B. hat auf seinem P-Konto einen Freibetrag in Höhe von 1657,- Euro.
B. bezieht regelmäßig ein Einkommen in Höhe von 1600 Euro.
Bisher kam das Geld immer so am 25.-26. des laufenden Monats.
Leider kam das Geld für Dezember erst am 02.01.2015.
Am 25.01. kam dann der Eingang für Februar in Höhe von 1600,- Euro.
Bis Ende Januar konnte B. über 1543,- Euro nicht verfügen. Soweit normal.
Durch die Beseitigung des Monatsanfangsproblems wurden diese 1543,- Euro als verfügbares Guthaben in den Folgemonat Februar übertragen.
Was passiert jetzt aber, wenn B. seinen nächsten Lohn am 25. Februar bekommt?
Dann liegt B. rechnerisch wieder 1473,- Euro über dem Freibetrag.
Wird diese Summe wieder in den März übertragen, oder wird dieser Betrag jetzt an den Gläubiger ausgekehrt?
Hallo,
das kommt letztendlich auf den Sachbearbeiter der Bank an, denn die Bank ist dem Gläubiger gegenüber als Drittschuldner haftbar.
lG