Monatliche Freibeträge bei pendlerpauschale

Hallo , ich habe hiermit: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/…
meine Pendlerpauschale berechnet.
Da sind für das Jahr 2010: 2640 Euro herausgekommen. Nun bin ich dabei einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen und möchte so mein monatliches Netto-Gehalt erhöhen. Bekomme ich dann die gesamten 2640 Euro die ich dieses Jahr arbeite ab Antragsbewilligung (evt ab August 2010) auf die restlichen Monate des Jahres (August-Dezember) verteilt ausgezahlt oder wie kann ich ausrechnen was ich dann ab Antragsbewilligung und Eintragung auf der Lohnsteuerkarte monatlich mehr habe?Genaue Erklärung für einen Leihen bitte :wink: Vielen Dank

hallo,

die pauschale ist leider nicht Netto, sondern nur für die Werbungskosten ausschlaggebend!

Also die Lohnsteuerklasse wählen und die Splittingtabelle oder ie für Sie zutreffende wählne und dann sehnSe das Ergebnis. Allerdings weiß die Lohnabteilung Ihres Unternehmens anhand des eingetragenen Freibetrages welches Ergebnis bei Ihrer Gehaltsabrechnung vorliegt.

MfG

J. Berthold

Hallo,

das weiß ich so auf die schnelle leider auch nicht und habe grade leider keine Zeit das nachzuschlagen, aber am schnellsten und einfachsten wäre es für Dich, kurz im Finanzamt anzurufen. Die sollten Dir das sofort sagen können.

Gruß

Ich bin selbst leihe und hab hier falsche einstellungen die ich nicht zurücksetzen kann: tut mir leid! bitte frag jmd mit Steuerrechtkenntnissen

Hallo,

also die ganze Sache ist wie Folgt:

Das Finanzamt (FA) prüft zunächst die Zulässigkeit deines Antrags. Wenn das FA deine Zahlen als korrekt bestätigt, sollte dies kein Problem sein, denn die ermittelten Werbungskosten abzüglich 920 € (2640-920=1720 €) übersteigen 600 €

Wird dem Antrag stattgegeben so ergibt sich für dich (vorausgesetzt du lässt keine anderen Werbungskosten , Sonderausgaben oder agB zusätzlich eintragen) ein Jahresfreibetrag von 1720 € (Berechnung s.o.).

Dieser Freibetrag wird auf die der Antragstellung folgenden Monate verteilt, d.h. wenn du den Antrag im August stellst wird er auf die Monate September bis Dezember (4 Monate) verteilt, d.h. du würdest einen Monatsfreibetrag von 1720/4= 430 € erhalten.

Wie bereits interessierte-nutzerin ausgeführt hat, heißt das aber nicht, dass du jetzt 430 € mehr Netto bekommst, sondern nur, dass die Bemessungsgrundlage zur Berechnung deiner Lohnsteuer im Monat um 430 € vermindert wird. D.h. also die Steuer wird grob gesagt auf Basis deines Lohns abzüglich 430 € berechnet, was also die Steuerbelastung senkt. Diese Senkung der Steuerbelastung ist dann der Zuwachs im Nettolohn.

Zuständig für den Antrag ist i.d.R. dein Wohnsitzfinanzamt.

Rechtliche Hinweise: § 39a Abs 1+2 EStG

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr :smile:

Hallo teufelchen115,

es sei noch der Hinweis erlaubt, dass durch die Gewährung eines Freibetrages zwar der netto-Verdienst pro Monat höher ausfällt. Dafür fällt jedoch selbstverständlich die Jahresabschlussberechnung entsprechend geringer aus. Unter bestimmten Bedingungen kann dies im Zuge der Einkommensteuererklärung evtl. sogar eine Nachzahlung an das FA zur Folge haben.

hallo, sehr hilfreich, vielen dank an alle für die tollen antworten.lg

A.gu.He ##

Bin leider aus Zeitgruenden zu spaet dran mit meiner Antwort # Die werten Mitmenschen haben jedoch schon alles zum Thema geschrieben , so dasz dem **teufelchen115** kuenftig monatlich etwas mehr Geld zum Ausgeben zur Verfuegung steht #
Abschlieszend mein persoenlicher Hinweis: Das monatliche Etwasmehr ist zwar einerseits gut , aber andererseits ist es auch schoen , wenn im kommenden Jahr wie eine Jahrendpraemie eine Rueckerstattung vom Finanzamt auf dem Girokonto eingeht #
Also vielleicht in 2010 die letzten Monate testen und fuer 2011 neu entscheiden #
Ansonsten gutes Gelingen fuer moeglichst viele eigene Denkideen , nicht fuer alle #

Grusz von Jo…

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