ich habe letztens meine Nebenkostenabrechnung für 2010 erhalten. Ich soll doch tatsächlich 960€ nachzahlen, davon 870€ Heizkosten. Meine Vermieterin hat gesagt, dass sie die Nebenkosten für die Heizung schon 2010 hätte erhöhen müssen da die Kosten so hoch sind. Ich habe mir daraufhin die Nebenkostenrechnung von 2009 genauer angeschaut und festegestellt das die Heizkosten schon 09 so hoch waren. Deshalb frage ich mich ob ich tatsächlich auf den Kosten sitzen bleibe, da es ja absehbar war das die Heizkosten wieder hoch werden. Schließlich hat die Vermieterin es versäumt die NBK zu erhöhen.
Leider bin ich nicht im Mieterbund, und kann mir auh grade nicht den Jahresbeitrag leisten, sonst währe ich schon längst dort gewesen. Ich hoffe das mir hier jemand mit fachwissen weiterhelfen kann.
Hallo Wagabunt,
gemäß § 556(2) BGB dürfen Vorauszahlungen für Betriebskosten nur in angemessener Höhe vereinbart werden.
In Ihrem Fall hatten Sie die Möglichkeit, nach der Abrechnung 2009 eine Anpassung der Vorauszahlung zu verlangen, um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden.
Andererseits hätte die Vermieterin auch aktiv werden müssen.
Meine Einschätzung:
Sie müssen die Nachzahlung leisten, auf einen Rechtsstreit (mit schlechten Gewinnaussichten) ohne Rechtsschutzversicherung würde ich es nicht ankommen lassen, weil ein beiderseitiges Verschulden für die zu niedrigen Vorauszahlungen vorliegt.
Sie sollten - wenn noch nicht geschehen - sofort eine angemessene Vorauszahlung vereinbaren. Die Heizkosten werden eher steigen als sinken.
Erstmal diese NK Abrechung prüfen: ist richtig abgerechnet?? Stimmen die Zählerstände?? Ist der 30% und 70% (oder andere Schlüssel: muss im Mietvertrag stehen!) Schlüssel richtig??
d.h. Sie haben ca. 80 € jeden Monat zu wenig bezahlt.
Jetzt ist der kalte Winter hinzugekommen und das wirde erst recht teuer.
Vereinbaren Sie ein Einsichtnahme mit dem Vermieter und machen von allen Belegen Fotos (ausser Sie bekommen Kopienen, wenn nicht, fleissig Fotos machen!)
Und lassen sich alles erklären. Wenn was unkalar ist, fragen!!
Guten Abend!
Eine Nicht-Anpassung der Nebenkosten führt nich automatisch zur Nichtzahlung.
Natürlich wäre es einfacher wenn die Nebenkostenvorauszahlungen erhöht worden wären, aber diese Vorgehensweise führt nicht zur Zahlungsbefreiung oder -minderung.
Haben Sie sich die Belege zu Nebenkostenabrechnung zeigen lassen? Wenn ja, passen diese zur Abrechnung?
Sollten diese nicht passen, wäre es ein Grund zum Widerspruch.
L.G. Jihet