Monatskarte als Betriebsausgabe möglich?

Kann ein Selbständiger/Freiberufler, der betriebliche Fahrten mit dem privaten PKW als Betriebsausgaben verbucht (30 Cent Regel), kann dieser auch eine Monatskarte des ÖPNV als Betriebsausgabe verbuchen, zusätzlich? Eventuell weil es auf bestimmten Strecken schneller geht mit ÖPNV, oder weil der PKW in der Werkstatt ist? Geht das auch zu 100%? Oder muss hier ein Privatanteil, ähnlich bei der betrieblichen Nutzung der privaten Telefonflat, abgezogen werden? Akzeptiert das Finanzamt eine einfache Erklärung, dass man privat den ÖPNV nicht nutzt, da man privat stets den PKW nimmt oder einfach privat keine Veranlassung zur Nutzung des ÖPNV hat?

Vielen Dank für die kompetenten Antworten schon einmal!

Servus,

die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sind auch bei Selbständigen nur in Höhe von 30 Cent / (einfachem) Entfernungskilometer als Betriebsausgaben abziehbar.

Die tatsächlichen Kosten haben keinen Einfluss auf diese Beschränkung, unabhängig davon, ob es sich um Fahrausweise oder um KfZ-Kosten handelt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Die Frage bezog sich nicht auf die Einkommenssteuererklärung, sondern auf die Abzugsfähigkeit der Monatskarte als Kosten in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der Umsatzsteuererklärung. Die Fahrt zum Arbeitsplatz spielt hierbei keine Rolle, da er beispielsweise zu Fuss erreichbar ist. Die Monatskarte wird also nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz angeschafft, sondern für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Kunde…

Servus,

zur Erläuterung: Die Einnahmen-Überschussrechnung wird gem. § 4 Abs 3 EStG erstellt und dient der Ermittlung von Einkünften gem. § 15 oder § 18 EStG. Sie bildet eine Anlage zur Einkommensteuererklärung.

Fahrtkosten, die für die Einsätze bei Kunden anfallen, sind unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben. Das Thema Vorsteuerabzug bei der USt muss man zwar grundsätzlich vom Thema Betriebsausgaben bei der ESt trennen, aber in diesem Fall spielt das keine Rolle: Auch der Vorsteuerabzug ist möglich.

Es ist dabei unerheblich, ob Fahrkosten nur für PKW, nur für öffentliche Verkehrsmittel oder für beides anfallen.

Ob der Anteil der nicht betrieblichen Nutzung der Monatskarte wie der Anteil der nicht betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs eine USt- und ESt-pflichtige Entnahme ist oder außer Ansatz bleiben kann, kann ich nicht sagen - es gibt hierzu zwar haufenweise Fundstellen, die sich auf die Nutzung für regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beziehen, aber das ist eine andere Baustelle.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo tommasch,

ich kann mich dem Blumepeder nur anschliessen. Es ist egal ob mit dem PKW oder der Bahn,

es gelten nur die tatsächlichen KM die betrieblich gefahren wurden. Diese werden mit 0,30 Euro angerechnet.

Gruss

Die Tante

Hallo tommasch, alle Fahrkosten im Zusammenhang mit deinem Unternehmen gehören zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben (Fahrkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten u. Reisenebenkosten). Auch Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Flugzeug, Taxi usw.) dürfen in voller Höhe abgezogen werden - also auch deine Monatskarte des ÖPNV. Ob du auch sonst den ÖPNV privat nutzt oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Die Fahrten müssen nur betrieblich veranlasst sein.

Hallo Tante,

warum mit 0,30 €, und nicht mit den tatsächlichen Kosten?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Heidi,

warum ist die private Nutzung der Monatskarten nicht als steuerpflichtige Leistungsentnahme zu berücksichtigen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder