ich habe seit knapp zwei Jahren einen 22" von LG. Es ist ein TV-Monitor der auch HD ready ist. Seit ca. einer Woche stelle ich fest, dass bei einigen TV-Programmen beim Umschalten das Bild ganz kurz schwarz wird. Das spielt sich wie folgt ab:
Sender ist eingeschaltet
Sender wird um geschaltet
Neuer Sender ist an
ganz kurze Zeit, nichtmal eine Sekunde später wird der Bildschirm schwarz.
Nach wieder einer ganz kurzen Zeit, nicht mal eine Sekunde ist dann der gewünschte Sender ohne Probleme an.
Das passiert nicht bei jedem Sender.
Ist das ein Fall für die Gewährleistung?
Meiner Meinung nach schon, doch was ist wenn ich mich täusche?
Die Gewährleistung ist so ziemlich genau noch einen Monat.
Die Gewährleistung ist so ziemlich genau noch einen Monat.
Vor 17 Monaten war bei dem Gerät Beweislastumkehr (6 Monate lang muss der Hersteller beweisen, danach must du). D.h. du must jetzt beweisen dass der Fehler von Anfang da war.
Die Gewährleistung ist so ziemlich genau noch einen Monat.
Vor 17 Monaten war bei dem Gerät Beweislastumkehr (6 Monate
lang muss der Hersteller beweisen, danach must du). D.h. du
must jetzt beweisen dass der Fehler von Anfang da war.
Und das glaubt dir nach 23 Monaten keiner.
unter Gewährleistung verstehe ich als Verbraucher aber auch, dass innerhalb der zwei Jahre kein Defekt auftreten darf. Ist es denn nicht egal wann der Fehler während der zwei Jahre auftritt?
unter Gewährleistung verstehe ich als Verbraucher aber auch,
dass innerhalb der zwei Jahre kein Defekt auftreten darf.
Das ist falsch.
Es geht nur um Mängel am Produkt die schon bei der Auslieferung bestehen. Nur wenn das Teil bei Auslieferung einen Schaden hat greift die Gewährleistung. Sonst nicht.
Ist
es denn nicht egal wann der Fehler während der zwei Jahre
auftritt?
An sich schon, weil Fehler nach Auslieferung eh irrelevant sind.
Beispiel: Das Ding brennt nach einem Jahr ab. Dann must du den Hersteller beweisen dass von Anfang an ein Fehler da war der das Abbrennen ausgelöst hat. Wenn da kein beweisbarer Fehler zu finden ist: Pech gehabt.
Das Ding brennt nach 2 Monaten ab: der Hersteller muss dir beweisen dass es keinen Fehler gab der sowas auslösen könnte. Wenn er das kann: Pech gehabt.
unter Gewährleistung verstehe ich als Verbraucher aber auch,
dass innerhalb der zwei Jahre kein Defekt auftreten darf.
Das ist falsch.
Es geht nur um Mängel am Produkt die schon bei der
Auslieferung bestehen. Nur wenn das Teil bei Auslieferung
einen Schaden hat greift die Gewährleistung. Sonst nicht.
Mit der Erklärung Materialfehler, bzw. Verarbeitungsfehler muss es doch aber eigentlich klappen oder?
Bei Kleidungsstücken klappt es ja auch, wenn da ein Mangel nach 18 Monaten auftritt.
Es geht nur um Mängel am Produkt die schon bei der
Auslieferung bestehen. Nur wenn das Teil bei Auslieferung
einen Schaden hat greift die Gewährleistung. Sonst nicht.
Mit der Erklärung Materialfehler, bzw. Verarbeitungsfehler
muss es doch aber eigentlich klappen oder?
Muss nicht, kann gehen.
Bei Kleidungsstücken klappt es ja auch, wenn da ein Mangel
nach 18 Monaten auftritt.
Das ist meistens eher Kulanz als Gewährleistung. Rechtlich gesehen hast du ohne Gutachten gar keine Ansprüche.
Ich hätte sowieso eher eine Umstellung in der Kodierung der Sender im Verdacht. Das kurz-schwarz machen viele beim Umstellen zwischen Darstellungsmodi. Den Unterschied im Bild sieht man evtl. gar nicht so deutlich.
Hast du DVB-C oder DVB-S oder DVB-T? Anders gefragt: gibt es eine Schüssel hinterm Haus oder gibt es eine jährliche Rechnung von Kabelbetreiber (wenn ja: von welchem)?
Es geht nur um Mängel am Produkt die schon bei der
Auslieferung bestehen. Nur wenn das Teil bei Auslieferung
einen Schaden hat greift die Gewährleistung. Sonst nicht.
Mit der Erklärung Materialfehler, bzw. Verarbeitungsfehler
muss es doch aber eigentlich klappen oder?
Muss nicht, kann gehen.
Bei Kleidungsstücken klappt es ja auch, wenn da ein Mangel
nach 18 Monaten auftritt.
Das ist meistens eher Kulanz als Gewährleistung. Rechtlich
gesehen hast du ohne Gutachten gar keine Ansprüche.
Ich hätte sowieso eher eine Umstellung in der Kodierung der
Sender im Verdacht. Das kurz-schwarz machen viele beim
Umstellen zwischen Darstellungsmodi. Den Unterschied im Bild
sieht man evtl. gar nicht so deutlich.
Ich habe auch schon fast auf soetwas getippt und habe gleich mal die Pro7Sat1-palette durchgeprüft. Bei Sat1 ist alles in Ordnung, bei Pro7 und Kabel1 gibt es aber Probleme. Die Probleme sind ja quer durch die Palette von öffentlich rechtlich bis privat. Ich denke mal wenn eine Sendeanstallt neu kodiert, dass müsste es doch zumindest bei einer Sendeanstalt überall gleich sein.
Hast du DVB-C oder DVB-S oder DVB-T? Anders gefragt: gibt es
eine Schüssel hinterm Haus oder gibt es eine jährliche
Rechnung von Kabelbetreiber (wenn ja: von welchem)?
Hier im ganzen Haus gibt es nichts über Reciever und der gleichen. Es ist ein Kabelanschluss vorhanden von KMG.
Ich denke mal wenn eine Sendeanstallt
neu kodiert, dass müsste es doch zumindest bei einer
Sendeanstalt überall gleich sein.
Wenn du DVB-C hast kodiert nicht unbedingt die Sendeanstalt. Der Kabelbetreiber kann das auch machen. Den Fall gibt es aber nur bei DVB-C. Du hast endweder DVB-C oder analoges Kabel.
Ich denke mal wenn eine Sendeanstallt
neu kodiert, dass müsste es doch zumindest bei einer
Sendeanstalt überall gleich sein.
Wenn du DVB-C hast kodiert nicht unbedingt die Sendeanstalt.
Der Kabelbetreiber kann das auch machen. Den Fall gibt es aber
nur bei DVB-C. Du hast endweder DVB-C oder analoges Kabel.
Ich habe ein analoges Kabel, ohne jeglichen Schnik-Schnack.