hallo,
folgender fall :
person a arbeitet bei einer reinigungsfirma auf ca. 20 std. die woche ( im vertrag steht -> die regelmässige srbeitszeit beträgt wöchentlich ca.20 std.). nun ist die auftragslage schlechter und statt der wöchentlichen 20 std. sind es nur ca. 10 std. im arbeitsvertrag steht: die monatl. vergütung wird durch stundennachweis festgelegt.heisst das, dass statt der 20 std. nur 10 std bezahlt würden ( job ist vollversichert, also kein mini oder midijob) ?
vielen dank 
Hallo
Die vereinbarte Arbeitszeit ist zu vergüten, sofern die Minusstunden nicht dem AN anzulasten sind. Sollte der AG nicht genug Arbeit anbieten können, kommt er in Annahmeverzug. Der AN ist dann trotzdem (hier die 20 Stunden) voll zu bezahlen.
Gruß,
LeoLo