Ist es möglich den monatl. Eigenbeitrag, den man in einen Bausparvertrag einzahlt, erhöhen zu lassen. Falls ja, muss etwas dabei etwas beachtet werden? Nehmen wir an, es handelt sich um einen zinsstarken Bauvertrag, der ausschließlich aus Anlage- und vermögenwirksamen Leistungsgründen abgeschlossen wurde und keine Option für einen Baukredit enthält.
Nicht hier fragen, sondern die Unterlagen durchsehen. Es kann sein, dass mit Zuteilungsreife nicht weiter eingezahlt werden kann. Steht aber alles in den Unterlagen.
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Nehmen wir an, es handelt
sich um einen zinsstarken Bauvertrag, der ausschließlich aus
Anlage- und vermögenwirksamen Leistungsgründen abgeschlossen
wurde und keine Option für einen Baukredit enthält.
Das gibt es nicht, sonst wäre es kein Bausparvertrag !
Auch würde eine Erhöhung der ALTEN Sparbeiträge keine BS zulassen, wenn für Neuabschlüsse die Zinskonditionen schlechter geworden sind.
Sie können zunächst in Ihren BSV einzahlen, wie Sie lustig sind.
Der sogenannte Regelsparbeitrag ist nur eine Orientierungshilfe,
um in einem überschaubaren Zeitraum die vom Tarif abhängige
Mindestsparsumme zu erreichen.
Die Bausparbedingungen sehen ein Kündigungsrecht seitens der Kasse vor,
wenn innerhalb bestimmter Zeiträume nicht wenigstens die Regelsparbeiträge geleistet werden. Eine praktische Auswirkung hat das
aber so gut wie nie. Denn solange die Bausparkasse einen positiven
Kontostand feststellt, von dem zumindest alljährlich die Kontoführungsgebühr und das Entgelt für die Bausparkassenpostille
abgezogen werden kann, kümmert sie sich nicht um den Sparerfolg des
Einzelnen.
Anders sieht es aus, wenn der Kunde seinen BSV als Anlagekonto -
etwa mit einem Hochzinstarif - „missbraucht“.
Die Kasse kann Sonderzahlungen, die über das Volumen des Regelsparbeitrages hinausgehen, von ihrer Zustimmung abhängig machen.
Das macht sie regelmäßig dann, wenn die Bausparsumme erreicht ist.
Vorher auch eher nicht. Oder nur dann, wenn ein Hochzinstarif nach alter Strickart mit 4 bis 5 % Gesamtverzinsung üppig bespart wird und die Kasse auf der Einnahmenseite in NIedrigzinsphasen wie jetzt ein
gewisses Defizit verspürt. Anders wieder funktionieren Tarife, die z.B. eine Bonuskürzung vorsehen, wenn die Zuteilung erfolgt. Das Sparenzu 4 oder 5 Prozent kann dann auch eingeschränkt werden, indem der Kunde auf die Grundverzinsung von vielleicht 2 % zurechtgestutzt wird.
Dann machen zusätzliche Sparleistungen auf den BSV keinen Spaß
mehr, weil das Ganze auf Sparbuchniveau angepasst wird.
Gruß
Günther
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Eigentlich hat Günther schon das Wichtigste gesagt.
Die anderen Aussagen sind leider falsch und daher bitte nicht beachten.
Ein Bausparer kann beliebig bespart werden. Es gibt keinen Sparzwang! Auch wenn in der Vergangenheit mal die ein oder andere Gesellschaft ein wenig Druck ausüben wollte.
Wenn es sich um einen reinen Renditevertrag handeln soll und auf das Darlehen garantiert verzichtet wird kann sich das evtl. rechnen.
Da die meisten Bausparverträge mit einer Zuteilungszeit ausgestattet sind hat man einen empfohlenen Regelsparbeitrag eingeführt. Der soll eine Orientierung sein um den optimalen Zeitpunkt zwischen Darlehen und Guthaben zu erreichen. Wer ein Darlehen will und zu lange spart verliert nämlich den Vorteil des günstigen Darlehens gegenüber des dann niedrigen Guthabenzinses.
Allerdings gibt es schon Bausparer ohne diese Zuteilungszeiten.
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Eigentlich hat Günther schon das Wichtigste gesagt.
Die anderen Aussagen sind leider falsch und daher bitte nicht
beachten.
Wenn Sie schon andere Meinungen als falsch darstellen, wäre es nett, die Fehler auch zu benennen. Soweit ich mich erinnern kann, war meine Aussage nicht großartig anders als die von Günther. Nur weniger.
Ein Bausparer kann beliebig bespart werden. Es gibt keinen
Sparzwang! Auch wenn in der Vergangenheit mal die ein oder
andere Gesellschaft ein wenig Druck ausüben wollte.
Wenn es sich um einen reinen Renditevertrag handeln soll und
auf das Darlehen garantiert verzichtet wird kann sich das
evtl. rechnen.
Da die meisten Bausparverträge mit einer Zuteilungszeit
ausgestattet sind hat man einen empfohlenen Regelsparbeitrag
eingeführt. Der soll eine Orientierung sein um den optimalen
Zeitpunkt zwischen Darlehen und Guthaben zu erreichen. Wer ein
Darlehen will und zu lange spart verliert nämlich den Vorteil
des günstigen Darlehens gegenüber des dann niedrigen
Guthabenzinses.
Wenn das endlich auch mal die Bausparvertragsvermittler wüssten.
Allerdings gibt es schon Bausparer ohne diese
Zuteilungszeiten.
So? Seit wann ist denn „schon“? Habe im Rechtsbereich eine Frage zum Thema gestellt, da Kunden 1993 einen Bausparer abgeschlossen haben, der 30 Jahre brauchte, nur um zuteilungsreif zu werden und das Vorausdarlehen ablösen kann.
Als Ersatz dieses Unsinns wurde ein Bausparvertrag abgeschlossen, der nur mit Einmalzahlung funktionierte. Spätere Einzahlungen sind unzulässig. Also zahlen diese Kunden 14 Jahre lang 5,25% Zinsen auf das Vorausdarlehen und bekommen in der Zeit sagenhafte 3% auf ihr Guthaben. Dann aber dürfen sie endlich mit der Tilgung ihres Kredits beginnen. Also es gibt durchaus Konstellationen, wo man in einen Bausparvertrag eben nichts einzahlen kann. Und es gibt Konstellationen, wo der Zuzahlung eben Grenzen gesetzt sind.
Und wenn das falsch sein soll, dann bitte mit Erklärung. Aber nicht einfach hier behaupten, dass andere Aussagen falsch sind und deswegen nicht beachtet werden sollen.
Wenn Sie schon andere Meinungen als falsch darstellen, wäre es
nett, die Fehler auch zu benennen. Soweit ich mich erinnern
kann, war meine Aussage nicht großartig anders als die von
Günther. Nur weniger.
Und wenn das falsch sein soll, dann bitte mit Erklärung. Aber
nicht einfach hier behaupten, dass andere Aussagen falsch sind
und deswegen nicht beachtet werden sollen.
Tja, Dirk - so ist das mit den JungSpunten!
4 Tage angemeldet und die Keule schwingen. Jeder darf sich mal austoben, wenn er keinen groben Unfug erzählt und sich anschließend wieder benimmt …
Frank
Also das sind natürlich schon sehr interessante Fälle.
Grundsätzlich habe ich im Finanzierungsbereich sehr viele Fälle durchgerechnet. Auf eine Gesamtlaufzeit einer Finanzierung gerechnet sollten bei einem Bausparer von der Bausparsumme 40% innerhalb von ca. 7 Jahren angespart werden und das Darlehen sollte somit 60% der Bausparsumme betragen. Die Tilgungsdauer sollte länger sein, nämlich zwischen 10-12 Jahre.
Nur in diesem Verhältnis hat sich bisher der Bausparer als Finanzierungsmittel gerechnet. Aber jede Finanzierung ist individuell.
Ein Bausparer bei dem 50% angespart werden muss macht für eine Finanzierung eigentlich keinen Sinn (In der Gesamtrechnung).
Diese 25% Bausparer (u.a. Wüstenrot) oder merkwürdige Dinger der Deutschen Bank z.B. haben die Angewohnheit extrem lange Zuteilungsfristen zu haben.
Ohne feste Zuteilungsfristen gibt es durchaus Bausparer. Ich darf hier keine Werbung machen daher empfehle ich einfach einmal z.B. Finanztest Sonderausgaben bzgl. Finanzierung zu wälzen oder sich einfach mal umzuhören. So gibt es z.B. die Möglichkeit eines Bausparers der nach 18 Monaten fest ein Darlehen zuteilt. Unabhängig von Ansparung usw… Man muss da halt auch wieder individuell rechnen wann sich der wie für eine Finanzierung rechnet.
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Ich denke lieber Herr Wilke ich habe sehr ausführlich geschildert wie was funktioniert. Vor den unqualifizierten Bemerkungen hier einfach einmal die Antworten lesen.
Ein Bausparer kann nach Zuteilung bespart werden. Man muss die Zuteilung nicht mal annehmen. Es gibt Bausparer die sind bis zur Bausparsumme bespart und vor Jahren wurde die Zuteilung erfüllt.
Ich finde es schade das auch hier anscheinend einige einfach unsachliche Kommentare von sich geben und dem Forum welches ja helfen soll einfach eine falsche Richtung geben.
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Dann nehme ich mir die Freiheit, mich als rehabilitiert zu bezeichnen.
Manchmal macht es eben doch Sinn, vorher zu überlegen, wem man alles an die Karre pissen will. Und warum.
Aber wollen wir das damit beenden und jeder kümmert sich wieder um seinen eigenen Dreck. Für’s nächste Mal wäre es nett, wenn Sie mir das selbst sagen, bevor Sie hier rumtröten, dass andere keine Ahnung haben.
Ich bin Mann’s genug, Fehler einzugestehen. Sofern gemacht.
Leider bin ich offenbar nicht so ein toller Hecht wie Sie, versteh aber trotzdem ein klein wenig vom Fach.
„Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sagte“ funktioniert nicht immer.
Ich denke lieber Herr Wilke ich habe sehr ausführlich
geschildert wie was funktioniert. Vor den unqualifizierten
Bemerkungen hier einfach einmal die Antworten lesen.
Was spricht eigentlich für Qualifikation? Sowas hier?:
Eigentlich hat Günther schon das Wichtigste gesagt.
Die anderen Aussagen sind leider falsch und daher bitte nicht
beachten.
Ein Bausparer kann nach Zuteilung bespart werden. Man muss die
Zuteilung nicht mal annehmen. Es gibt Bausparer die sind bis
zur Bausparsumme bespart und vor Jahren wurde die Zuteilung
erfüllt.
Nichts anderes habe ich geschrieben. Nur dass es bei mir falsch war und deswegen nicht beachtet werden sollte. Komisch, oder?
Ich finde es schade das auch hier anscheinend einige einfach
unsachliche Kommentare von sich geben und dem Forum welches ja
helfen soll einfach eine falsche Richtung geben.
Da stimm ich völlig zu!
„Es kann sein, dass mit Zuteilungsreife nicht weiter eingezahlt werden kann.“
Das ist meiner Meinung nach falsch.
Aber ist doch jetzt alles bestens geklärt. 
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Im Übrigen macht es Sinn, wenn Sie sich die Ausgangsfrage noch einmal durchlesen.
Und damit war eigentlich bis zu Ihrer heldenhaften Erkenntnis, dass die anderen Blödsinn geschrieben haben, alles geklärt.
Und was ich für meinen Bereich geschrieben habe, völlig korrekt.
Aber verspricht ne spannende Zeit zu werden.
Endlich jemand, der alles weiß. Oder glaubt zu wissen. Nicht, dass mal paar Kunden von Ihnen hier drin lesen 
„Es kann sein, dass mit Zuteilungsreife nicht weiter
eingezahlt werden kann.“Das ist meiner Meinung nach falsch.
Aber ist doch jetzt alles bestens geklärt.
Herr Makelt,
es gibt verschiedene Verträge. Und es gibt ziemlich sicher auch solche, die eben so etwas nicht ermöglichen. ich habe Ihnen sogar ein Beispiel geliefert, wo Einzahlungen gar nicht möglich sind! So etwas steht in den Vertragsunterlagen, die der Kunde erhalten hat.
Und ohne Kenntnis dieser Unterlagen kann man einfach nicht sagen, was nun wirklich los ist. Mag sein, dass es Ihnen egal ist, ob jemand einen Nachteil aus Ihrer Empfehlung hat. Mir ist es nicht egal. Deswegen der Hinweis, dass so etwas in den Unterlagen steht. Ein Mann mit Ihrer Erfahrung hätte das auch selbst wissen sollen.
Herr Bräutigam,
„Es kann sein, dass mit Zuteilungsreife nicht weiter eingezahlt werden kann.“
Das ist meiner Meinung nach falsch.
Aber ist doch jetzt alles bestens geklärt. 
Wenn das nicht falsch ist nennen Sie mir bitte die Stelle wo das steht. Dann nehme ich meine Aussage natürlich zurück. Wie ich mehrfach schrieb: Ich bin nicht fehlerfrei.
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Ich weis ja wirklich nicht wo das Problem ist.
Hier wird eine Anfrage bzgl. eines mtl. Sparbeitrages auf einem Bausparer gestellt und Sie vergleichen das mit einem völlig anderen Vertrag mit Einmalzahlung ?!
Nennen Sie mir meinetwegen per EMail einen Bausparer mit der hier im Beitrag erfragten Sparrate bei dem der Bausparer nicht bis zur Bausparsumme bespart werden darf !
Dann gebe ich Ihnen sofort Recht !
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Ich weis ja wirklich nicht wo das Problem ist.
Hier wird eine Anfrage bzgl. eines mtl. Sparbeitrages auf
einem Bausparer gestellt und Sie vergleichen das mit einem
völlig anderen Vertrag mit Einmalzahlung ?!
Nennen Sie mir meinetwegen per EMail einen Bausparer mit der
hier im Beitrag erfragten Sparrate bei dem der Bausparer nicht
bis zur Bausparsumme bespart werden darf !
Dann gebe ich Ihnen sofort Recht !
Gut, da haben wir den klassischen Fall, dass auch ich falsch gelesen habe.
Habe den letzten Teil nicht beachtet, dass es sich um einen Vertrag handelt, der ohne Kreditoption läuft.
Bevor Sie aber jetzt Luftsprünge vollführen, sollten Sie bedenken, dass die Nennung dieses Fehlers das ganze Treiben verhindert hätte.
Dann wäre nämlich von meiner Seite etwas gekommen, was bisher noch nicht angesprochen wurde.
Ist die Bausparsumme erreicht, bevor die 7 Jahre um sind, besteht manchmal das Problem, dass man nichts mehr einzahlen kann. Und dann stellen sich die Fragen: „Wohin mit der Förderung?“ „Wohin mit den Beiträgen, die für die Förderung notwendig sind?“ .
Deswegen die nach wie vor völlig korrekte Empfehlung, seine Unterlagen durchzusehen. Denn da steht drin, was im Fall der Fälle passiert.
Was bleibt, ist die unsinnige Bemerkung, andere Empfehlungen nicht zu beachten.
Für einen Bausparvertrag, der abgeschlossen wurde, um vermögenswirksame Leistungen abzufassen, macht es relativ wenig Sinn, nach 4 Jahren schon die Bausparsumme erreicht zu haben. Und wie Cooler schon schrieb, könnte es durchaus Probleme geben, seine Bausparsumme zu erhöhen.
Es bleibt dabei, Unterlagen durchlesen!
Also gut, dann passt ja jetzt alles und wir sollten den Beitrag schliessen bevor wer-weiss-was Speicherkapazitäten dazu kaufen muss.
Mit liegt es fern Freudensprünge zu machen.
Das ich hier so „reinplatze“ ist nicht ganz unrichtig formuliert. Ich habe das Forum länger beobachtet und mich angemeldet da ich der Meinung bin das leider oft persönliche Meinungen hier als Tatsache dargestellt werden und Aussagen unreflektiert bleiben.
Sicherlich mache ich genau so viele oder mehr Fehler wie andere und möchte auch dazu lernen.
Ich bin mir sicher, dass wir hier sehr gut alle miteinander klarkommen und finde es toll und beeindruckend wenn man wie in diesem Beispiel nach auch von mir voreiligen (ungenauen) Antworten eine Lösung findet.
Das kriegen wir schon hin 
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„Es kann sein, dass mit Zuteilungsreife nicht weiter
eingezahlt werden kann.“
es gibt verschiedene Verträge. Und es gibt ziemlich sicher
auch solche, die eben so etwas nicht ermöglichen.
Ich freue mich, dass wir mal einer Meinung sind ! Damit haben Sie nämlich völlig Recht !