Hallo,
wir haben ein Finanzierungsangebot einer Bank mit einer Zinsbindung von 26 Jahren vorliegen. Einziger Punkt, der mir nicht behagt: Es sind keine Sondertilgungen vorgesehen.
Der Kundenbetreuer der Bank behauptet allerdings, dass bei Verträgen mit einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren ab dem 11 Jahr theoretisch jeden Monat eine Sondertilgung in beliebiger Höhe möglich sei.
Da ich kein Jurist bin, fällt mir die Interpretation des §489 BGB (siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/489.html) schwer. Ergooglen ließ sich der Zusammenhang zwischen § 489 BGB und Sondertilgungen auch nicht.
Meine Frage: Kann ich nach Ablauf des 10. Zinsbindungsjahres wirklich ohne wenn und aber monatlich Sondertilgungen in beliebiger Höhe leisten?
Viele Grüße
Mischa