nachdem ich nunmehr zum x-ten mal schlechte Erfahrungen gemacht, habe bei ebay dachte ich mir das ich meinen nächsten Monitor mal bei nem Händler kaufen sollte, sicher ist sicher dachte ich und der hat ja immerhin auch nen Regulären Shop im Internet.
Laut Auktion war es ein Modell aus dem Fernabgesetz von dem lediglich 1 mal der Karton geöffnet wurde. Rechnung liegt dem Karton bei stand da.
Als es angekommen war die Ernüchterung: Ein riesen Karton der kaum in den Kleinwagen meiner Freundin passte und kein Originalkarton. Der Karton ist an einen der Griffe aufgerissen und hatte dadurch ein größeres Loch wo man alle Kabel und Anleitungen rausholen konnte. Deshalb bat mich der Angestellte der Post den Karton noch an Ort und Stelle zu öffnen (mit meinem Schlüssel hab ich es gemacht, dabei verlor ich den Deckel von meinem USB Stick aber andere Geschichte *g*). Schien alles dabei zu sein AUßER die Rechnung! Okay dachte ich, die Rechnung kann man sich ja notfalls noch vom AfterBuy ausdrucken.
Der Karton war zwar ausgeschäumt aber so schlecht, dass der unter dem Monitor ne Schicht war und drüber und der dazwischen einfach gegen die Kartonwand gerutscht ist ohne Dämmung dazwischen.
Zu Hause dann:
Monitor angeschlossen und getestet und haltet euch fest: Über 100 (!!!) Betriebsstunden hatte das Gerät (ja, das kann man auslesen).
Mal davon abgesehen das mir der Monitor nicht zusagt und ich das Fernabgesetz deshalb nutzen werde…handelt es sich hierbei nicht um Betrug? Ich mein ich sehe es auch irgendwie nicht ein das ich die 9,90 Euro Porto vom Käufer zu mir auch nicht wiederkriege…bin stinkesauer…
Was würdet ihr machen? Nett darauf hinweisen und auf Zurückzahlung der 9,90 pochen (ist ne Menge kohle für einen Studenten)…? Oder eher doch gleich die Fakten auf den Tisch packen und sagen das es Abzocke ist? Oder einfach nur das Fernabgesetz nutzen, auf die 9,90 pfeiffen und zufrieden sein?
also so wie du das Paket beschreibst, hätte ich es wohl gar nicht angenommen.
100 Betriebsstunden sind zwar einerseits eine Frechheit bei einem als neu beschriebenen Gerät - aber andererseits sind das bei 40 Stunden wöchentlicher Betriebszeit (z.B. im Büro) keine 3 Wochen.
Was hat der Monitor denn gekostet? Davon würde ich es abhängig machen, wie ich reagiere. Man kann so ein Gerät ja auch selber weiterverkaufen.
Ach ja: Und den nächsten Monitor würde ich neu kaufen. Ich habe mit Elektrogeräten bei eBay auch schon mehrere schlechte Erfahrungen gemacht und kaufe dort keine mehr.
Mal davon abgesehen das mir der Monitor nicht zusagt und ich
das Fernabgesetz deshalb nutzen werde…handelt es sich
hierbei nicht um Betrug? Ich mein ich sehe es auch irgendwie
nicht ein das ich die 9,90 Euro Porto vom Käufer zu mir auch
nicht wiederkriege…bin stinkesauer…
Hi,
ich als verkäufer würde bei auch kein porto zurück geben, überleg doch mal hättest du dein monitor in eine, Elektrogeschäft gekauft, willst es zurück geben, bekommst deine spritkosten auch nicht zurück oder???
" :Monitor angeschlossen und getestet und haltet euch fest: Über
100 (!!!) Betriebsstunden hatte das Gerät (ja, das
kann man auslesen). "
Kannst du mir bitte verraten, wie man die Betriebsstunden ausliest? Das würde mich Mal brennend interessieren.
Habe nämlich vor demnächst einen gebrauchten zu kaufen, der angeblich nur ein paar Stunden auf dem Buckel hat.
Kannst du mir bitte verraten, wie man die Betriebsstunden
ausliest? :
Hoi,
das ist Monitorabhänging und nur da, wenn das der Hersteller vorgesehen hat. Mein Eizo zeigt mir das auch an, der hat jetzt bald die 10000 Stunden hinter sich gebracht. Ich glaube ich hänge zu lange vor dem PC…
ich als verkäufer würde bei auch kein porto zurück geben,
überleg doch mal hättest du dein monitor in eine,
Elektrogeschäft gekauft, willst es zurück geben, bekommst
deine spritkosten auch nicht zurück oder???
Dies liegt nicht in deinem Ermessen, sondern ist im Gesetz geregelt!
ich habe mal in der Anleitung nachgesehen, aber da war keine Möglichkeit gegeben das man das Abfragen kann. Ist bei günstigeren Röhrenmonitoren auch eher selten.
§ 357 BGB "Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe"
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.