Monatlich verlängernden Mietvertrag kündigen?

Hallo Zusammen,

jemand wohnt ca 75Km von seiner Arbeitsstelle weg, seine Niederlassung wurde geschlossen und er wurde von hier in einen anderen Ort versetzt, dies geschah nach seinem Einzug hier, zusätzlich empfindet er das Wohnen hier mitlerweile als unzumutbar, sein Vermieter ruft mich sofort an wenn sein Fenster mehr als 30min offen steht und droht mir mit Heizkostenerhöhung, der Mieter aus dem EG steht alle paar Wochen betrunken vor meiner Tür, klingelt sturm und droht mit gewalt wenn nicht immer alles mäuschen still ist.
Anfang diesen jahres sollte er nun auch mehr nebenkosten bezahlen anhand einer irrsinnigen nebenkostenabrechnung (1.pers haushalt) in der u.a. steht das er alleine z.b. über 200l wasser/tag verbrauche und auch über 5000kw strom im jahr (er arbeitet ganztags und meist am we, gewaschen wird bei mutter)
Wie schon im Titel beschrieben steht in seinem mietvertrag das dieser sich monatlich verlängert.
Nun meine Frage, kann er diesen Mietvertrag einfach so zum ende des Monats kündigen da dieser sich ja auch nur monatlich verlängert oder kann er in diesem fall auch ausserordentlich wegen unzumutbarkeit fristlos kündigen?

Danke im Vorraus.

Hallo Manfred,

also ich fasse mal zusammen:

  1. Mieter bekommt regelmäßig „Besuche“ von seinem betrunkenen Nachbarn mit Androhung von Prügel.
  2. Sein Vermieter will die Nebenkosten erhöhen weil der Mieter 30 min das Fenster auf hat.
  3. Der Mieter bezahlt als Einpersonenhaushalt 73m³ Wasser und 5.000 KWh Strom.
  4. Der Mietvertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils 1 Monat.

Naja, ich würd mal sagen, weder der Mieter noch der Vermieter haben jemals was vom Mietrecht gehört…

Dem Mieter sei angeraten sich an einen Mieterbund oder an einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden, und das nicht nur zum Zwecke der Kündigung, sondern auch zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung.

Gruß

Joschi

wobei …
… der Schuss auch nach hinten losgehen kann. Wenn festgestellt werden würde, dass das Mietverhältnis aufgrund rechtlich unzulässiger Regelungen (verlängert sich monatlich) zu einem Vertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist wird, dann hat der Mieter die Ar…karte und 3 Monate Kündigungsfrist.
Also kündigen zum Ende des Monats und nach Auszug erst zur NK-Beratung.

vnA

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Hallo vnA,

na aber da kann man doch nur hoffen, dass das ein Anwalt feststellen wird, ansonsten hat man sich wohl den Falschen gesucht… aber mein Anwalt ist immer noch für micht tätig und berät mich bezüglich des für mich günstigsten Vorgehen.

Oder denkst Du der sagt: Lieber Mieter, ich hab ihren Vermieter aufgeklärt, 3 Monate Kündigungsfrist, so und die müssen sie jetzt einhalten!"

Gruß

Joschi