Montage der Wärmemengenzähler, Wasserzähler absetzen?

Kann ein Wohnungseigentümer die Montage oder den Austausch gemieteter Geräte in seiner Wohnung, in der ein ein Haushalt führt, von der Einkommensteuer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen? Konkret geht es um

  • Heizkostenverteiler (= Wärmemengenzähler)
  • Wasserzähler (= Wasseruhr)

Danke im Voraus