Hallo!
In der Stadt A (über 100.000 Einwohner) in Baden-Württemberg gibt es seit 1969 eine Stadtverkehrsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, die sich zu zwei Dritteln in privatem Besitz eines Verkehrsunternehmens befindet und zu einem Drittel in öffentlichem Besitz.
In der Stadt B (ca. 40.000 Einwohner) gibt es seit 2001 einen Stadtverkehr (in der Kernstadt) der von den Stadtwerken geführt wird und von einem privaten Unternehmen betrieben wird. Die Konzession für den Stadtverkehr soll 2010 neu vergeben werden. Derzeit schließt der Stadtbus mit einem Jahresverlust von 300.000 Euro ab. Die Stadtbusse in der Kernstadt sind überwiegend leer, werden also nicht genutzt.
Nun schlägt ein Bürger der Stadt vor eine Stadtverkehrsgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KGaA zu gründen und die Linien auf die Stadtteile auszuweiten. Der Kapitalbedarf wird überwiegend durch private Geldgeber gedeckt (Kommanditaktien). Die Stadt müsste sich nur an der GmbH beteiligen.
Der Oberbürgermeister der Stadt B lehnt das Konzept ab, da es hohe finanzielle Risiken für die Stadt beinhalte, welche besonders in einer Wirtschaftskrise und der aktuellen Steuerlage nicht zu tragen seien. Weiter führt der OB eine zu geringe Nachfrage an und sagt, dass sich ein Stadtverkehr auch wirtschaftlich gestalten müsse. Ein weiteres Argument ist laut OB, das Subsidiaritätsprinzip, welches besagt eigenwirtschaftlich vor gemeinwirtschaftlich.
- Welche finanziellen Risiken entstehen der Stadt bei dieser Rechtsform (GbmH & Co. KGaA)?
- Wie ist ein Verlust zu verteilen?
- Kann eine Stadtverkehrsgesellschaft bei einer Stadt in der Größe von ca. 40.000 Einwohnern (Mittelbereich 50.000 Einwohner, 28 Orte), wirtschaftlich sein?
- Kann eine Stadtverkehrsgesellschaft bei einer Stadt in der
Größe von ca. 40.000 Einwohnern (Mittelbereich 50.000
Einwohner, 28 Orte), wirtschaftlich sein?
(Guter) ÖPNV kann IMHO niemals wirtschaftlich sein wenn er bezahlbar sein soll. Aber das soll er auch garnicht sein müssen.
Servus,
zum Risiko: Mehr als die eingesetzte Beteiligung verbrennen kann die Gemeinde bei dieser Gestaltung nicht. Wobei die eingesetzte Beteiligung mehr als ein paar Markfünfzig ausmacht, und die Perspektive, sich im dümmsten Fall ohne Geld und auch ohne Stadtverkehr wiederzufinden, ist nicht so prickelnd - falls man nicht das Aulendorfer Modell anwenden will: So schnell so viele Schulden machen, dass sich nicht mehr klar erkennen lässt, wie viel bei welchem Anlass wofür verbrannt worden ist.
- Kann eine Stadtverkehrsgesellschaft bei einer Stadt in der
Größe von ca. 40.000 Einwohnern (Mittelbereich 50.000
Einwohner, 28 Orte), wirtschaftlich sein?
Das wird in jedem Fall eine Veranstaltung der Marke „Linke Tasche - Rechte Tasche“ sein, im Kleinen sowas ähnliches wie die bundeseigene DB Regio, die mit den Landesmitteln, die sie für ihre Leistungen erhält, ganz ordentliche Gewinne macht - auch mit Strecken, deren Kostendeckung gemessen an den von den Fahrgästen bezahlten Entgelten in der Gegend von zwanzig Prozent liegt.
Die angesprochene Größe ist sehr klein für einen effizienten Betrieb. Bei gleichen Ausgaben für die öffentliche Hand wird eine externe Vergabe sicherlich die besseren Leistungen bringen - bzw. die gleichen Leistungen werden mit weniger Ausgaben für die öffentliche Hand verbunden sein.
Man muss halt bei der Vergabe ziemlich genau definieren, welche Leistungen man haben will. Es gibt mittlerweile viele negativen und positiven Beispiele, von denen man lernen kann.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
In der Stadt A (über 100.000 Einwohner) in Baden-Württemberg
gibt es seit 1969 eine Stadtverkehrsgesellschaft in der
Rechtsform einer GmbH & Co. KG, die sich zu zwei Dritteln in
privatem Besitz eines Verkehrsunternehmens befindet und zu
einem Drittel in öffentlichem Besitz.
weder Stadt A noch dieses Modell tauchen im weiteren Verlauf des Artikels wieder auf. Was hat also dieser Absatz für eine Bedeutung?
- Welche finanziellen Risiken entstehen der Stadt bei dieser
Rechtsform (GbmH & Co. KGaA)?
Erst einmal nur in Höhe der Beteiligung an der GmbH.
- Wie ist ein Verlust zu verteilen?
Wie es im Gesellschaftsvertrag vereinbart wird. Die GmbH haftet aber als Komplementär mit ihrem gesamten Vermögen.
- Kann eine Stadtverkehrsgesellschaft bei einer Stadt in der
Größe von ca. 40.000 Einwohnern (Mittelbereich 50.000
Einwohner, 28 Orte), wirtschaftlich sein?
Eher nicht.
Gruß
Christian
In der Stadt A (über 100.000 Einwohner) in Baden-Württemberg
gibt es seit 1969 eine Stadtverkehrsgesellschaft in der
Rechtsform einer GmbH & Co. KG, die sich zu zwei Dritteln in
privatem Besitz eines Verkehrsunternehmens befindet und zu
einem Drittel in öffentlichem Besitz.
weder Stadt A noch dieses Modell tauchen im weiteren Verlauf
des Artikels wieder auf. Was hat also dieser Absatz für eine
Bedeutung?
Hallo Christian!
Das Modell der Stadt A lieferte die Idee für ein ähnliches Modell bei Stadt B. Im weiteren Verlauf richtet sich der Fokus, also auf Stadt B, auf die sich die Fragestellung auch bezieht.
Gruß
Greslin
Hab ich schon befürchtet, dass sich die Argumente des OB zumindest teilweise bewahrheiten. Ein Mittelbereich mit 50.000 Personen scheint einfach zu klein dafür.
Ich habe mir aber überlegt, ob man die Verkehrsunternehmen, die derzeit die Konzessionen für die Orte des Mittelbereichs besitzen an der Gesellschaft beteiligen könnte. Das würde zum einen das Risiko mindern und zum anderen gebe es keinen Streit um die Konzession.
Um die vorhandene Nachfrage zu ermitteln könnte man auch eine Verkehrsumfrage durchführen. In erster Linie geht es darum die Versorgung zu verbessern und mehr Leute dazu zu bewegen auf den ÖPNV umzusteigen. Die meisten Leute benutzen lieber ihren eigenen PKW, weil sie den ÖPNV zu unattraktiv finden.
Natürlich muss eine Stadtverkehrsgesellschaft auch kostendeckend sein und am Ende sind die Kommanditaktionäre sicherlich auch noch an einer Dividende interessiert.