bei einem Fensterbauer wurden Fenster für ein EFH bestellt und den Liefer-/Montagetermin auf KW 13 festgelegt. So steht es auch im Vertrag. Nun hat der Fensterbauer nach Anfrage mitgeteilt, dass er den Termin nicht einhalten kann, also die Fenster in 13.KW nicht montieren kann. Ein fester Termin für eine mögliche Montage wurde auch nicht mitgeteilt. Wie sollte man nun vorgehen? Durch den Verzug entstehen Mehrkosten(z.B. Miete).
Hallo
Da der Liefer-/Montagetermin vertraglich festgelegt ist könnten durch den Verzug die entstehenden Mehrkosten von der Firma übernommen werden . So würde ich zum Beispiel verfahren .
viele Grüße noro
Da der Liefer-/Montagetermin vertraglich festgelegt ist
könnten durch den Verzug die entstehenden Mehrkosten von der
Firma übernommen werden . So würde ich zum Beispiel verfahren .
Also wie würdest Du jetzt konkret vorgehen? Was ist genau zu tun?
Hallo
Da der Liefer-/Montagetermin vertraglich festgelegt ist
könnten durch den Verzug die entstehenden Mehrkosten von der
Firma übernommen werden . So würde ich zum Beispiel verfahren
Vielleicht ist es falsch, was ich dazu zu wissen glaube, aber ich meine einmal gehört zu haben,
duck313 danke für den Link. Da im Vertrag 13.KW steht erübrigt sich eine Mahnung. Ich habe aber keine Vorstellung wie ich die Mehrkosten erfassen geschweige denn geltend machen soll. Müsste ich dann auch noch in Vorkasse treten?
Da ich keinen Rechtschutz habe, überlege ich zur Verbraucherzentrale zu gehen…
Wenn ich vom Vertrag zurück trete müsste ich eine andere Firma suchen und Fenster neu bestellen. Dies würde den zeitlichen Rahmen sprengen.