Monitorkauf für bereits abgeschriebenen PC

Hallo,

angenommen, nach der Unternehmensgründung hat „jemand“ seinen bestehenden PC ins Unternehmen zu einem kleinen Betrag (kleiner 400 EUR) ins Unternehmen eingelegt. Wenn dieser jemand sich nun einen Monitor für einen Preis von kleiner 410 netto kauft, kann er diesen dann direkt abschreiben oder kommt dann vielleicht jemand daher und sagt: Der Monitor ist nur mit dem PC verwendbar und daher abschreibungspflichtig. Das der PC aber quasi buchhalterisch gar nicht mehr existiert, weil schon abgeschrieben, sollte es da keine Probleme geben, richtig?

Und wie ist es, wenn der jemand seinen PC aufrüstet mit Teilen (CPU, Festplatte etc…), welche einzeln alle unter 400 EUR kosten? Sofort abschreibbar oder nicht?

Danke für Hilfe!

Gruß,
Kai

Hi Kai,

ein Monitor (auch Drucker, Scanner, ect.) wird inzwischen in aller Regel problemlos als GWG anerkannt.

Was die Aufrüstung betrifft, können diese im Normalfall als Instandhaltungskosten sofort abgesetzt werden.

Etwas anderes gilt bei „nicht notwendigen“ Aufwendungen wie z.B. Boxen. Diese müssten nachaktiviert werden, es sei den sie werden selbst wiederum als Ersatz für kaputt gegangene angeschaft; dann wieder sofort abseztbar.

Gruß

akkon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke!!! o.T.
.