werden.

Schöne Grüße

MM

Ich hab das so verstanden, dass 2000 MONATLICH gefahren werden, an 10 Tagen.
Ergibt eine einfache Entfernung von 100 km.

Macht 100 km * 10 Tage * 12 Monate * 0,30 € = 3.600 € WK im Jahr

==> da kann dann schon ein FB eingetragen werden!

Hallo, es sind 2000 Km im Monat (10 Tage-100Km einfach).
Was tun wenn StB der Meinung ist, es gibt keinen Eintrag wg. niedrigem Verdienst u. StKl.5 ? (war tatsächliche Aussage d. StB)
VG