Monatsstunden berechnen

Hallo alle zusammen,

ich habe da mal eine Frage.
und zwar beginne ich am 01.03. einen neuen Job und wunder mich über das im Arbeitsvertrag angegebene Gehalt, denn wenn ich meine Stunden hochrechne mit dem mir bekannten Stundenlohn dann komme ich auf mehr Gehalt.

Bsp. Ich habe eine 25 std. Woche, ich rechne meine 25 std. pro Woche mal der 52 Wochen die ein Jahr hat, dann durch die 12 Monate die das Jahr hat und komme so auf meine Monatsstunden die ich mit meinem Stundenlohn multipliziere. So hab ich das auch einmal in der Berufsschule gelernt. Das ist doch richtig so oder?

Aber das Gehalt was ich laut dieser Rechnung herraus bekomme ist höher als das Gehalt was im Arbeitsvertrag steht.

Kann der Arbeitgeber auch einfach die Arbeitsstunden anders berechnen oder ist diese Formel Wochenstunden x Jahreswochen / 12 Monate bindend?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Die kürze variante, die im Lohnbüro oft benutzt wird heißt:
Std.lohn x Wochenstunden x 13 (Wochen) ./. 3 (Monate).
aber dakommt fast das Gleiche raus. Evtl. Rundungscents.

Wurde denn von einem Std. ausgegangen oder wurde nur das Monatsentgelt genannt?

Mir ist das mit dem „zuwenig“ aber auch schon passiert, weil ein Vorgesetzter einfach 25 x4 gerechnet hat und den Endbetrag ans Lohnbüro gegeben hat.
Nach meiner Reklamation u Rücksprache der Abteilungen untereinander, bekam ich dann auch das richtige Gehalt.

Da bis auf den Februar alle Monate mehr Tage haben als glatt 4 Wochen geht man übers Quartal mit 13 Wochen.
Also: nachfragen und ändern lassen.

Viel Glück

Hallo MrScaib,

grundsätzlich ist Deine Berechnungsmethode absolut richtig.

Im Personalwesen war es zumindest „früher“ mal üblich, daß man mit 4,3 Wochen pro Monat gerechnet hat, also in Deinem Fall 25 Std. x 4,3 Wochen = 107,5 Std. pro Monat ( x Stundenlohn ).

Diese 4,3 hat man sich einfach merken können und resultieren aus der Rechnung 52 Wochen : 12 Monate, also 4,3333333.

Meines Erachtens nach kannst Du berechtigt Deinen neuen Arbeitgeber ansprechen.

Sinnvoll wäre allerdings aus meiner Sicht auch, daß Du selbst versuchts heraus zu gekommen, worin ggfls. der Rechenfehler des Arbeitgebers liegt.

Folglich solltest Du den Monatslohn durch den Dir bekannten Stundenlohn dividieren. Vielleicht kommen dann z. B. 100 Stunden heraus; dann hätte der Arbeitgeber mit 4 Wochen pro Monat bzw. 48 Wochen pro Jahr gerechnet.

Beste Grüße

maastrep

Hallo,
eine solche „bindende“ Formel ist mir nicht bekannt. Entweder es wird ein Arbeitsvertrag auf Stundenbasis (mit Stundenlohn) gemacht, oder einer auf Monatsbasis. Bei letzterem gibt es die Variante, dass ein Jahresgehalt angegeben wird, verbunden mit der Angabe, wie dieses ausgezahlt wird (z.B. 12 monatlich, 1 dreizehntes Gehalt zu Weihnachten). Bei solchen Monatsverträgen gibt es natürlich auch eine Formel, nach der die einzelne Stunde berechnet wird, z.B. um Überstunden abzugelten.
Wenn bei einem Stundenlohn-Vertrag eine weitere Angabe gemacht wird, schätze ich sie als rein informativ ein. Zu beachten ist bei der Hochrechnung von der Stunde aufs Jahr ja auch der Urlaub - wie wird der bezahlt?
Viele Grüße, Reinhard

Hallo,
also wir rechnen 52 Wochen : 12 Monate= 4,33 Wochen im Durchschnitt im Monat. 25 Std. in Woche x 4,33 Wochen im Monat = 108,25 Std. im Monat x Stundenlohn = Monatsgehalt
Ich hoffe, Du kannst mit dieser Rechnung was anfangen.
Gruß
Ella

Hallo,
bei uns wird bei einer 25 Std./Woche das Gehalt errechnet mit 25 x 4,35 =108,75
Ich kenne es auch in der Form:
25 x 13 ./. 3 = 108,33

Diese Stunden dann mal Stundenlohn über 12 Monate errechnet.
HG
Circan

Hallo, MrScaib,

wenn in Ihrem Arbeitsvertrag ein Gehalt vereinbart ist, das Sie für Ihre Arbeitsleistung bekommen, dann gibt es keinen Stundenlohn mehr. Sie bekommen ein monatliches Gehalt.

Einen eventuellen Stundenlohn würden Sie nur dann berechnen, falls Überstunden vergütet werden, oder ähnliches. In diesem Fall würde Ihr Arbeitgeber aber genau anders herum rechnen: Ausgehend von Ihrem Gehalt wird ein zugrundeliegender Stundenlohn berechnet, den Sie bsplw. für Überstunden bekämen.

Bindend für Ihren Arbeitgeber (und auch für Sie) ist das im Arbeitsvertrag vereinbarte monatliche Gehalt.

Viel Erfolg bei der neuen Arbeitsstelle!

So Pauschal kann mann das nicht Sagen. Wird Urlaubsgeld und Weinachtsgeld gezahlt, also einer 13. Monatsgehalt? Vielleicht dann kommst du auf die Richtige Studenzahl wenn durch 13 teilst statt 12.

So Pauschal kann mann das nicht Sagen. Wird Urlaubsgeld und
Weinachtsgeld gezahlt, also einer 13. Monatsgehalt?
Vielleicht dann kommst du auf die Richtige Studenzahl wenn
durch 13 teilst statt 12.

also wenn ich durch 13 rechne dann komm ich fast auf das im Vertrag angegebene Gehalt. Das macht also Sinn.
danke dir…

Vielen Dank für deine Antwort,

also in meinem Arbeitsvertrag steht nur ein Monatsgehalt, im Vorstellungsgespräch wurde mir jedoch der Stundenlohn genannt und mir gesagt so könne ich schon einmal vorab mein ungefähres Brutto mit meinen Arbeitsstunden ausrechnen.

Hallo MrScaib,

so kannst Du das nicht rechnen. Du hast dabei sicherlich nicht bedacht, dass es Monate gibt, die nur 21 Arbeitstage haben oder auch mal 23 Arbeitstage. Deshalb wird es so sein, wenn Du Lohn bekommst, immer Dein Lohn monatlich unterschiedlich sein wird sein. Und solltest Du dann doch mehr bekommen, freu Dich. Ich hoffe Dir, ein wenig geholfen zu haben und grüße Dich herzlich aus Berlin
Sonbaer

Hallo,

danke Dir für deine Antwort, aber was du schreibst ist so nicht ganz richtig. Denn eben weil die Monate unterschiedlich viele Arbeitstage haben gibt es diese Formel/Rechnung um die durchschnittlichen Wochen im Monat zu errechnen und das ergibt nun einmal 4,33 Wochen im Monat und außerdem habe ich ja ein festes Gehalt im Arbeitsvertrag zu stehen, so kann es also nicht sein das ich jeden Monat ein anderes Gehalt bekomme.

MfG
MrScaib

hallo,

die Differenz kann dadurch zustande kommen, weil evtl. mit einer durchschnittl. 25Std. Woche gerechnet wird.
Ansonsten mal sich die Differenz im Personalbüro erklären lassen.

MfG

Hallo,
ich glaube Ihr Rechenfehler liegt darin begründet, dass ein Kalenderjahr nicht 365 Arbeitstage hat sondern weit weniger. Übrigens nicht jedes Jahr hat gleichviele Arbeitstage.
Gruß
D.Kühn

Hi MrScaib,
ja, so einfach könnte die Rechnung im günstigsten Fall sein. Nun kann es aber sein, dass du im handwerklichen Betrieb arbeitest und hast Stundeneinheiten. Diese haben eventuell einen anderen Faktor - keine Ahnung ob heute überhaupt noch in größeren Betrieben so was praktiziert werden darf.
Aber, warum fragst du nicht einfach bei deinem neuen Arbeitgeber nach? Ich finde es überhaupt nicht schlimm sich darüber aufklären zu lassen.

In unserem Betrieb wird es so gerechnet, dass der Stundenlohn mal Wochenstunden gerechnet wird. Es ist aber unterschiedlich mit den Monatswochen, mal 4 oder auch mal 5 Wochen. Somit geht deine Rechnung, die du beschrieben hast, meist nicht auf. Rechne es für dich mal auf Arbeitstage zurück und dann mal der Arbeitstage, die ein Monat wirklich hat. Da du auch an Feiertagen bezahlt wirst, hoffe ich, musst du diese auch als Arbeitstag sehen. Wenn du das Monat für Monat ausrechnest musst du die Monatssummen addieren und dann durch 12 teilen.

Viel Glück im neuen Job,
Gruß, Feelein

Hallo,

ich würde mal den Arbeitgeber fragen, wie er es berechnet hat. So sind die Angaben ungenau, von einer Pflicht etwas nur so zu berechnen Wochenstundenx52/12 habe ich noch nichts gehört.
Mfg
Arnim Wolff

die Formel ist so richtig, es wäre nett, wenn du mir mal schreibst was im Arbeitsvertrag festgehalten wurde und was ihr vorher ausgemacht habt.(genaue Angaben)