Monatl. Verdienst eines Zeitarbeiters

Hallo,
ich würde gerne wissen wie viel man als Zeitarbeiter im Monat verdient da ich nicht genau weis wie man das ausrechnet.

Vielen dank im Voraus
Stefan

Ohne Angabe von Tätigkeit, Ausbildung oder sonstigen Qualifikationen kann man das nicht beziffern, da es in den Tarifverträgen unterschiedliche Lohngruppen gibt die je nach Tätigkeit oder Ausbildung höher oder niedriger ausfallen. Der Mindestlohn West liegt bei einem Stundenlohn von EUR 7,84 brutto. Das ist der einfachste Helferlohn. Bei den monatlichen Stunden ist zu beachten das nur noch um die 152 Stunden ausbezahlt werden, auch wenn mehr Stunden angefallen sind. Diese fallen aber nicht unter den Tisch sondern werden auf einem Zeitkonto ( für z.b. einsatzfreie Zeiten ) angesammelt. Es empfiehlt sich daher immer nur mit den 152 Stunden zu kalkulieren damit man auch einen realen Überblick bekommt. Geht man also vom Mindestlohn aus dann kommt man auf einen Monatsbruttolohn von ca. EUR 1.200,–. Seinen Nettolohn kann man hier ausrechnen: http://www.nettolohn.de/

Viele Grüße
eifeler

Hallo,

Arbeitszeit p.m x Einsatzlohn = Verdienst

Auszahlung = 35 h pro Woche x Einsatzlohn + Zuschläge auf zb nachtstunden

Zeitkonto alles über die 35 h pro Woche x tariflicher Grundlohn.

VG

Hallo,

das kommt darauf an, als was Sie eingestellt werden bzw. über welche Qualifiaktion Sie verfügen.
Ist das Zeitarbeitsunternehmen Tarifvertargsgebunden, können Sie die Entgeltrgruppen und Ihre Qualifkationen dahingehend vorab abgleichen.

Hallo Stefan,

die Frage lässt sich so allgemein nicht zufriedenstellend beantworten. Denn auch wenn man die aktuellen Tarifverträge der Tarifgemeinschaft von BAP und IGZ als Berechnungsgrundlage heranzieht, kommt man damit nur bedingt weiter. Zunächst einmal kann man damit nur die Bruttoverdienste ermitteln. Den Nettoverdienst muss man zusätzlich mit Hilfe eines Brutto-Netto Rechners ermitteln z.B. durch diesen:
http://www.brutto-netto-rechner.info
Doch zuvor muss man das Bruttogehalt ausrechnen. Dazu muss man wissen, welche Voraussetzungen ein Arbeitnehmer mitbringt, ist er Helfer, Fachhelfer, Facharbeiter oder Facharbeiter mit mehrjähriger Berufserfahrung oder sogar Ingenieur bzw. sonstiger Akademiker. Denn danach richtet sich die Einstufung in die Tarifstufe von E1 - E9. Daraus kann man den Brutto-Stundenlohn ermitteln. Dann muss man die vereinbarte Regelarbeitszeit wissen. Brutto-Stundenlohn X Regelarbeitszeit ergibt das Mindestbruttoeinkommen pro Monat. Für die Nettolohnberechnung muss man die Steuerklasse eines Arbeitnehmers wissen. Die steht auf der Lohnsteuerkarte. Deshalb sollte man sich immer eine Kopie von der aktuellen Lohnsteuerkarte machen, bevor man sie beim Arbeitgeberlohnbüro abgibt. Um das einmal an einem konkreten Beispiel zu verdeutlichen, gehe ich von einem unverheirateten Helfer aus. Die Regelarbeitszeit laut Tarifvertrag beträgt 35 Stunden/Woche, der derzeit gültige Tariflohn 7,89 € in
den alten Bundesländern. Die 35 Stundenwoche ergibt eine durchschnittliche Monatsarbeitszeit von 151,66 Stunden X 7,89 = 1196,65 € ohne Fahrtgeld. Das ergibt, wenn der Arbeitnehmer auch noch in der Kirche ist, einen Nettolohn (über Steuerklasse 1) von 904,68. Die Tarife sind aber zum 1.11.2012 erhöht worden und je nach Einsatzdauer mit gestaffelten Branchenzuschlägen versehen worden, die nach 12 Monaten Einsatz bei einem Kunden dazu führen, dass der Arbeitnehmer dann mindestens 90 % des Lohnes eines vergleichbaren Stammmitarbeiters des Einsatzbetriebes bekommen muss.
Die Lohnberechnung ist wegen der unterschiedlichen Steuerklassen, auf die der Arbeitgeber keinen Einfluss hat, und der inzwischen relativ komplizierten Tarifverträge (ab 1.11.2012) eine Wissenschaft für sich. Es gibt auch das Eingruppierunsproblem, also die Frage, in welche Tarifgruppe ein Arbeitnehmer eingeordnet wird. Leider gibt es auch schwarze Schafe unter den Zeitarbeitsunternehmen, die Arbeitnehmer nicht korrekt eingruppieren und z.Bsp. einem Facharbeiter nur einen Helferbertrag anbieten. Das ist aber nicht tarifkonform und jeder Arbeitnehmer kann seine tarifliche Eingruppierung arbeitsgerichtlich überprüfen lassen. Im Gensatz zu diesem abzulehnendem Verhalten gibt es aber auch Zeitarbeitsunternehmen, die vor allem Fachkräfte deutlich übertariflich bezahlen. Die Arbeitsagenturen vor Ort wissen im Allgemeinen recht genau, welche Zeitarbeitsunternehmen
eher übertariflich bezahlen und welche Unternehmen es mit den Tarifen nicht so genau nehmen. Man sollte sich also vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei einer Zeitarbeitsfirma diesbezüglich bei der zuständigen Arbeitsagentur sehr genau informieren. Mich wundert immer wieder, wie verbreitet ein solches Verhalten z.B. beim Erwerb hochwertiger Alltagsgüter wie PKW´s, Handys oder Küchengeräten inzwischen selbstverständlich ist, indem man vor Erwerb Preisvergleiche über das Internet recherchiert, während beim wertvollsten Gut, das man verkaufen kann, der eigenen Arbeitskraft, häufig blindes Vertrauen in den meist vorher unbekannten Arbeitgeber gesetzt wird.

Hallo,

das kommt auf die Entgeltgruppe an, beginnend ab 7,89 und das rechnest du mal 151,67 (das sind die Stunden, die du machen kannst/darfst). Z.B., wenn du Helfer bist, verdienst du 7,89x151,67 = 1196,68 brutto. Ab dem 1.11. gibt´s Lohnerhöhung, da sind es dann 8,11 Mindestlohn!

LG

Hallo Stefan2197,

das kommt darauf an:

  • was du gelernt hast
  • wie viele Stunden du arbeitest (ist immer Stundenlohn)
  • bei welcher Zeitarbeitsfirma du arbeitest
  • welcher Tarifvertrag gültig ist
  • was das für ein Kunde ist
  • ob du im 3-Schicht-System arbeitest (Zuschläge)
  • ob du in dem Bereich arbeitest, in dem du ausgebildet wurdest
  • usw.

Einen Anhaltspunkt bietet der Entgelttarifvertrag des gültigen Tarifvertrages für die Zeitarbeitsfirma, für die du arbeiten möchtest.

Viele Grüße,

Paula