Monitorprobleme

Hallo Zusammen,

ich hoffe mir kann hier von den Experten jemand helfen.

Ich habe mir einen Samsung Monitor Typ LE19R86BDR/WDR vor knapp 2 Jahren gekauft. Leider habe ich zur Zeit immer beim Einschalten in der Mitte einen schwarzen Strich. Dieser Strich geht nach der Zeit weg und der ganze Monitor arbeitet normal weiter. Was kann das sein?

Habe diesen Fehler schon beim Verkäufer reklamiert mit Hinweis auf meine 2 Jahre Gewährleistungsfrist. Nun behauptet der aber ich muss einen Nachweis bringen, dass dieser Fehler schon immer da war. Naja immer war er nicht da, der Monitor hat ja am Anfang richtig funktioniert, aber warum und wie kann ich nachweisen das ich da ncihts für kann.

Besten Dank an alle

Gruß Matthias

Halt Halt, Moin,
Du must dem Händler gar nichts beweisen! Wären es ein paar Pixel könnte man da wohl nichts machen das es in der GArantie irgendwo eine Satz gibt der Sagt das so und soviel % der Pixel kaput gehen dürfen …
Aber wenn eine ganze Zeile nicht funktioniert ganz klar Garantie.
Bist du noch in den 2 Jahren ? Also nichts wie hin und umtauchen… bzw einschicken lassen.
Evtl mal bei Google suchen ob es eventuell schon ähnliche fälle mit dem Gerät gab.

Du kannst gern nochmal im forum nach Rechtsberatung suchen aber wenn das Gerät keine Äußerlichen schäden hat die auf Mutwilliges Zerstören deuten muss er es umtauschen ohne wenn und aber !

mfg jonny

Wenn man keine Ahnung hat…
…einfach mal gar nichts sagen.

Du must dem Händler gar nichts beweisen! Wären es ein paar
Pixel könnte man da wohl nichts machen das es in der GArantie
irgendwo eine Satz gibt der Sagt das so und soviel % der Pixel
kaput gehen dürfen …
Aber wenn eine ganze Zeile nicht funktioniert ganz klar
Garantie.

Von Garantie ist hier überhaupt nicht die Rede, sondern von Gewährleistung. Wer diesen Unterschied nicht kennt, sollte hier nicht den juristischen Schlaumeier markieren.

Du kannst gern nochmal im forum nach Rechtsberatung suchen

Das wäre sicher sinnvoller als auf dich zu hören.

aber wenn das Gerät keine Äußerlichen schäden hat die auf
Mutwilliges Zerstören deuten muss er es umtauschen ohne wenn
und aber !

Was für ein Unsinn…

Gruß

S.J.

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Hier die Aufklärung … Danke Steve … Es soll hier Leute geben die sich etwas gepflegter ausdrücken können … Und die evtl. nicht komplett an der Hauptfrage des Autors vorbeitippen…
Ja ich lag nicht ganz richtig mit der Beweislast. hier:

Rechte des Käufers: Beweislast - wer muss den Schaden beweisen?
Die Beweislast liegt beim Verkäufer. Dies gilt aber nur für Käufe von Privatleuten bei einem Unternehmer – nicht bei Käufen unter Privatleuten.

Sind allerdings sechs Monate nach Kauf abgelaufen, ändert sich die Situation. Denn dann liegt die Beweislast beim Käufer, d.h. er hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag – was in der Praxis schwer möglich sein wird.

Diese Regelungen gelten auch für gebrauchte Waren, wobei der Verkäufer hier die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen kann, wenn er dies mit dem Käufer vereinbart.

Beim Kauf von privat an privat kann diese Haftung sogar ganz ausgeschlossen werden, wenn man dies im Vertrag vereinbart.

Unterschied zur Garantie?

Das Gesetz verpflichtet den Verkäufer, Sorge dafür zu tragen, dass die gekaufte Sache frei von Mängeln ist.
Die Garantie ist eine zusätzlich zur Gewährleistungpflicht freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung des Händlers.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

•Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu
•Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung.
Vorsicht vor Irritationen: Sagt der Verkäufer z.B. dass die sechsmonatige Garantie abgelaufen sei und er nichts mehr für Sie tun könne, ist die falsch! Denn per Gesetz haftet er 24 Monate!

Hallo,

Ja ich lag nicht ganz richtig mit der Beweislast. hier:

Du liegst Du immer noch „nicht ganz richtig“. Außerdem finde ich die Formulierung „nicht ganz richtig“ sehr sportlich. Es war einfach kompletter Unsinn, was Du da geschrieben hast.

Rechte des Käufers: Beweislast - wer muss den Schaden
beweisen?
Die Beweislast liegt beim Verkäufer. Dies gilt aber nur für
Käufe von Privatleuten bei einem Unternehmer – nicht bei
Käufen unter Privatleuten.

Falsch. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Käufer. Dieser muss beweisen, dass der vorliegende Schaden auf einen Sachmangel beruht, der schon bei Übergabe vorlag. Das genau ist nämlich der Denkfehler: Nicht jeder Schaden ist automatisch ein Sachmangel.

Sind allerdings sechs Monate nach Kauf abgelaufen, ändert sich
die Situation. Denn dann liegt die Beweislast beim Käufer,
d.h. er hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden schon
beim Kauf vorlag – was in der Praxis schwer möglich sein wird.

Die Beweislastumkehr ist alles andere als eindeutig:

Macht der Käufer Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die
Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und
Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. § 476
BGB enthält insoweit für den Verbrauchsgüterkauf keine
Beweislastumkehr
. Die Bestimmung setzt einen binnen sechs Monaten
seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet
eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser
Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
BGH, Urteil vom 2. 6. 2004 - VIII ZR 329/ 03

Wer das Urteil liest, versteht die Hintergründe auch.

Auch wenn Du nun schön gegoogelt hast und mit Copy & Paste ein paar Textbausteine eingefügt hast, scheinst Du nicht wirklich verstanden zu haben, worum es geht:

Einzig und allein entscheidend ist, wie der Zustand bei Kauf war. Was danach passiert, ist alleiniges Problem des Käufers. Geht eine Sache nach Kauf kaputt, muss grundsätzlich der Käufer die Ursache beweisen. Kann er beweisen, dass der Defekt auf einen Sachmangel beruht, dann, aber auch nur dann (!) greift die Beweislastumkehr.

Gruß

S.J.

Meine Welt bricht zusammen…
Das würde bedeuten, das der Monitor zu einem Gutachter müsste, der schriftlich bestätigt, dass dieses Gerät oder genauer der Zeilenfehler durch ein Mangel auftritt, der nicht von dem Käufer verursacht wurde?

Meine Welt bricht zusammen… Wie oft habe ich schon Mobiltelefone, Drucker, Laptops wegen kaputter Lüfter … umtauchen können ohne irgendwo etwas beweisen zu müssen. Ist das Jetzt ein PRO: für große Kaufhäuser ? Den ganzen Paragraphen nach hätte nicht ein Laden irgendetwas umtauschen müssen, hat es aber anscheinend aus Kulanz gemacht.

Hmmm.

Das würde bedeuten, das der Monitor zu einem Gutachter müsste,
der schriftlich bestätigt, dass dieses Gerät oder genauer der
Zeilenfehler durch ein Mangel auftritt, der nicht von dem
Käufer verursacht wurde?

Ja. Rein rechtlich ist es so.

Meine Welt bricht zusammen… Wie oft habe ich schon
Mobiltelefone, Drucker, Laptops wegen kaputter Lüfter …
umtauchen können ohne irgendwo etwas beweisen zu müssen. Ist
das Jetzt ein PRO: für große Kaufhäuser ? Den ganzen
Paragraphen nach hätte nicht ein Laden irgendetwas umtauschen
müssen, hat es aber anscheinend aus Kulanz gemacht.

Wenn trotzdem getauscht wird, kann das folgende Gründe haben:

  • Die Mitarbeiter haben selbst keine Ahnung (häufig)
  • Kulanz, weil man sich nicht herumstreiten möchte und den Kunden halten will
  • Es besteht eine Garantie, wo das ganze ja ganz anders ausssieht.

Aber rein rechtlich, ist die Gewährleistung für den Käufer ein sehr „stumpfes Schwert“. Ich persönlich kaufe höherwertigere Sachen daher nur, wenn eine Garantie gilt.

Gruß

S.J.

Eigentlich wollte Ich jetzt nichts mehr schreiben :stuck_out_tongue: Aber:
Auf welche Artikel in Computerbereich gibt es keine Garantie?
Was ist bis jetzt gelesen habe ist „Garantie“ eine Sache die jeder Hersteller selbst definieren kann ,ja ? oh man…,

mfg jonny

Eigentlich wollte Ich jetzt nichts mehr schreiben :stuck_out_tongue: Aber:
Auf welche Artikel in Computerbereich gibt es keine Garantie?

Auf diverse. Viele Hersteller geben, zumindest für bestimmte Geräte, auch nur 1 Jahr Garantie:

Dell
Acer
HP
Apple
Samsung
Lenovo
Toshiba

um nur mal die größten zu nennen. Gar keine Garantie gibt es in der Regel auf kleinere Sachen, insbesondere Baugruppen wie Tastaturen, Mäuse, Laufwerke, Lüfter, Speicher, CPUs (sofern nicht Boxed), aber auch Kabel, Adapter und in der Regel auf alles, was OEM bzw. Bulk Ware ist.

Was ist bis jetzt gelesen habe ist „Garantie“ eine Sache die
jeder Hersteller selbst definieren kann ,ja ? oh man…,

Ja. Dauer und auch Umfang kann jeder Hersteller selbst bestimmen. Er kann die Garantie natürlich auf bestimmte Fehler und Teile beschränken und auch von regelmäßigen Inspektionen etc. abhängig machen. Eigentlich kann er alles nach belieben einschränken und auch ausschließen.

Da der Verbraucher Garantie und Gewährleistung in der Regel nicht auseinander halten kann, geht er fälschlicherweise davon aus, dass er auf alles die „2 Jahre gesetzliche Garantie“ hat.

Seit der großen Schuldrechtreform, bei der die Gewährleistung von 6 auf 24 Monate angehoben wurde, haben übrigens viele Hersteller, auch in anderen Branchen, die Garantie mehr und mehr eingeschränkt.

Wusstest Du z.B., dass BMW auf seine PKW keine Garantie gibt? Bei Porsche gibt es seit kurzem wieder eine Garantie. Einige Jahre gab es dort, wie auch bei Mercedes nur Gewährleistung.

Gruß

S.J.

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Das ja alles interessanter und komplexer als Ich dachte…
Du hast mein Weltbild verändert … leider nicht ins positive :stuck_out_tongue:

Besten Dank @ Steve

mfg joe