Hallo,
angenommen, ein Monteur vergißt bei einer Wartung einer Heizungsanlage den Gasanschluß wieder anzuschließen.
Es vergehen 4 Tage bis dieser Zustand bemerkt wird.
Die Stadtwerke werden informiert und schließen den Haupthahn.
In der Zwischenzeit strömt Gas in den Keller. (
Der Schutzengel wurde getestet und für zuverlässig befunden).
Kann der Betreffende (Mieter), zu dem die Anlage gehört, den Gasverbrauch rechtlich geltend machen?
Wie sollte der Betreffende vorgehen?
Danke für die Antwort/en.
*S*
Hallo,
Hallo,
angenommen, ein Monteur vergißt bei einer Wartung einer
Heizungsanlage den Gasanschluß wieder anzuschließen.
:Es vergehen 4 Tage bis dieser Zustand bemerkt wird.
Die Stadtwerke werden informiert und schließen den Haupthahn.
In der Zwischenzeit strömt Gas in den Keller.
Dies kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn Gas ausströmt - das stinkt wie faule Eier.
Und das bemerkt man erst nach 4 Tagen ?
Gruß Merger
Hallo!
So einen Fall ist schwerlich denkbar !
Selbst wann die Gasleitung geöffnet werden müsste, dann doch bei geschlossenem Absperrhahn. Anschließend gehört zur Wartung auch die Inbetriebnahme der Heizung um die Messungen durchzuführen.
Da ist schwer vorstellbar, wie dort etwas vergessen werden könnte, so dass Gas ausströmt.
Aber rechtlich wäre das doch klar, wer einen Schaden verursacht, haftet.
Und wenn Gas unkontrolliert austritt und von Gasuhr gemessen wird, entsteht dem Mieter ein Schaden.
Der ist zu ersetzen.
Und zwar sicherlich nicht direkt vom verursachenden Installateur sondern vom Auftraggeber der Wartung. In der Regel also vom Vermieter.
Der wird die Ansprüche seines Mieters dann weiterreichen.
mfG
duck313
Beachte bitte die Fragestellung
!
Dies kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn Gas ausströmt - das stinkt wie faule Eier.Und das bemerkt man erst nach 4 Tagen ?
Rohrdurchmesser, Wie viel % Ist der Hahn geöffnet -> Durchflussmenge
+Gut gelüfteter Keller oder Der Keller ist allein wegen der Wärmedämmung gut zum Wohnraum hin abgeschottet.
+Man war 4 Tage lang einfach nicht im Keller
Ich kann mir das sehr gut vorstellen.
Hi, na du hättest ja die Zeugen vom Gaswerk, die haben das hoffentlich genau gesehen und protokolliert hätten, interessant wäre gewesen gewesen bei Gelegenheit die Drehgeschwindigkeit zu ermitteln, um besser schätzen zu können.
Und für den Schaden haftet der Verursacher ob er oder seine Versicherung anstandslos zahlt ist natürlich ein anderes Thema, notfalls muss man einen Anwalt hinzuziehen, bzw. gut mit dem Gaswerk kommunizieren und verhandeln.
OL
Bei mir im Keller war ein Gasrohr defekt.
Ein sehr kleiner Riss.
Es stank nach faulen Eiern, alle deiner genannten Argumente trafen zu.
Aber selbst außerhalb des Hauses hatte man den Geruch in der Nase.
Könnte natürlich sein, dass man den faulen Geruch in der Nase hatte,
ihn nur nicht dem austretendem Gas in Verbindung brachte.
Oder aber bei Dir gab es vllt wirklich faule Eier.