Monatskarte: geldwerter Vorteil

Guten Tag zusammen,

wenn ein Arbeitnehmer die Monatskarte für den Arbeitsweg vom AG erstattet bekommt, gilt das als geldwerter Vorteil. Der AG hat dabei die Möglichkeit, diesen voll zu versteuern (Lohnsteuer und Sozialabgabenpflichtig) oder pauschal mit 15%. - Dabei scheint mir die pauschale Besteuerung immer die bessere zu sein, da keine Sozialabgaben anfallen. Oder habe ich hier im Gesetz etwas überlesen?

Viele Grüße

Servus,

z.B. bei einem Regalauffüllservice mit einem großen Stall voll 400-€-Jobbern kann auch die Behandlung als Barlohn interessant sein.

Schöne Grüße

MM